Zahlung der Jahresgebühren & Wiedereinsetzung erloschener Patente

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Patentjahresgebühren in Indien

Ein erteiltes indisches Patent bleibt nur in Kraft, wenn die Jahresgebühren fristgerecht gezahlt werden. Eine versäumte Zahlung kann dazu führen, dass das Patent seine Wirkung verliert — und damit ein Recht, dessen Erlangung Jahre gedauert haben kann. Besonders gefährdet sind ausländische Patentinhaber ohne indische Vertretung für die Jahresgebühren sowie Inhaber erloschener Patente, die eine Wiedereinsetzung nach Section 60 erwägen. Intepat führt die Jahresgebühren als überwachten Fristendienst — für einzelne Patente ebenso wie für ganze Portfolios, ausgeführt von zugelassenen indischen Patentanwälten.

Mit einem Patentanwalt sprechen
Überwachung der Fälligkeiten
Einhaltung der Sections 53 und 142
Unterstützung in der Wiedereinsetzungsfrist
Mehrjähriger Fristenkalender
Überwachung des Erlöschensrisikos
GESETZLICHE FRISTEN

Ablauf der Patentjahresgebühren: Indien

Beginn der JahresgebührenAb dem 3. JahrJährlich, berechnet ab dem Patentdatum (Laufzeit: 20 Jahre ab Anmeldung)
Jahresgebühr zahlenSpätestens zum FälligkeitstagJährlich oder im Voraus für mehrere Jahre
NachfristBis zu 6 MonateVerspätete Zahlung gegen Zuschlagsgebühr (Regel 80(1A)); das Patent bleibt in Kraft
Erlöschen und WiedereinsetzungNach Ablauf der 6-monatigen NachfristDas Patent verliert seine Wirkung; Wiedereinsetzung innerhalb von 18 Monaten (Sec. 60)

Was die Betreuung der Patentjahresgebühren umfasst

Die Praxis deckt alles zwischen Erteilung und Ablauf ab, was das Patent in Kraft hält.

Zahlung der Jahresgebühren an das indische Patentamt für erteilte Patente

Fristenüberwachung, verankert am Patentdatum und am Anmeldetag

Vorabhinweise an den Patentinhaber oder das Inhouse-Team in den Monaten vor jedem Fälligkeitstag und Ausführung der Zahlung innerhalb der gesetzlichen Frist

Für ausländische Patentinhaber ohne bestehende indische Vertretung umfasst das Mandat zusätzlich den Aufbau der Fristenakte von Grund auf: die Feststellung des Patentdatums, des zuletzt bezahlten Jahres und der nächsten gesetzlichen Frist anhand des Registerstands, bevor der Zahlungsplan bestätigt wird

Die Wiedereinsetzung bereits erloschener Patente ist auf Anfrage nach Section 60 möglich und wird gesondert beauftragt

Der Ablauf der Jahresgebühren in Indien

1

Die Jahresgebühren richten sich in Indien nach dem Patents Act, 1970. Ein erteiltes Patent hat eine Laufzeit von zwanzig Jahren ab dem Anmeldetag; bei Anmeldungen aus der nationalen PCT-Phase ab dem internationalen Anmeldetag. Jahresgebühren werden ab dem dritten Jahr fällig, gerechnet ab dem Patentdatum. Die erste Jahresgebühr ist vor Ablauf des zweiten Jahres ab diesem Stichtag zu zahlen und deckt das dritte Jahr ab.

2

Danach ist die Zahlung jährlich fällig, wobei die Beträge in den späteren Jahren der Laufzeit ansteigen. Gezahlt werden kann für ein einzelnes Jahr oder für zwei oder mehr Folgejahre in einem Vorgang.

3

Wird ein Patent erst nach dem dritten Jahr ab dem Anmeldetag erteilt — angesichts der Prüfungsdauer keine Seltenheit —, können nach der Erteilung rückständige Jahresgebühren fällig werden. Intepat prüft bei jedem neu erteilten Patent das Patentdatum, den Anmeldetag und den Zahlungsstand, bevor der Zahlungsplan bestätigt wird.

