Phasengerechte IP-Strategie für Gründerinnen und Gründer

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IP für Start-ups

Start-ups scheitern in der IP-Prüfung selten daran, dass ihnen jede einzelne Eintragung fehlt. Sie scheitern daran, dass eine Kernerfindung vor der Anmeldung offenbart wurde, die Marke vor der Einführung nicht geprüft war, Übertragungen der Gründenden unvollständig blieben oder das Portfolio weder zum Produkt noch zum Finanzierungsfahrplan passte. Diese Seite zeigt Gründerinnen und Gründern in jeder Phase, welchen Schutz ein Start-up tatsächlich braucht, wann zu handeln ist und wie Intepat mit jungen und wachsenden Unternehmen über alle vier Schutzrechtsarten hinweg arbeitet.

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Welche Schutzrechte ein Start-up wirklich braucht

Die meisten jungen Unternehmen müssen nicht alles schützen. Sie müssen das Richtige zur richtigen Zeit schützen. Vier Schutzrechtsarten decken nahezu jeden Wert eines Start-ups ab:

Patente.

Patente schützen technische Erfindungen und Verfahren. Für Produktunternehmen begründet eine eingereichte Patentanmeldung einen Prioritätstag, der Finanzierungsrunden und Nachahmung durch Wettbewerber überdauert. Patentanmeldungen auf die technische Kerndifferenzierung sind der belastbarste IP-Wert, den ein Technologie-Start-up während der Produktentwicklung aufbauen kann.

Marken.

Marken schützen die Identität des Unternehmens. Eine eingetragene Marke gibt dem Inhaber die gesetzliche Grundlage, verwechslungsfähige Zeichen in der maßgeblichen Waren- oder Dienstleistungsklasse anzugreifen und zu untersagen. Die Markenanmeldung gehört zu den frühen Prioritäten, weil die öffentliche Nutzung der Marke beginnt, bevor die meisten Start-ups nennenswerte Marktmacht haben — und weil sich eine später eingetragene kollidierende Marke nur schwer und teuer beseitigen lässt.

Urheberrechte.

Urheberrechte schützen originäre Gestaltung: Quellcode, Produktdokumentation, Marketinginhalte, Konstruktionszeichnungen und Datensätze, soweit Originalität in Auswahl, Anordnung, Kommentierung oder Zusammenstellung liegt. Das Urheberrecht entsteht in Indien automatisch mit der Schöpfung; die Registrierung nach dem Copyright Act, 1957 schafft jedoch eine Beweislage, die bei Durchsetzung und Due Diligence hilft.

Designs.

Designs schützen die Erscheinungsform von Produkten. Hat das Produkt eines Start-ups ein prägnantes Erscheinungsbild, das die Kaufentscheidung beeinflusst, schützt ein eingetragenes Design nach dem Designs Act, 2000 dieses Erscheinungsbild auf einem eigenen, häufig ergänzenden Weg neben dem Patentschutz — und ist auch dann eintragungsfähig, wenn die zugrunde liegende Technik nicht patentierbar ist.

Die meisten Start-ups sollten den Markenschutz früh prüfen. Technologiegetriebene Start-ups sollten zusätzlich klären, ob vor jeder öffentlichen Offenbarung eine Patentanmeldung nötig ist. Die richtige Mischung hängt von den Werten des Unternehmens, vom geplanten Offenbarungszeitpunkt, vom Markt und davon ab, was Investoren später prüfen werden.

Bei Software- und KI-Start-ups schützt das Urheberrecht die Ausdrucksform des Quellcodes, während der Patentschutz davon abhängt, ob die beanspruchte Erfindung einen technischen Effekt über ein Computerprogramm als solches hinaus erzeugt. Vor einer Investorenprüfung sollten außerdem Open-Source-Abhängigkeiten, Übertragungen von Beitragenden, Rechte an Trainingsdaten und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen geprüft werden.

IP-Prioritäten nach Phasen

Die IP-Strategie richtet sich nach der Finanzierungsphase und danach, welche Entscheidungen Investoren, Kunden und Erwerber in dieser Phase treffen.

1

Pre-Seed.

