Form, Muster und Gestaltung von Produkten schützen

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Gewerbliches Design in Indien anmelden

Die Eintragung gewerblicher Designs richtet sich in Indien nach dem Designs Act, 2000 und den Designs Rules, 2001 (zuletzt geändert durch die Designs (Amendment) Rules, 2021). Section 2(d) definiert als eintragungsfähiges Design die Merkmale der Form, Gestalt, des Musters, der Verzierung oder der Zusammenstellung von Linien oder Farben, die durch ein industrielles Verfahren auf ein Erzeugnis aufgebracht werden und im fertigen Erzeugnis allein mit dem Auge beurteilt werden. Das Verfahren umfasst formale und sachliche Prüfung anhand der Gründe nach Section 4, Erwiderung auf Beanstandungen und gegebenenfalls Anhörung sowie die Eintragung nach Section 9. Das Recht besteht nach Section 11(1) zehn Jahre und ist nach Section 11(2) einmalig um fünf Jahre verlängerbar. Intepat übernimmt Anmeldung und Verfahren für indische Anmelder, für ausländische Rechteinhaber mit Anmeldungen in Indien und für ausländische IP-Kanzleien.

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Locarno-Klassifikation
Fassung der Neuheitserklärung
Erstellung der Darstellungsblätter
Eintragung nach Section 9
Verlängerung nach Section 11(2)
GESETZLICHE FRISTEN

Ablauf der Designanmeldung: Indien

Anmeldung einreichenTag 0Bei der Designabteilung des Patentamts
Prüfungca. 1–3 Monate
Erwiderung auf Beanstandungen (falls vorhanden)ca. 1–2 Monate
EintragungInsgesamt ca. 3–6 MonateZunächst 10 Jahre Schutzdauer

Was die Designanmeldung in Indien umfasst

Schutzgegenstand nach Section 2(d).

Merkmale der Form, Gestalt, des Musters, der Verzierung oder der Zusammenstellung von Linien oder Farben, die durch ein industrielles Verfahren auf ein Erzeugnis aufgebracht werden, sofern die Merkmale im fertigen Erzeugnis das Auge ansprechen und allein mit dem Auge beurteilt werden. Ausdrücklich ausgenommen sind jede Konstruktionsweise oder jedes Konstruktionsprinzip, alles, was der Sache nach eine bloße mechanische Vorrichtung ist, sowie Marken und Werke der bildenden Kunst im Sinne des Copyright Act, 1957.

Anmeldewege.

Indische natürliche Personen, Personengesellschaften, LLPs, Kapitalgesellschaften und institutionelle Anmelder; ausländische Anmelder über eine indische Zustellanschrift; sowie Verbandsanmeldungen mit Prioritätsanspruch nach der Pariser Verbandsübereinkunft innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Section 44.

Klassifizierung.

Jede Anmeldung erfasst nach Section 5(3) und Rule 10(1) der Designs Rules, 2001 in der Fassung der Änderungsverordnung 2021 eine einzige Klasse der Locarno-Klassifikation, wobei die jeweils aktuelle von der WIPO veröffentlichte Ausgabe maßgeblich ist. Der internationale Schutz verläuft länderweise und wird unter Gewerbliches Design im Ausland anmelden behandelt; Indien gehört dem Haager Abkommen nicht an.

Der Ablauf der indischen Designanmeldung

1

Anmeldung.

Die Anmeldung wird bei der Designabteilung des Patentamts in Kolkata eingereicht — elektronisch über das Portal von IP India oder bei einer der Dienststellen des Patentamts in Delhi, Mumbai, Chennai oder Kolkata. Sie enthält Angaben zu Anmelder und Anmelderkategorie, die Bezeichnung des Erzeugnisses, die Locarno-Klasse und -Unterklasse, die Darstellungsblätter, eine Neuheitserklärung, einen etwaigen Prioritätsanspruch nach Section 44 sowie die vorgeschriebene Vollmacht.

2

Formalprüfung.

Die Designabteilung prüft Vollständigkeit, Klassifizierung, Qualität der Darstellungen und die Anmelderangaben. Formale Beanstandungen werden in einem Prüfungsbescheid mitgeteilt; der Anmelder erwidert innerhalb der in den Designs Rules, 2001 vorgesehenen Frist.

3

Sachliche Prüfung.

Die sachliche Prüfung misst die Anmeldung an den Zurückweisungsgründen nach Section 4: dass das Design weder neu noch eigenartig ist; dass es vor dem Anmelde- oder Prioritätstag in Indien oder einem anderen Land der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde; dass es sich von bekannten Designs nicht deutlich unterscheidet; oder dass es anstößige oder unsittliche Inhalte aufweist. Beanstandungen werden durch schriftliche Erwiderung, zulässige Änderungen und, soweit erforderlich, eine Anhörung vor dem Controller behandelt.

4

Eintragung und Veröffentlichung.