4

Wird eine Jahresgebühr nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gezahlt, lässt das Gesetz gegen Zahlung der vorgeschriebenen Zuschlagsgebühr eine Nachfrist von bis zu sechs Monaten zu, ohne dass das Patent unterbrochen wird. Nach Ablauf dieser Nachfrist verliert das Patent seine Wirkung. Das Gesetz eröffnet dann den gesetzlichen Weg, binnen achtzehn Monaten ab dem Tag des Wirkungsverlusts die Wiedereinsetzung zu beantragen — vorbehaltlich einer Sachprüfung durch den Controller.

Wie Intepat die Jahresgebühren betreut

Jedes zur Betreuung übernommene Patent wird anhand seines Erteilungsdatensatzes und des zuletzt bezahlten Jahres erfasst; sämtliche künftigen Fälligkeiten werden am ersten Tag berechnet und festgehalten. In den Monaten vor jedem Fälligkeitstag erinnern wir in festem Rhythmus, sodass der Patentinhaber die anstehenden Ausgaben klar überblickt und bewusst über Fortführung oder Erlöschen entscheiden kann. Auf Weisung führt Intepat die Zahlung beim Patentamt aus und bestätigt dem Inhaber den Eingang zusammen mit einem aktualisierten Portfoliobericht. Bei Portfolios läuft derselbe Ablauf über den gesamten Bestand, mit gebündelter Berichterstattung je Quartal oder Jahr für jedes Patent. Die Kommunikation läuft über eine feste Ansprechperson, und der Status bleibt über die gesamte Laufzeit des Patents einsehbar.

Erforderliche Unterlagen und Angaben

Patentnummer

Patentdatum

Anmeldetag

Aktueller Name und Anschrift des Patentinhabers

Letzte Zahlungsbestätigung und offene Korrespondenz mit dem Patentamt

Wird die Betreuung von einer früheren Vertretung oder einem Inhouse-Team übernommen, helfen diese Unterlagen, den Zahlungsstand zu bestätigen.

Unterzeichnete Vollmacht des Patentinhabers

Erforderlich, damit Intepat gegenüber dem Amt auftreten kann.

Bei Portfolios: Liste der Patente mit Nummern, Stichtagen und zuletzt bezahltem Jahr

Ausreichend, um die Fristenakte anzulegen.

Häufige Fehlerquellen, vor denen Intepat schützt

Die meisten Versäumnisse bei Jahresgebühren beruhen auf Fehlern in der Fristenführung oder auf Lücken bei der Übergabe — nicht auf strategischen Entscheidungen.

Falscher Ausgangspunkt beim bezahlten Jahr

Unzutreffende Angaben zum bezahlten Jahr aus der früheren Vertretung, sodass die neue Fristenakte vom falschen Stichtag ausgeht.

Verwechslung der Stichtage

Verwechslung von Anmeldetag, Patentdatum und Gebührenjahr bei der Berechnung der nächsten Fälligkeit.

Fehlnutzung der Nachfrist

Die sechsmonatige Nachfrist wird als reguläre Frist behandelt statt als Sicherheitsnetz.

Erinnerungen in einem Sammelpostfach

Erinnerungen gehen an ein allgemeines Postfach und bleiben dort ungelesen.

Intepat prüft den Registerstand vor der Erfassung, hält das zuletzt bezahlte Jahr fest, erinnert benannte Ansprechpersonen in festem Rhythmus und legt die Empfangsbestätigung des indischen Patentamts zur Fristenakte.

Für wen das gedacht ist

Ausländische Patentinhaber mit erteilten indischen Patenten ohne bestehende indische Vertretung, die eine Fristenakte aufbauen, den Zahlungsstand prüfen, Zahlungen ausführen und den Status bestätigen lassen möchten.
Inhaber erloschener Patente, die klären möchten, ob eine Wiedereinsetzung nach Section 60 möglich und sinnvoll ist, bevor die Achtzehnmonatsfrist abläuft.
Patentinhaber mit ein oder zwei erteilten Patenten, die eine verlässliche Fristenüberwachung ohne eigenes System benötigen.
Interne IP-Teams, die Portfolios mit vielen Patenten führen und eine gebündelte Betreuung mit einheitlicher Berichterstattung wünschen.
Erwerber und Lizenznehmer, die ein Patent übernommen haben und den Zahlungsstand bereinigen und künftig überwachen lassen möchten.
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Häufige Fragen zu Patentjahresgebühren

Ab wann fallen in Indien Jahresgebühren an?

