Prüfung von Rechtsbestand und Rechteinhaberschaft für Transaktionen

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Patent-Due-Diligence

Eine Patent-Due-Diligence hilft Investoren, Erwerbern, Kreditgebern, Lizenzpartnern und Transaktionsberatung zu beurteilen, ob ein Patentportfolio eine geplante Transaktion tragen kann. Intepat prüft Rechteinhaberschaft, eingetragene Übertragungen, Verfahrensstand, Zahlungsstand der Jahresgebühren, Risiken für den Rechtsbestand, Fragen der Patentfreiheit, Lizenzen und Belastungen — die Analyse für Indien führen zugelassene indische Patentanwälte.

Abstimmungsgespräch zur Patent-Due-Diligence anfragen

Die erste Abstimmung ist vertraulich. Die Interessenkollisionsprüfung erfolgt, bevor Portfoliounterlagen ausgetauscht werden.

Prüfung von Rechtsbestand und Schutzumfang
Anspruchsabgleich
Prüfung von Belastungen und Rechtekette
Risikomatrix für die Transaktion
Berichte auf Investorenniveau

Welche Fragen eine Patent-Due-Diligence beantwortet

Vor Unterzeichnung, Vollzug, Finanzierung oder Lizenzierung braucht das Transaktionsteam Antworten auf fünf Kernfragen:

Gehören dem Zielunternehmen die Patente, die es für sich beansprucht?

Die Prüfung verfolgt Erfinderrechte, Arbeits- und Auftragsverhältnisse, Vereinbarungen aus gemeinsamer Entwicklung, Übertragungsurkunden und Eintragungen bei IP India zurück, um Lücken in der Rechtekette aufzudecken.

Sind die zentralen Patente belastbar?

Die Prüfung untersucht Anspruchsumfang, Verfahrensverlauf und auffindbaren Stand der Technik und weist Patente aus, deren Rechtsbestand nach dem Patents Act, 1970 wesentlich gefährdet sein könnte.

Könnten fremde Patente die wirtschaftliche Nutzung einschränken?

Stichprobenartige Freedom-to-Operate-Prüfungen decken fremde Patentrechte auf, die eine vertiefte Prüfung, eine Umgehungslösung oder eine transaktionsbezogene Risikoverteilung erfordern.

Bestehen Lizenzen, Sicherungsrechte oder Zustimmungserfordernisse?

Bestehende Lizenzen, Sicherungsrechte, Exklusivitätszusagen, Beschränkungen für Unterlizenzen und Change-of-Control-Klauseln werden auf Risiken für den Rechtsnachfolger geprüft.

Sind die Angaben zu Jahresgebühren und Aufrechterhaltung zutreffend?

Zahlungsstand, Wiedereinsetzungsfristen, Ablauftage und Abweichungen in der Fristenführung gleichen wir mit den amtlichen Daten von IP India ab.

Leistungsumfang

Eine übliche Patent-Due-Diligence bei Intepat umfasst die folgenden Bestandteile. Die Bewertung des Rechtsbestands erfolgt in Risikobändern, nicht als förmliche Stellungnahme je Patent. Die FTO-Analyse ist eine Stichprobenprüfung, keine vollständige Freigabe für eine Markteinführung. Verlangt die Transaktion zu einem dieser Punkte eine tiefere Analyse, vereinbaren wir den Umfang von Anfang an gesondert.

Bestandsaufnahme und Registerabgleich.

Das Mandat beginnt mit einer vollständigen Bestandsliste, abgeglichen mit den öffentlichen Daten von IP India. Für jede Anmeldung und jedes erteilte Patent prüfen wir Anmeldetag, Prioritätstag, Erteilungsstand, Zahlungsstand der Jahresgebühren und Ablauf.

Prüfung der Rechtekette.

Jedes Schutzrecht wird von der benannten Erfinderin oder dem benannten Erfinder über sämtliche eingetragenen Übertragungen zurückverfolgt. Die Sections 68 und 69 des Patents Act, 1970 werden geprüft: Wir weisen Übertragungs-, Lizenz-, Pfand- oder sonstige Urkunden aus, die nicht ordnungsgemäß schriftlich gefasst oder beim indischen Patentamt eingetragen wurden — die fehlende Eintragung kann Durchsetzbarkeit, Nachweis der Rechtsinhaberschaft und Transaktionssicherheit erheblich beeinträchtigen.

