Ausarbeitung von Patentanmeldungen.
Die Ausarbeitung von Beschreibung und Ansprüchen — für Mandanten, die Ausarbeitung und Anmeldung benötigen, oder allein die Ausarbeitung, wenn die Anmeldung in Indien oder im Ausland folgt.
AnsehenSie haben eine ausgearbeitete Beschreibung und möchten sie in Indien einreichen — als indische Erfinderin, indischer Erfinder oder Unternehmen, als ausländischer Anmelder mit Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft oder als ausländische IP-Kanzlei, die eine indische Anmeldung beauftragt. Diese Seite beschreibt, was dazugehört: die Prüfung von Identität und Berechtigung, die Prüfung der Auslandsanmeldegenehmigung bei in Indien Ansässigen, die Erfüllung der Formerfordernisse und die Einreichung beim indischen Patentamt. Die Ausarbeitung läuft gesondert über Ausarbeitung von Patentanmeldungen; die Einreichung führen zugelassene indische Patentanwälte in Bangalore.
Mit einem Patentanwalt sprechenIntepat betreut indische Patentanmeldungen über die wesentlichen Wege des Patents Act, 1970 hinweg. Welcher Weg passt, hängt vom Stand der Offenbarung, von der Absicht zur Auslandsanmeldung und vom Reifegrad des Anspruchsumfangs ab.
Vorläufige Anmeldungen
Sichern einen Prioritätstag, während die Erfindung noch weiterentwickelt wird. Die vollständige Beschreibung muss binnen 12 Monaten folgen; die Frist ist nicht verlängerbar.
Vollständige Beschreibungen
Vollständige Anmeldungen mit Ansprüchen, Beschreibung, Zusammenfassung und Zeichnungen — eingereicht, wenn der Anspruchsumfang ausgereift ist.
Verbandsanmeldungen
Indische Anmeldungen mit Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft aus einer früheren ausländischen Erstanmeldung, eingereicht innerhalb der zwölfmonatigen Prioritätsfrist.
Teilanmeldungen und Zusatzpatente
Decken die Aufteilung mehrerer Erfindungen bzw. Verbesserungen einer Stammanmeldung ab.
Das Mandat umfasst die Beratung zum Anmeldeweg, die Prüfungen, die Klärung der Auslandsanmeldegenehmigung, die Erfüllung der Formerfordernisse, die elektronische Einreichung und einen schriftlichen Bericht nach der Anmeldung.
Einreichung
Die Anmeldung wird elektronisch beim indischen Patentamt eingereicht. Eine vorläufige Anmeldung sichert den Prioritätstag und setzt die Zwölfmonatsfrist für die vollständige Beschreibung in Gang. Eine vollständige Anmeldung oder Verbandsanmeldung läuft weiter zu Veröffentlichung und Prüfung.
Veröffentlichung
Indische Anmeldungen werden regelmäßig 18 Monate nach dem Prioritätstag im amtlichen Patentblatt veröffentlicht, sofern keine vorzeitige Veröffentlichung beantragt wird. Mit der Veröffentlichung öffnet sich das Fenster für Eingaben vor der Erteilung.
Prüfungsantrag
Der Antrag ist gesondert zu stellen. Für Anmeldungen ab Inkrafttreten der Patents (Amendment) Rules, 2024 beträgt die Frist 31 Monate ab dem Prioritätstag; für frühere Anmeldungen gelten 48 Monate.
Erster Prüfungsbescheid
Der Controller erlässt einen Bescheid mit Beanstandungen zu Neuheit, erfinderischer Tätigkeit, ausreichender Offenbarung, Klarheit und weiteren Gründen.
Erwiderung
Der Anmelder muss binnen 6 Monaten ab Erlass erwidern; auf Antrag ist eine Verlängerung um 3 Monate möglich. Die Erwiderung läuft über Patenterteilungsverfahren in Indien: Prüfung, Einspruch und Mandatsübernahmen.
Erteilung
Sind die Beanstandungen ausgeräumt, wird das Patent erteilt und veröffentlicht. Der Zeitpunkt hängt von der Auslastung der Prüfung, der Komplexität der Beanstandungen und etwaigen Einspruchsverfahren ab.
Am Anfang stehen die Prüfungen bei Mandatsannahme. Identität des Anmelders, Identität der Erfinderinnen und Erfinder sowie die Berechtigungskette prüfen wir, bevor eine Unterlage erstellt wird. Ist der Anmelder nicht der Erfinder, prüfen wir die stützenden Unterlagen (Übertragungsurkunde, Auszug aus dem Arbeitsvertrag, Gesellschafterbeschluss) auf Tragfähigkeit.
Es folgt die Prüfung der Auslandsanmeldegenehmigung. Ist der Anmelder in Indien ansässig und eine Auslandsanmeldung beabsichtigt, klären wir die Lage bei Mandatsannahme und weisen darauf hin, bevor die Anmeldestrategie feststeht. Die Vorbereitung des Genehmigungsantrags selbst erfolgt im Rahmen der gebündelten Leistung zu Verfahren und Aufrechterhaltung.