In der Pre-Seed-Phase geht es darum, Prioritätstage vor jeder öffentlichen Offenbarung zu sichern. Wer bei einem Accelerator auftritt, eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlicht oder auf einer Veranstaltung präsentiert, setzt damit die Uhr in Gang. Eine vor der ersten öffentlichen Offenbarung eingereichte vorläufige Patentanmeldung wahrt das Recht, in Indien und über den PCT die Priorität zu beanspruchen. Markenrecherchen und eine Markenanmeldung in der Hauptklasse sollten im selben Quartal folgen.

2

Seed.

In der Seed-Phase führen Investoren eine informelle IP-Prüfung durch. Sie wollen eingereichte Anmeldungen sehen, eine klare Rechtsinhaberschaft (unterzeichnete Übertragungen aller Miterfinderinnen, Miterfinder und Mitgründenden samt Dokumentation) und die Gewissheit, dass das Produkt keine fremden Rechte verletzt. Die Ergebnisse dieser Phase sind: die Überführung der vorläufigen in eine vollständige Beschreibung, laufende Markenverfahren, die Urheberrechtsregistrierung des zentralen Quellcodes und eine grundlegende Freedom-to-Operate-Prüfung des wichtigsten Technologiefelds.

3

Series A.

Die Prüfung zur Series A ist förmlich. Lead-Investoren beauftragen in der Regel eine externe IP-Due-Diligence zu Rechtsbestand, Rechteinhaberschaft, Schutzumfang, Durchsetzbarkeit und Belastungen. Das Portfolio des Start-ups sollte prüfungsreif sein: Übertragungen dort eingetragen, wo ein eintragungsfähiges Recht besteht, Verfahrensstand aktuell, keine unbeantworteten Amtsbescheide, Lizenzen dokumentiert. Lücken, die in der Series-A-Prüfung auffallen, schaffen Bewertungsrisiken und verzögern den Vollzug. Der richtige Zeitpunkt, sie zu schließen, sind die sechs Monate vor Beginn des Prozesses — nicht die Zeit nach dem Term Sheet.

4

Wachstumsphase.

In der Wachstumsphase wird aus dem defensiven ein strategisches Portfolio. Erteilte Patente lassen sich lizenzieren, um Erträge zu erzielen, oder gegen Verletzer geltend machen. Auslandsanmeldungen werden relevant, sobald das Unternehmen neue Märkte erschließt. Portfolio-Audits zeigen schwache Anmeldungen, die sich zur Kostensenkung aufgeben lassen, und decken freie Felder für neue Anmeldungen entlang der Produkt-Roadmap auf.

Häufige IP-Fehler von Start-ups

Offenbarung vor der Anmeldung.

Wer vor der Patentanmeldung öffentlich pitcht, eine technische Erläuterung veröffentlicht oder bei einer Fachzeitschrift einreicht, kann die Möglichkeit verlieren, in Indien und in den meisten anderen Ländern ein Patent zu erhalten. Indien kennt keine breite Neuheitsschonfrist, wie sie in den USA für die eigene Offenbarung des Erfinders besteht. Der Patents Act sieht zwar Ausnahmen vor, diese sind jedoch eng und einzelfallabhängig. Sicher ist allein, vor jedem öffentlichen Pitch, jeder Veröffentlichung, jeder Vorführung und jeder Produktoffenbarung anzumelden.

Die Rechte liegen bei der falschen Person.

In vielen jungen Unternehmen liegen die technischen Rechte bei einer mitgründenden Person, die später ausscheidet, bei einer freien Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter, die nach dem Vertrag die Rechte behalten haben, oder bei der Hochschule, an der die Gründungsforschung stattfand. Ein Start-up, das für seine Kernrechte keine saubere Rechtekette nachweisen kann, scheitert in der Series-A-Prüfung. Die Übertragungsunterlagen sollten mit der Entstehung oder Übertragung der Rechte unterzeichnet und dort eingetragen werden, wo eine eintragungsfähige Anmeldung, Eintragung oder Übertragung besteht.

Zu späte Markenanmeldung.

Gründerinnen und Gründer schieben die Markenanmeldung häufig auf, bis das Produkt Zugkraft hat. Bis dahin kann ein Wettbewerber ein ähnliches Zeichen angemeldet haben, oder das ursprüngliche Zeichen kollidiert im Zielmarkt. Eine Verfügbarkeitsprüfung und die Anmeldung in der Hauptklasse gehören spätestens zur Markteinführung — nicht danach.