Bewertung des Rechtsbestands.

Für wirtschaftlich bedeutsame Schutzrechte prüfen zugelassene indische Patentanwälte die Verfahrensakte, den Anspruchssatz und den zugänglichen Stand der Technik. Ergebnis ist eine Übersicht in Risikobändern: Die Schutzrechte werden nach dem Grad ihrer Angreifbarkeit eingeordnet — nicht als förmliche Stellungnahme je Patent.

Stichprobenartige Freedom-to-Operate-Prüfungen.

Für die wesentlichen Produkte oder Verfahren des Zielunternehmens prüfen wir stichprobenartig fremde Patente, die voraussichtlich geltend gemacht würden. Das ist keine vollständige FTO-Freigabe; es weist Patente aus, die vor Vollzug oder Markteinführung weiterer Prüfung bedürfen.

Prüfung von Belastungen und Lizenzen.

Lizenzen Dritter prüfen wir auf Umfang, Gebiet, Unterlizenzrechte und Change-of-Control-Klauseln, die die Fähigkeit des Erwerbers beeinträchtigen könnten, das Portfolio nach der Transaktion durchzusetzen oder zu verwerten.

Stand der Jahresgebühren und Aufrechterhaltung.

Die Zahlungsdaten gleichen wir mit den Daten von IP India ab. Schutzrechte innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist weisen wir ebenso aus wie solche, bei denen die Frist offenbar abgelaufen ist und sich das Recht im ordentlichen Verfahren vor dem Patentamt nicht mehr wiederherstellen lässt.

Koordination ausländischer Portfolios.

Hält das Zielunternehmen Patente außerhalb Indiens, koordiniert Intepat die Statusprüfung über sein Netz von Korrespondenzanwälten. Prüfungen ausländischer Register lassen sich in den Umfang aufnehmen, wenn die Transaktion es erfordert; die länderspezifische Prüfung läuft über das Korrespondenznetz.

Wie Intepat eine Patent-Due-Diligence in Indien durchführt

Das Mandat beginnt mit einem gemeinsam festgelegten Verfahren für den Zugang zum Datenraum. Angefordert werden unter anderem die IP-Übersicht des Unternehmens, Erfinderübertragungen, sämtliche eingetragenen und nicht eingetragenen Lizenzen, bestehende Belastungen sowie frühere Due-Diligence-Berichte, soweit vorhanden.

Die Daten von IP India gleichen wir unmittelbar mit der übermittelten Übersicht ab. Abweichungen zwischen dem beanspruchten Portfolio und den amtlichen Daten dokumentieren wir, bevor die inhaltliche Arbeit beginnt. Kommerzielle Patentdatenbanken ergänzen die Prüfung bei der Ermittlung des Stands der Technik und der Zuordnung von Patentfamilien über Länder hinweg.

Die Analyse koordiniert ein zugelassener indischer Patentanwalt mit Erfahrung in Verfahrensführung, Anspruchsanalyse, Eintragung von Rechteübergängen und Prüfung von Jahresgebühren. Fachkräfte führen Datenbankrecherchen und Registerabfragen durch; die verantwortliche Anwältin oder der Anwalt prüft und gibt jede inhaltliche Feststellung frei, bevor sie in den Bericht eingeht. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen laufen Prüfungen ausländischer Register über Korrespondenzanwälte, soweit der Umfang eine nicht-indische Prüfung erfordert.

Zwischenstände vereinbaren wir zu festgelegten Zeitpunkten, damit das Transaktionsteam wesentliche Feststellungen laufend erhält und nicht erst am Ende des Mandats. Der Bericht kann als eigenständiges Dokument für Indien oder als Indien-Anlage zu einer weltweiten Due Diligence erstellt werden.

Bericht zur Patent-Due-Diligence: Ergebnisse und Risikodarstellung

Der Bericht umfasst:

Zusammenfassung für die Entscheidungsebene.

Eine knappe Darstellung der Gesamtrisikolage des Portfolios, bezogen auf den erklärten Zweck der Transaktion — geschrieben für Leserinnen und Leser, die Vorstand oder Investitionsausschuss unterrichten, ohne den vollständigen Bericht zu lesen.

Bestandsverzeichnis.