Parallel bereiten wir die Erklärung zu entsprechenden Auslandsanmeldungen vor. Die fortlaufende Pflicht des Anmelders, das indische Patentamt über Entwicklungen bei Auslandsanmeldungen zu unterrichten, läuft ab dem indischen Anmeldetag durch das gesamte Verfahren.
Wahl des Anmeldewegs, Einstufung des Anmelders und Erfüllung der Formerfordernisse schließen die Vorarbeiten vor der elektronischen Einreichung ab. Anschließend erstellt Intepat einen schriftlichen Bericht mit den Anmeldedaten, dem Prioritätstag und den anstehenden gesetzlichen Fristen.
Ein fertiges Anmeldepaket ist für den Beginn nicht nötig. Die ausgearbeitete Beschreibung ist der inhaltliche Kern; alles Weitere lässt sich im Lauf des Mandats zusammenstellen.
Ausgearbeitete Beschreibung
Mit Ansprüchen, Beschreibung, Zusammenfassung und, soweit die Erfindung es erfordert, Zeichnungen. Wird auch die Ausarbeitung benötigt, ist Ausarbeitung von Patentanmeldungen die vorgelagerte Leistung.
Angaben zu den Erfindern
Vollständige Namen, Anschriften und Staatsangehörigkeiten aller benannten Erfinderinnen und Erfinder.
Angaben zum Anmelder
Rechtsträger, Anschrift und Kategorie (kleiner Anmelder, großer Anmelder, Start-up, Bildungseinrichtung) für die Gebühreneinstufung.
Offenbarungshistorie und Zeitplanung
Frühere öffentliche Offenbarungen, geplanter Markteinführungs- oder Veröffentlichungstermin und der beabsichtigte Zeitplan für Auslandsanmeldungen.
Nachweis der Berechtigung
Wenn der Anmelder nicht der Erfinder ist: Übertragungsurkunde, Auszug aus dem Arbeitsvertrag oder Gesellschafterbeschluss.
Vollmacht
Zur Bevollmächtigung des Patentanwalts für Anmeldung und Verfahren.
Erfinderbenennung
Unterzeichnet von den benannten Erfinderinnen und Erfindern.
Erklärung zu entsprechenden Auslandsanmeldungen
Sofern entsprechende Anmeldungen im Ausland eingereicht wurden.
Auslandsanmeldegenehmigung
Wenn ein in Indien ansässiger Anmelder im Ausland anmeldet — entweder vor der indischen Anmeldung oder innerhalb von sechs Wochen danach.
Prioritätsbeleg
Bei Verbandsanmeldungen, zur Beglaubigung der ausländischen Erstanmeldung.
Übersetzungen und Sequenzprotokolle
Wenn die ursprüngliche Beschreibung oder stützende Unterlagen nicht in englischer Sprache vorliegen; Sequenzprotokolle bei biotechnologischen und pharmazeutischen Anmeldungen, soweit erforderlich.
Versäumte Zwölfmonatsfrist von der vorläufigen zur vollständigen Anmeldung
Wird eine vorläufige Anmeldung nicht binnen 12 Monaten überführt, gilt sie als zurückgenommen und die Priorität geht verloren. Die Frist ist nicht verlängerbar; die Überwachung beginnt mit dem Tag der vorläufigen Anmeldung.
Fehlende Auslandsanmeldegenehmigung
In Indien Ansässige, die im Ausland anmelden, ohne das Erfordernis zu erfüllen (also ohne Genehmigung oder ohne die sechswöchige Wartefrist nach einer indischen Anmeldung), tragen drei Folgen: die fingierte Rücknahme der indischen Anmeldung, das Risiko der Nichtigerklärung eines später auf eine solche Anmeldung erteilten Patents sowie strafrechtliche Folgen für den Anmelder. Die Lage prüfen wir bei Mandatsannahme.
Unzureichende Berechtigungskette
Ist der Anmelder nicht der Erfinder, muss sich die Berechtigung über Übertragung, arbeitsvertragliche Regelungen oder institutionelle Richtlinien lückenlos nachvollziehen lassen. Lücken schaffen Risiken bei der Durchsetzung und erschweren spätere Umschreibungen.
Unvollständige Erfinderbenennung
Wird eine mitwirkende Person bei der Anmeldung übergangen — eine Mitgründerin, ein Berater, eine beschäftigte Person oder eine Kooperationspartnerin an einer Hochschule, deren Beitrag den Erfindungsgedanken geprägt hat —, entstehen Risiken für die Aktivlegitimation und ein späteres Berichtigungsverfahren. Ein strukturiertes Gespräch zur Erfinderbenennung bei Mandatsannahme beugt Erfassungsfehlern vor.
Lücken in der Erklärung zu entsprechenden Auslandsanmeldungen
Indische Anmelder trifft eine fortlaufende Pflicht, das indische Patentamt über entsprechende Auslandsanmeldungen zu unterrichten. Unterbleiben Aktualisierungen, kann das Verfahren beeinträchtigt werden. Die Erklärung erstellen wir bei der Anmeldung und aktualisieren sie, sobald sich im Ausland etwas ändert.
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