Das Zeitfenster für Auslandsanmeldungen verpassen.

Für in Indien ansässige Start-ups ist die internationale Patentanmeldung mit Blick auf die indische Erstanmeldung oder die Auslandsanmeldegenehmigung zu planen. Eine PCT-Anmeldung kann die Priorität einer früheren indischen Anmeldung beanspruchen, wenn sie binnen zwölf Monaten nach dieser eingereicht wird; die indische Anmeldung ist jedoch nicht in jedem Fall zwingend der Prioritätsbeleg. Wird die zwölfmonatige Frist versäumt, lässt sich der Tag der Erstanmeldung für spätere PCT- oder Verbandsanmeldungen in der Regel nicht mehr wahren, und die Auslandsoptionen können erheblich leiden.

Designschutz übersehen.

Produktunternehmen, die in Industriedesign investiert haben, konzentrieren sich häufig ausschließlich auf Patente und Marken. Ein eingetragenes Design schützt die Erscheinungsform des Produkts auf einem eigenen, häufig ergänzenden Weg — und ist auch dann eintragungsfähig, wenn die zugrunde liegende Technik nicht patentierbar ist.

Wie Intepat mit Start-ups arbeitet

Intepat stellt für jedes Start-up-Mandat ein festes Team, statt Anfragen über eine allgemeine Eingangsstelle zu leiten. Das Team deckt alle vier Schutzrechtsarten ab — wichtig für ein Unternehmen, das im selben Quartal eine Patentanmeldung, eine Markenanmeldung und eine Software-Urheberrechtsregistrierung benötigt.

Das Mandat beginnt typischerweise mit einem IP-Audit, zugeschnitten auf die aktuellen Werte und die Phase des Start-ups. Ergebnis ist eine priorisierte Maßnahmenliste mit Zeitplänen und geschätzten Amtsgebühren, sodass das Gründungsteam die IP-Ausgaben am Finanzierungskalender ausrichten kann. Verfahren, Verlängerungen und Portfolioführung übernimmt anschließend dasselbe Team über den gesamten Lebenszyklus.

Intepat arbeitet mit DPIIT-anerkannten Start-ups und bestätigt den Anerkennungsstatus vor der Anmeldung, damit von Anfang an die richtige Gebührenkategorie zugrunde gelegt wird.

Alle Mandate unterliegen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Angaben zur Erfindung, Produkt-Roadmaps und Geschäftspläne, die bei der Mandatsannahme geteilt werden, geben wir außerhalb des Projektteams nicht weiter.

Schutzrechtsübergreifende Leistungen für Start-ups

Über die Verfahren zu einzelnen Schutzrechtsarten hinaus benötigen Start-ups in der Seed- und Series-A-Phase häufig Leistungen, die das gesamte Portfolio erfassen.

Für wen das gedacht ist

Diese Seite richtet sich an Gründerinnen, Gründer und operativ Verantwortliche in der Frühphase, die in Indien ein Technologieunternehmen, ein Konsumprodukt oder eine Plattform aufbauen und verstehen wollen, welchen Schutz das Geschäft braucht und wann zu handeln ist. Sie ist ebenso relevant für Verantwortliche in Accelerator-Programmen, Portfolioteams von Wagniskapitalfonds und interne Rechtsabteilungen von Start-ups vor der Series A, die das Portfolio auf eine förmliche Prüfung vorbereiten.

Häufige Fragen von Gründerinnen und Gründern

Wann sollte ein Start-up seine erste Patentanmeldung einreichen?

Das hängt davon ab, wann die erste öffentliche Offenbarung erfolgt. Eine vorläufige Anmeldung sollte vor dem ersten Pitch, der ersten Veröffentlichung oder der ersten Vorführung eingereicht werden, die die technische Erfindung offenbart. Ist bereits offenbart worden, hängt das verbleibende Zeitfenster davon ab, wo und wie die Offenbarung stattgefunden hat. Eine Patentierbarkeitsprüfung klärt die Lage, bevor über die Anmeldung entschieden wird.

Braucht ein Start-up ein Patent, um Investoren zu gewinnen?