Eine tabellarische Übersicht aller erfassten Patente und Anmeldungen mit Status, Ablauf, Zahlungsstand, Bestätigung der Rechtsinhaberschaft und Zuordnung zu einem Risikoband.

Feststellungen zur Rechtekette.

Je Schutzrecht eine Zusammenfassung der Rückverfolgung, mit Hinweis auf festgestellte Lücken, nicht eingetragene Übertragungen oder Zustimmungserfordernisse.

Risikomatrix zum Rechtsbestand.

Die zentralen Schutzrechte nach ihrer Angreifbarkeit geordnet, jeweils mit kurzer Begründung der Einstufung.

Übersicht zu Belastungen und Lizenzen.

Eine strukturierte Aufstellung aller geprüften Rechte Dritter mit Umfang, Gebiet und Folgen etwaiger Change-of-Control-Klauseln.

Empfehlungen.

Vollzugsbedingungen, vor dem Vollzug zu erledigende Korrekturen, nach dem Vollzug vorzunehmende Eintragungen sowie Schutzrechte, deren Herausnahme aus dem Transaktionsumfang empfohlen wird.

Wann eine Patent-Due-Diligence sinnvoll ist

Vor einer Investition, ab der Series-A-Runde.

Investoren, die ein Portfoliounternehmen technisch prüfen, brauchen eine unabhängige Bestätigung, dass die bewertungstragenden Schutzrechte sauber gehalten und belastbar sind. Ungünstige Feststellungen lassen sich in dieser Phase noch beherrschen — nach dem Vollzug nicht mehr.

Vor einem Erwerb oder Asset Deal.

Wer ein Technologieunternehmen oder ein eigenständiges Patentportfolio erwirbt, muss sicherstellen, dass die Schutzrechte mit klarer Rechtsinhaberschaft und frei von nicht offengelegten Belastungen übergehen.

Vor einer Lizenzierung, eingehend wie ausgehend.

Lizenzgeber und Lizenznehmer profitieren vor einer bedeutenden Vereinbarung von einer unabhängigen Bestätigung des Portfoliostands — besonders wenn Vergütungspflichten an aufrechterhaltene und rechtsbeständige Patente geknüpft sind.

Prüfung auf Verlangen des Vorstands oder eines Kreditgebers.

Vorstände und Kreditgeber verlangen mitunter eine unabhängige Prüfung des IP-Portfolios als Voraussetzung für die Genehmigung einer Transaktion oder einer Kreditlinie. Der Aufbau des Berichts erfüllt diese Anforderung.

Integration nach dem Erwerb.

War eine frühere Prüfung unvollständig oder unter Zeitdruck erstellt, schafft eine Prüfung nach dem Vollzug die korrigierte Ausgangslage für die Portfolioführung des erwerbenden Unternehmens.

Für wen das gedacht ist

Private-Equity- und Venture-Capital-Investoren, die Erwerbe von Technologieunternehmen oder Folgeinvestitionen prüfen
Strategische Erwerber und ihre internen IP-Teams bei der technischen Prüfung eines Zielunternehmens
Gründerinnen, Gründer und Führungsteams, die ihr Portfolio auf einen Verkauf, eine Finanzierung oder eine Datenraumprüfung vor dem Börsengang vorbereiten
Ausländische IP-Kanzleien und Transaktionsberatung, die für Indien Registerabgleich, Prüfung der Rechtekette und Bewertung des Rechtsbestands im Rahmen eines grenzüberschreitenden Geschäfts benötigen; der Bericht kann eigenständig für Indien oder als Indien-Anlage zu einer weltweiten Prüfung erstellt werden
Kreditgeber und Finanzinstitute, die vor der Zusage besicherter Finanzierungen eine unabhängige IP-Bewertung verlangen
Lizenzpartner, die bedeutende Vereinbarungen zu bestimmten Patenten eingehen
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Vertraulichkeit und Interessenkollisionen

Eine Patent-Due-Diligence behandeln wir ab dem ersten Kontakt streng vertraulich. Technische Angaben, Portfoliodetails und Transaktionsbedingungen geben wir außerhalb des Projektteams nicht weiter — außer mit Zustimmung des Mandanten oder soweit dies für die vereinbarte Abstimmung mit Korrespondenzanwälten, für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder für die berufsrechtliche Aktenführung erforderlich ist.

