Internationaler Patentschutz über den PCT-Weg

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Internationale PCT-Anmeldung einreichen

Sie streben von Indien aus internationalen Patentschutz an und wägen den PCT-Weg ab. Diese Seite erklärt, was eine internationale PCT-Anmeldung ist, wann sich ihr Mehraufwand lohnt, was Intepat beim indischen Patentamt als Anmeldeamt übernimmt und wie der Übergang in die nationale Phase verläuft. PCT-Mandate führen zugelassene indische Patentanwälte.

Mit einem Patentanwalt sprechen
Eine einzige internationale Anmeldung
Anmeldeamt beim indischen Patentamt
Beratung zur Wahl der Recherchenbehörde
Einhaltung von Section 39
Fristenführung 30 bis 31 Monate
GESETZLICHE FRISTEN

Ablauf der internationalen PCT-Anmeldung

PCT-Anmeldung einreichenTag 0Begründet die internationale Priorität
Internationaler Recherchenberichtca. 16–18 MonateAb Prioritätstag
Internationale Veröffentlichung18 MonateAutomatisch durch die WIPO
Eintritt in die nationale Phase30–31 MonateAb Prioritätstag, je nach Land
Nationale Prüfung und ErteilungJe nach Land unterschiedlichEs gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften

Wann der PCT-Weg der richtige ist

Der PCT ist die richtige Wahl, wenn drei Bedingungen zusammentreffen: Schutz ist in mehreren Ländern gewünscht, die Kosten der nationalen Phase sollen aufgeschoben werden, und die Rückmeldung aus der Recherche hat strategischen Wert, bevor man sich auf nationale Anmeldungen festlegt.

Drei oder mehr Länder

Bei ein oder zwei Ländern erreichen Direktanmeldungen nach der Pariser Verbandsübereinkunft häufig eine vergleichbare Abdeckung zu geringeren Kosten. Ab drei Ländern zahlt sich der PCT durch die einheitliche Anmeldung, eine einzige internationale Recherche und den aufgeschobenen Entscheidungszeitpunkt aus. Auch unterhalb dieser Schwelle kann sich der Mehraufwand lohnen, wenn der Anmelder Entscheidungszeit, Bestätigung gegenüber Investoren, Marktklarheit oder Rückmeldung aus der Recherche braucht.

Kostenaufschub

Gebühren und Übersetzungskosten der nationalen Phase verschieben sich um rund zweieinhalb Jahre ab dem Prioritätstag — so lassen sich die IP-Ausgaben mit Finanzierungsrunden, Marktvalidierung oder Produkteinführung takten.

Flexibilität

Internationaler Recherchenbericht, schriftlicher Bescheid und vorläufige Prüfung liefern eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, welche Länder verfolgt werden. Grenzwertige Länder lassen sich streichen, bevor die nationale Phase Kosten festschreibt; aussichtsreiche lassen sich mit Anspruchsänderungen stärken, die auf die dortige Prüfungspraxis zugeschnitten sind.

So läuft die internationale PCT-Anmeldung ab

1

Einhaltung der Vorgaben im Heimatland

Eine Auslandsanmeldegenehmigung nach Section 39 des Patents Act, 1970 kann erforderlich sein, bevor eine internationale Anmeldung außerhalb Indiens eingereicht wird. Wird eine Erfindung indischen Ursprungs als PCT-Anmeldung über das indische Patentamt als Anmeldeamt eingereicht, ist Section 39 in der Regel bereits über den indischen Anmeldeweg abgedeckt. Ist ein anderes Anmeldeamt vorgesehen, prüfen wir die Lage vorab.

2

Internationale Anmeldung

Die internationale Anmeldung wird bei einem Anmeldeamt eingereicht. Für indische Anmelder und über Indien geführte Mandate ist das indische Patentamt das übliche Anmeldeamt; auch das Internationale Büro der WIPO steht offen.

3

Internationale Recherche

Die gewählte Internationale Recherchenbehörde (ISA) erstellt den internationalen Recherchenbericht zusammen mit einem schriftlichen Bescheid zur Patentierbarkeit. Die Wahl der ISA richtet sich nach der fachlichen Passung, der Stärke des Recherchenbestands und den Folgen für die spätere Prüfung.

4

Internationale Veröffentlichung

Die WIPO veröffentlicht die Anmeldung 18 Monate nach dem frühesten Prioritätstag.

5

Optionale vorläufige Prüfung nach Kapitel II

Ein Antrag kommt in Betracht, wenn der schriftliche Bescheid ungünstig ausfällt, wenn Anspruchsänderungen die internationale Aktenlage verbessern können oder wenn vor der nationalen Phase ein weiterer Patentierbarkeitsbericht gewünscht ist.

6

Eintritt in die nationale Phase

In jedes Zielland wird innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 oder 31 Monaten ab dem frühesten Prioritätstag eingetreten. Das Verfahren richtet sich danach nach dem nationalen Patentrecht des jeweiligen Landes.

Was Intepat in Indien übernimmt

Bei über Indien geführten PCT-Anmeldungen betreut Intepat die internationale Anmeldung durchgängig:

Wahl des PCT-Wegs

Vor Ablauf der 12-Monats-Frist der Pariser Verbandsübereinkunft — ohne den PCT als Automatismus zu wählen, wo die Direktanmeldung günstiger ist, und umgekehrt.

Prüfung der Lage nach Section 39 und der Auslandsanmeldegenehmigung

Für Erfindungen indischen Ursprungs.

Prüfung der Anmeldereife von Beschreibung und Anspruchssatz

Auf internationaler Ebene, damit spätere Änderungen in der nationalen Phase gestützt sind.