Nach Freigabe wird das Design nach Section 9 mit Wirkung zum Anmeldetag nach Section 5(6) eingetragen und werden die Angaben nach Section 7 veröffentlicht. Die Eintragungsurkunde erteilt die Designabteilung in Kolkata. Gegen eine Zurückweisung ist nach den Sections 5(4) und 36 die Beschwerde zum High Court eröffnet.

Wie Intepat die Designanmeldung betreut

Das Mandat beginnt mit der Prüfung von Schutzgegenstand und Neuheit. Erzeugnis, die zu schützenden gestalterischen Merkmale, frühere öffentliche Offenbarungen, Ausstellungshistorie und verwandte Auslandsanmeldungen erfassen wir bei der Mandatsannahme. Wurde das Design bereits in einem Land offenbart, bewerten wir vor der Anmeldung die Neuheitsschranke nach Section 4(b); die enge Ausstellungsausnahme nach Section 21 prüfen wir, soweit sie greifen kann.

Die Darstellungsblätter sind der maßgebliche Inhalt. Das Erzeugnis wird in Vorder-, Rück-, linker, rechter, Ober- und Unteransicht sowie in einer perspektivischen Ansicht wiedergegeben — mit einheitlichem Maßstab und einheitlichen Linienkonventionen. Die Neuheitserklärung benennt die Merkmale, für die Neuheit beansprucht wird, abgestimmt auf die sichtbaren Merkmale und den Stand der Technik.

Die Locarno-Klasse gleichen wir mit der aktuellen Ausgabe ab. Die Anmelderkategorie prüfen wir anhand von Gründungs- oder DPIIT-Unterlagen, wenn die ermäßigte Gebührenstufe für Start-ups oder kleine Anmelder beansprucht wird. Anmeldung und Verfahren führen erfahrene Designfachleute.

Erforderliche Unterlagen und Angaben

Darstellungsblätter

in den vorgeschriebenen Ansichten (vorn, hinten, links, rechts, oben, unten und perspektivisch), mit einheitlichem Maßstab und einheitlichen Linienkonventionen

Neuheitserklärung

mit Benennung der Merkmale, für die Neuheit beansprucht wird

Bezeichnung und Verwendungszweck des Erzeugnisses

mit Angabe von Locarno-Klasse und -Unterklasse

Angaben zum Anmelder

vollständiger Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Anmelderkategorie (natürliche Person, Start-up, kleiner Anmelder oder sonstige)

Prioritätsbeleg

(beglaubigte Abschrift der ausländischen Erstanmeldung) für Verbandsanmeldungen nach Section 44

Vollmacht

zugunsten der bestellten Designvertretung oder des zugelassenen Patentanwalts

Zustellanschrift in Indien

mit E-Mail-Adresse und Mobilnummer für ausländische Anmelder

Erklärung als Start-up oder kleiner Anmelder

mit Nachweisen für die ermäßigte Gebührenstufe

Häufige Fehlerquellen, vor denen Intepat schützt

Öffentliche Offenbarung vor der Anmeldung.

Section 4(b) schließt die Eintragung aus, wenn das Design vor dem Anmelde- oder Prioritätstag in Indien oder einem anderen Land der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Vorab-Marketing, Online-Angebote, Beiträge in sozialen Medien und Crowdfunding-Seiten zerstören die Neuheit — außerhalb der engen Ausstellungsausnahme nach Section 21. Den Anmeldezeitpunkt stimmen wir bei Mandatsannahme auf die Markteinführungsplanung ab.

Unzureichende Darstellungsblätter.

Fehlende Ansichten, uneinheitlicher Maßstab, unklare Schattierungen oder Merkmale, die nur in einzelnen Ansichten erscheinen, lösen formale Beanstandungen aus. Wir erstellen die Darstellungsblätter nach der Praxis des Designamts mit durchgängig einheitlichen Konventionen.

Verwechslung mit Konstruktionsweise oder -prinzip.

Section 2(d) nimmt jede Konstruktionsweise und jedes Konstruktionsprinzip sowie alles aus, was der Sache nach eine bloße mechanische Vorrichtung ist. Anmeldungen für Formen, die allein durch die Funktion oder den inneren Mechanismus vorgegeben sind, werden zurückgewiesen. Den Schutzgegenstand prüfen wir bei Mandatsannahme an dieser Grenze.

Falsche Locarno-Klasse.

Eine unzutreffende Klasse nach Section 5(3) und Rule 10(1) kann eine Beanstandung auslösen, die Prüfung verzögern oder eine erneute Anmeldung erfordern, wenn das Design nicht in die angegebene Klasse passt. Die Klassenwahl gleichen wir bei Mandatsannahme mit der aktuellen Ausgabe ab.

Zu weite oder zu enge Neuheitserklärung.

Wer mehr beansprucht als die sichtbaren Merkmale, provoziert Beanstandungen nach Section 4; wer zu wenig beansprucht, hat bei der Durchsetzung einen dünnen Schutzumfang. Die Erklärung stimmen wir bei Mandatsannahme auf Erzeugnis und Stand der Technik ab.