Eine eingereichte Anmeldung ist für Investoren wertvoller als keine — auch schon vor der Erteilung. Sie begründet einen Prioritätstag, zeigt, dass das Gründungsteam IP ernst nimmt, und gibt dem Investor etwas, dessen Rechteinhaberschaft sich bestätigen lässt. Ein erteiltes Patent ist stärker, doch Investoren der Frühphase bewerten eingereichte Anmeldungen als Teil der Portfoliolage.

Was kostet IP-Schutz für ein Start-up?

Die Amtsgebühren in Indien sind gestaffelt; für DPIIT-anerkannte Start-ups und kleine Anmelder gelten ermäßigte Sätze. Die Honorare richten sich nach Komplexität und Umfang des Mandats. Intepat legt beim IP-Audit eine priorisierte Kostenschätzung vor, sodass sich die IP-Ausgaben am Finanzierungskalender ausrichten lassen. Konkrete Beträge nennen wir bei der Auftragsklärung, nicht vor der Prüfung.

Kann das Unternehmen Inhaber der Rechte sein, auch wenn eine mitgründende Person sie vor der Gründung entwickelt hat?

Ja, dafür ist jedoch eine ordnungsgemäß unterzeichnete Übertragungsvereinbarung erforderlich. Vor der Gründung von einer gründenden Person entwickelte Rechte stehen dieser Person zu, solange sie nicht übertragen werden. Die Übertragung bedarf der Schriftform, muss von allen Beteiligten unterzeichnet und dort eingetragen werden, wo ein eintragungsfähiges Recht besteht — beim Patentamt oder beim Markenamt. Lücken in der Rechtekette gehören zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen in der Series-A-Prüfung.

Was ist eine vorläufige Patentanmeldung, und warum ist sie wichtig?

Eine vorläufige Beschreibung ist eine erste Einreichung, die einen Prioritätstag begründet, ohne einen vollständigen Anspruchssatz zu verlangen. Der Anmelder hat ab dem Tag der vorläufigen Anmeldung zwölf Monate Zeit, die vollständige Beschreibung einzureichen. Die vorläufige Anmeldung muss die Erfindung dennoch mit ausreichender technischer Tiefe offenbaren, um die spätere vollständige Beschreibung zu tragen. Für Start-ups sichert eine vorläufige Anmeldung vor der ersten öffentlichen Offenbarung den Prioritätstag, während das Team die Produktentwicklung fortsetzt.

Hilft eine Urheberrechtsregistrierung einem Software-Start-up?

Das Urheberrecht an Quellcode entsteht nach dem Copyright Act, 1957 automatisch mit der Schöpfung. Die Registrierung schafft einen Nachweis von Urheberschaft und Datum, der in Durchsetzungsverfahren und in der Investorenprüfung hilft. Für jedes Start-up, dessen Kernwert ein Softwareprodukt ist, ist sie zu empfehlen.

Sollte ein Start-up seine Marke vor der Markteinführung anmelden?

Ja. Eine vor der Einführung eingereichte Markenanmeldung begründet Vorrang gegenüber späteren Anmeldern in derselben Klasse und gibt dem Start-up die Grundlage, verwechslungsfähige Zeichen anzugreifen, die nach der Eintragung auftauchen. Eine Verfügbarkeitsprüfung vor der endgültigen Wahl des Namens ist ebenfalls ratsam, damit nicht in einen Namen investiert wird, der mit einer bestehenden Eintragung kollidiert.

Was geschieht mit dem Portfolio bei einer Down Round oder einem Verkauf?

Schutzrechte werden bei jeder Transaktion bewertet. Ein sauber dokumentiertes Portfolio mit eingetragenen Übertragungen, aktuellem Verfahrensstand und ohne offene Belastungen stützt die Bewertung. Ein undokumentiertes Portfolio schafft Risiken und kann den Transaktionswert mindern oder den Zeitplan verlängern. Das Portfolio-Audit von Intepat ist darauf ausgelegt, das Portfolio vor Beginn des Prozesses transaktionsreif zu machen.

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Intepat berät Gründerinnen und Gründer von der Pre-Seed- bis zur Wachstumsphase. Für ein Gespräch über die IP-Lage eines bestimmten Unternehmens oder einer Technologie wenden Sie sich für eine erste Einschätzung an unser Team.

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