Vor jeder Mandatseröffnung führt Intepat eine Interessenkollisionsprüfung gegen den bestehenden Mandantenkreis durch. Wird eine Kollision festgestellt, legen wir sie beiden Seiten offen, bevor das Mandat fortgeführt wird; lässt sie sich nicht auflösen, lehnen wir das Mandat ab. Die Prüfung erfolgt, bevor Unterlagen ausgetauscht oder Analysen beauftragt werden.

Die Mandate sind so gestaltet, dass sie sich in die Geheimhaltungsvereinbarungen der Transaktionsparteien einfügen: Intepat handelt je nach Vereinbarung als Empfänger vertraulicher Informationen unter der Transaktions-Geheimhaltungsvereinbarung oder unter einer eigenen bilateralen Vereinbarung mit dem Mandanten.

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Häufige Fragen zur Patent-Due-Diligence

Welche Entscheidungen stützt eine Patent-Due-Diligence, die ein Portfolio-Audit allein nicht trägt?

Ein Portfolio-Audit bestätigt auf grober Ebene, dass Patente bestehen, in Kraft sind und den beanspruchten Gegenstand abdecken. Die Patent-Due-Diligence ergänzt die transaktionsbezogene Ebene: eine unabhängige Bewertung des Rechtsbestands am Stand der Technik, stichprobenartige Freedom-to-Operate-Prüfungen gegen fremde Patente, die Prüfung von Belastungen aus Lizenzen und Sicherungsrechten sowie die Rückverfolgung der Rechtekette, um lückenlose Eintragungen bei IP India zu bestätigen. Genau diese Punkte benötigen Transaktionsberatung und Investoren vor dem Vollzug.

Welche Unterlagen sollten vor Beginn im Datenraum bereitliegen?

Im Kern die IP-Übersicht des Unternehmens mit Patenten und Anmeldungen je Land, sämtliche eingetragenen und nicht eingetragenen Übertragungsurkunden, erteilte und erhaltene Lizenzen, bestehende Sicherungsrechte oder Belastungen des Portfolios sowie frühere IP-Due-Diligence-Berichte, soweit vorhanden. Arbeits- und Auftragsverträge mit Regelungen zur Rechteinhaberschaft prüfen wir zusätzlich für Schutzrechte, die von Einzelpersonen entwickelt und nicht durch Übertragungsurkunde übergegangen sind.

Kann sich die Prüfung auf indische Patente beschränken?

Ja. Das Mandat lässt sich auf indische Patente und Anmeldungen beschränken, wenn die Transaktion einen Registerabgleich für Indien, die Prüfung der Rechtsinhaberschaft, die Bestätigung des Zahlungsstands oder eine Bewertung des Rechtsbestands erfordert. Umfasst das Portfolio ausländische Familienmitglieder, lassen sich Prüfungen ausländischer Register in den Umfang aufnehmen, sofern das Geschäft es verlangt; sie laufen über Korrespondenzanwälte in den betreffenden Ländern.

Wie wird die Bewertung des Rechtsbestands bei großen Portfolios aufgebaut?

Bei großen Portfolios arbeiten wir gestuft. Für sämtliche Schutzrechte prüfen wir Status und Rechtekette. Die Bewertung des Rechtsbestands konzentrieren wir auf die wirtschaftlich bedeutsamen Schutzrechte, die sich aus der Produkt- und Umsatzzuordnung des Zielunternehmens ergeben, auf Anspruchssätze, die Wettbewerber am ehesten angreifen dürften, und auf strategisch wichtige Schutzrechte. Die Einstufung in Risikobänder zeigt, welche Schutzrechte ein wesentliches Bestandsrisiko tragen, sodass sich Garantien und Freistellungen entsprechend austarieren lassen.

Ist eine Patent-Due-Diligence dasselbe wie eine Freedom-to-Operate-Stellungnahme?

Nein. Eine Patent-Due-Diligence kann stichprobenartige FTO-Prüfungen für zentrale Produkte oder Verfahren enthalten, ersetzt damit aber keine vollständige FTO-Freigabe. Die Stichproben weisen fremde Patente aus, die für die Transaktion Beachtung verdienen — sie geben kein Produkt für die Markteinführung frei. Wird eine Freigabe für eine Markteinführung oder für ein ganzes Land benötigt, ist sie gesondert als eigenständiges Freedom-to-Operate-Mandat zu beauftragen.

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