Versäumte Verlängerung nach Section 11(2).

Die anfängliche Schutzdauer von zehn Jahren lässt sich einmalig um fünf Jahre verlängern; der Antrag ist vor Ablauf der ursprünglichen Frist zu stellen. Eine Wiedereinsetzung nach Section 12 binnen eines Jahres nach dem Erlöschen steht im Ermessen. Die Fristen führen wir unabhängig von der Korrespondenz des Amtes.

Für wen das gedacht ist

  • Indische Produkthersteller, Konsumgütermarken und designgetriebene Unternehmen, die Form, Gestalt und Oberflächenmuster neuer Erzeugnisse eintragen lassen
  • Indische Start-ups und kleine Anmelder, die die ermäßigte Gebührenstufe nach den Änderungsregeln 2021 in Anspruch nehmen
  • Ausländische Anmelder, die über eine indische Zustellanschrift anmelden — einschließlich Verbandsanmeldungen nach Section 44
  • Ausländische IP-Kanzleien, die indische Designanmeldungen für ihre Mandanten beauftragen
  • Designbüros, Industriedesignerinnen und -designer sowie Ingenieurbüros, die Designs von Kunden oder aus eigener Entwicklung mit belegter Rechtekette anmelden

Verwandte IP-Leistungen

Häufige Fragen zu gewerblichen Designs

Was umfasst die Leistung zur indischen Designanmeldung, und was nicht?

Sie umfasst die Prüfung des Schutzgegenstands nach Section 2(d) des Designs Act, 2000, die Neuheitsprüfung anhand von Section 4, die Erstellung der Darstellungsblätter, die Fassung der Neuheitserklärung, die Locarno-Klassenwahl, die Einreichung bei der Designabteilung in Kolkata, die Erwiderung im Prüfungsverfahren, Anhörungen sowie die Fristenführung für den Verlängerungsturnus. Nicht enthalten sind die internationale Anmeldung (Leistung „Gewerbliches Design im Ausland anmelden“) sowie Löschung und Durchsetzung (Leistung „Designlöschung und Rechtsdurchsetzung“).

Kann ein ausländischer Anmelder unmittelbar in Indien anmelden?

Ja. Ausländische Anmelder melden über eine indische Zustellanschrift an — in der Regel über die bestellte Designvertretung oder einen zugelassenen Patentanwalt —, wobei E-Mail-Adresse und indische Mobilnummer wie vorgeschrieben hinterlegt werden. Das Verfahren verläuft wie bei einer inländischen Anmeldung. Verbandsanmeldungen erfordern zusätzlich eine beglaubigte Abschrift des ausländischen Prioritätsbelegs, einzureichen innerhalb der Sechsmonatsfrist der Pariser Verbandsübereinkunft nach Section 44.

Wie lange ist ein indisches Design geschützt?

Section 11(1) gewährt eine anfängliche Schutzdauer von zehn Jahren ab dem Eintragungstag, der nach Section 5(6) der Anmeldetag ist — bei Verbandsanmeldungen der Prioritätstag. Section 11(2) erlaubt vor Ablauf der ursprünglichen Frist eine einmalige Verlängerung um fünf Jahre, insgesamt also höchstens fünfzehn Jahre. Ein erloschenes Design kann nach Section 12 binnen eines Jahres nach dem Erlöschen wiedereingesetzt werden.

Kann eine Anmeldung mehrere Erzeugnisse oder mehrere Klassen erfassen?

Nein. Section 5(3) beschränkt jede Anmeldung auf eine Locarno-Klasse; Designs, die über mehrere Klassen hinweg verwendet werden, erfordern gesonderte Anmeldungen. Section 6 lässt die Eintragung für ein Set von Erzeugnissen innerhalb einer Klasse zu, wenn diese üblicherweise zusammen verkauft oder verwendet werden und auf jedes dasselbe oder ein im Wesentlichen gleiches Design aufgebracht ist.

Was gilt, wenn das Design vor der Anmeldung öffentlich gezeigt wurde?

Section 4(b) schließt die Eintragung aus, wenn das Design vor dem Anmelde- oder Prioritätstag in Indien oder einem anderen Land der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Eine enge Ausnahme nach Section 21 erhält die Neuheit bei einer Offenbarung auf von der Zentralregierung bekannt gemachten Industrie- oder sonstigen Ausstellungen, sofern die Anmeldung binnen sechs Monaten erfolgt und die vorgeschriebene Anzeige erstattet wurde.

Wie lange dauert das indische Designverfahren?

Die Dauer hängt von der Auslastung der Designabteilung in Kolkata, von Zahl und Art der Beanstandungen in formaler und sachlicher Prüfung, von der Terminierung etwaiger Anhörungen und von der Vollständigkeit der Darstellungsblätter bei der Anmeldung ab. Die Leistung endet mit der Erteilung der Eintragungsurkunde nach Section 9. Den Verlängerungsturnus nach Section 11(2) überwachen wir gesondert.

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