Jahresgebühren werden ab dem dritten Jahr des Patents fällig, gerechnet ab dem Patentdatum. Die erste Jahresgebühr ist vor Ablauf des zweiten Jahres zu zahlen und deckt das dritte Jahr ab. Danach ist jährlich für die restliche zwanzigjährige Laufzeit zu zahlen. Die ersten Jahre vergehen häufig ohne Zahlung, weil Gebühren erst ab dem dritten Jahr anfallen — das verleitet Patentinhaber zu der Annahme, das Thema ruhe, obwohl die Zahlungspflicht gerade beginnt.

Was passiert, wenn eine Jahresgebühr versäumt wird?

Der Patents Act, 1970 lässt gegen Zahlung einer Zuschlagsgebühr eine Nachfrist von bis zu sechs Monaten zu, ohne dass das Patent unterbrochen wird. Werden Gebühr und Zuschlag innerhalb dieser Nachfrist gezahlt, bleibt das Patent ununterbrochen in Kraft. Läuft die Frist ohne Zahlung ab, verliert das Patent seine Wirkung; für eine Wiederbelebung ist ein gesonderter Wiedereinsetzungsantrag nach Section 60 binnen achtzehn Monaten ab dem Tag des Wirkungsverlusts erforderlich. Die Wiedereinsetzung erfolgt nicht automatisch; sie ist ein Antrag beim Controller mit Sachprüfung.

Kann ein erloschenes Patent wiedereingesetzt werden?

Das Gesetz eröffnet den Weg über einen Antrag binnen achtzehn Monaten ab dem Tag, an dem das Patent seine Wirkung verloren hat. Der Controller prüft, ob die Nichtzahlung unbeabsichtigt war und ob der Antrag ohne unangemessene Verzögerung gestellt wurde. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist damit möglich, sein Erfolg aber nicht garantiert; das Ergebnis hängt von der Begründung, vom Zeitpunkt des Antrags und von etwaigen Zwischenrechten Dritter ab, die während des Erlöschens entstanden sind.

Wie werden Jahresgebühren bei Portfolios gehandhabt?

Bei Portfolios mit vielen Patenten führen wir eine gemeinsame Fristenakte mit gebündelter Überwachung, Vorabhinweisen in festem Rhythmus und turnusmäßiger Statusberichterstattung an das Inhouse-Team oder die verantwortliche Person im Unternehmen. Zahlungen können gebündelt werden, wo Fälligkeiten zusammenfallen, und Entscheidungen über Fortführung oder Erlöschen lassen sich auf Portfolioebene treffen, damit die Ausgaben zur aktuellen wirtschaftlichen Ausrichtung passen. Ein Portfolio-Audit ist häufig der richtige erste Schritt, um die Ausgangslage zu bestimmen.

Sind die Jahresgebühren über die gesamte Laufzeit gleich hoch?

Nein. Die Jahresgebühren sind in Indien gestaffelt und steigen in den späteren Jahren der Laufzeit an. Die Höhe hängt zudem von der Kategorie des Patentinhabers ab — natürliche Person, Start-up, kleiner Anmelder oder sonstige —, wobei für berechtigte Anmelder ermäßigte Sätze gelten. Die geltenden Beträge bestätigen wir zum Zeitpunkt der Zahlung und nicht vorab, da sie in den Patent Rules festgesetzt und von Zeit zu Zeit angepasst werden.

Übernimmt Intepat auch die Wiedereinsetzung erloschener Patente?

Die Wiedereinsetzung ist ein vom laufenden Gebührendienst getrenntes Mandat. Ein Antrag nach Section 60 ist eine Eingabe beim Controller mit Sachprüfung und wird auf Weisung mit eigener Abstimmung eröffnet. Stellt sich bei einer Mandatsübernahme oder einem Portfolio-Audit heraus, dass ein Patent erloschen ist, gehört die Frage, ob sich eine Wiedereinsetzung lohnt und ob die Achtzehnmonatsfrist noch läuft, zu diesem Gespräch. Der laufende Gebührendienst ist auf in Kraft stehende Patente zugeschnitten; die Wiedereinsetzung steht daneben.

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