Einreichung über das indische Patentamt als Anmeldeamt

Beratung zur Wahl der Recherchenbehörde

Passend zur Technologie und zu den späteren Zielländern.

Berechnung der PCT-Gebühren und Erledigung der Formalien

Antrag nach Kapitel II und Erwiderung auf den schriftlichen Bescheid

Soweit vor der nationalen Phase sinnvoll.

Strategie für die nationale Phase

Vor Ablauf der 30- bzw. 31-Monats-Frist.

Die Fristenüberwachung erfasst Prioritäts-, internationale und nationale Termine. Für eine PCT-Anmeldung über Indien benötigen wir in der Regel die Angaben zur Prioritätsanmeldung, die vollständige Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, die Zusammenfassung, Angaben zu Anmelder und Erfindern, Übertragungsunterlagen, die Vollmacht sowie die gewünschte Recherchenbehörde.

Was die Korrespondenzanwälte übernehmen

Während der internationalen PCT-Phase bereitet Intepat die Übergabe in die nationale Phase vor. Sind die Zielländer gewählt, übernehmen die dortigen Korrespondenzanwälte: Übersetzungen in die Landessprache, länderspezifische Anpassung der Ansprüche, Vertretung in Anhörungen, Verfahrensführung und Jahresgebühren. Intepat tritt nicht als Vertreter vor ausländischen Patentämtern auf.

Als koordinierende indische Kanzlei wählt Intepat die Korrespondenzanwälte nach Eignung für die Rechtsordnung und nach Interessenkollisionsprüfung aus und übergibt ihnen ein geschlossenes Paket: Prioritätsangaben, Beschreibung, Zeichnungen, Anspruchsänderungen, Übertragungsunterlagen, Angaben zum Anmelder und die Anmeldeweisung.

Für wen das gedacht ist

Indische Start-ups, die vor einer Finanzierungsrunde oder Auslandseinführung internationalen Patentschutz suchen.
Indische Unternehmen mit einer ersten vorläufigen oder vollständigen indischen Anmeldung und nahender Prioritätsfrist nach der Pariser Verbandsübereinkunft.
Anmelder, die Patentschutz in drei oder mehr Ländern anstreben.
Ausländische IP-Kanzleien, die Anmeldungen ihrer Mandanten für Prioritätsanmeldungen indischen Ursprungs über Indien führen.
Anmelder, die den PCT gegen Direktanmeldungen nach der Pariser Verbandsübereinkunft abwägen und einen strukturierten Vergleich der Wege wünschen.
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Häufige Fragen zur internationalen PCT-Anmeldung

Worin unterscheiden sich PCT und nationale Direktanmeldung?

Eine nationale Direktanmeldung führt bei Erteilung zu einem nationalen Patent in diesem Land. Eine PCT-Anmeldung führt zu keinem Patent: Sie ist eine einheitliche internationale Anmeldung, die den Prioritätstag wahrt, einen Recherchenbericht und einen Bescheid zur Patentierbarkeit hervorbringt und dem Anmelder bis zu 30 oder 31 Monate Zeit für den Eintritt in die nationale Phase gibt. Bei ein bis zwei Ländern ist die Direktanmeldung meist effizienter; ab drei Ländern zahlt sich der PCT aus.

Erteilt der PCT tatsächlich ein Patent?

Nein. Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens erteilt kein Patent. Er vereinheitlicht den Anmeldeschritt, bringt einen von der Recherchenbehörde erstellten Recherchenbericht und schriftlichen Bescheid hervor, lässt eine optionale vorläufige Prüfung zu und verschafft dem Anmelder einen aufgeschobenen Entscheidungszeitpunkt für die nationale Phase. Die Erteilung erfolgt erst in der nationalen Phase, Land für Land, nach dem jeweiligen nationalen Patentrecht.

Wie sieht der Zeitplan von der PCT-Anmeldung bis zur nationalen Phase aus?

Die Frist von 30 oder 31 Monaten läuft ab dem frühesten Prioritätstag, nicht ab dem PCT-Anmeldetag. Ihre genaue Länge hängt davon ab, wie das jeweilige Zielland den PCT umgesetzt hat. Indien lässt den Eintritt bis 31 Monate zu, manche Länder nur 30. Die Frist ist gesetzlich festgelegt und gilt für jedes Land eigenständig. Wird sie versäumt, ist der nationale Eintritt in diesem Land ausgeschlossen — vorbehaltlich der begrenzten und im Ermessen stehenden Wiedereinsetzung, soweit sie dort überhaupt vorgesehen ist.

Welche Länder deckt der PCT ab?

Dem PCT gehören derzeit mehr als 150 Vertragsstaaten an, darunter die USA, Japan, China, Korea, der Bereich des Europäischen Patentamts und Indien. Eine PCT-Anmeldung hält die Möglichkeit offen, in jedem Vertragsstaat in die nationale Phase einzutreten; der Anmelder entscheidet zum 30- bzw. 31-Monats-Zeitpunkt, welche Länder er tatsächlich verfolgt. Ob ein bestimmtes Land erfasst ist, sollte vor der Anmeldung anhand der aktuellen Liste der Vertragsstaaten geprüft werden.

Kann das indische Patentamt als Internationale Recherchenbehörde tätig werden?

Ja. Das indische Patentamt ist eine zuständige Internationale Recherchenbehörde und mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde und steht für dafür in Betracht kommende PCT-Anmeldungen zur Verfügung. Weitere Recherchenbehörden können je nach Anmeldeamt, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Anmelders und den einschlägigen PCT-Vereinbarungen offenstehen. Die Wahl richtet sich nach der fachlichen Passung, der Stärke des Recherchenbestands, der Prüfungspraxis in den vorgesehenen Ländern der nationalen Phase und den Kosten.

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