Abschnitt 12 des Markengesetzes: Ehrliche gleichzeitige Nutzung

A Warenzeichen Eine Marke, die mit einer bereits eingetragenen Marke identisch oder ihr ähnlich ist, kann nicht eingetragen werden. Gemäß…

Honest Concurrent Use

A Warenzeichen Eine Marke, die mit einer bereits eingetragenen Marke identisch oder ihr ähnlich ist, kann nicht eingetragen werden. Gemäß § 11 des Markengesetzes von 1999 darf eine Marke nicht eingetragen werden, wenn sie mit einer älteren Marke identisch ist. Diese Bestimmung verhindert Verwechslungen in der Öffentlichkeit hinsichtlich des Eigentums oder der Herkunft der beanspruchten Waren.

Damit eine Marke nach dem Markengesetz von 1999 Schutz genießt, muss sie beim Markenregister eingetragen werden. Bei der Anmeldung einer Marke kann diese Einspruch erhoben vom Markenregisterführer gemäß zwei breiten Grund.

Das heißt, absolute und relative Gründe. § 9 des Gesetzes legt die absoluten Gründe für die Ablehnung der Eintragung fest, während § 11 die relativen Gründe für die Ablehnung der Eintragung festlegt. § 11 verhindert die Eintragung einer Marke, die mit einer bereits eingetragenen Marke identisch oder ihr ähnlich ist. eingetragen Die Eintragung einer Marke kann verhindert werden. Der Anmelder kann gemäß § 11 des Gesetzes verschiedene Einwände gegen die Eintragung erheben.

“Ehrliche gleichzeitige Nutzung” Wie in Abschnitt 12 des Gesetzes dargelegt, ist dies einer der Gründe, die der Antragsteller nutzen kann, um sich einer Markenrechtsverletzung zu entziehen.. Abschnitt 12 des Markengesetzes legt den Grundsatz der ehrlichen gleichzeitigen Nutzung fest.. Gleichzeitige Benutzung liegt vor, wenn Nutzer identische oder ähnliche Marken für ähnliche oder nicht ähnliche Waren verwenden. Um die redliche gleichzeitige Benutzung nachzuweisen, muss der Anmelder die Marke in gutem Glauben benutzt haben und/oder die ältere eingetragene Marke nicht kannten. Er muss außerdem belegen, dass die relevanten Kunden seine Marke mit seinem Produkt oder seiner Dienstleistung in Verbindung bringen.

Der Abschnitt sieht außerdem vor, dass die Registrierung einer solchen Marke bei der subjektives Ermessen des Registrars; Der Registerführer ist daher in keiner Weise verpflichtet, eine solche Marke einzutragen.

Dokumente zum Nachweis der ehrlichen gleichzeitigen Nutzung

Einige der dokumentarische Beweise Folgende können eine ehrliche gleichzeitige Nutzung gemäß Abschnitt 12 des Gesetzes nachweisen:

1) Handelt es sich um eine bereits verwendete Marke, so sind Nachweise über die Dauer der Verwendung der Marke vorzulegen.
2) Werbung für die Marke und Nachweise über die für die Werbung für die Marke aufgewendeten Beträge;
3) Der Anmelder kann auch Geschäftsbücher vorlegen, aus denen die jährlichen Umsatzzahlen für unter der Marke angebotene Waren/Dienstleistungen hervorgehen.

Alle oben genannten Beweise helfen dem Antragsteller, nachzuweisen, dass die Verbraucher begonnen haben, die Marke mit seinen unter der Marke angebotenen Produkten/Dienstleistungen in Verbindung zu bringen.

Grundsatzfälle, in denen die Verteidigung der ehrlichen gleichzeitigen Nutzung angewendet wurde

Im Fall von Kores (India) Ltd. gegen. M/s Khoday Eshwarsa und Sohn[(1984) Arb LR 213 (Bom)], Fünf Faktoren wurden als notwendig für die Bestimmung der Eintragungsfähigkeit einer Marke festgelegt. Diese waren:

1. Der Umfang der gleichzeitigen Nutzung der Marke in Verbindung mit den betreffenden Waren sowie Dauer, Gebiet und Volumen des Handels.
2. Der Grad der Verwechslungsgefahr, die sich aus der Ähnlichkeit der Marken ergibt, gibt das Ausmaß der Unannehmlichkeiten für die Öffentlichkeit an.
3. Die Ehrlichkeit der gleichzeitigen Nutzung
4. Ob Fälle von Verwechslung nachgewiesen wurden.
5. Die relative Unannehmlichkeit, die durch die Registrierung der Marken entstehen würde, gegebenenfalls vorbehaltlich etwaiger Bedingungen und Einschränkungen.

Im Fall von Goenka Institute of Education and Research gegen Anjani Kumar Goenka und einen weiteren Beteiligten (2009))Dem Beschwerdeführer wurde die Nutzung der Marke „Goenka“ unter der Auflage gestattet, den Namen seiner Stiftung unterhalb des Namens seiner Schule anzugeben, um eine klare Unterscheidung der beiden Marken zu gewährleisten. Die Anwendung des Grundsatzes der redlichen gleichzeitigen Benutzung begründet sich darin, dass beide Parteien die Marke „Goenka“ gleichzeitig zu verwenden begannen und beide Da sie an verschiedenen Standorten ansässig sind, wäre die Gefahr von Verwirrung in der Öffentlichkeit minimal.Die

Umstände, unter denen die ehrliche gleichzeitige Nutzung nicht als Verteidigungsgrund geltend gemacht werden kann

Die Verteidigung von Abschnitt 12 hat im Laufe der Zeit vor allem aus folgenden Gründen an Bedeutung verloren:

1. Bekannte MarkenDas Gesetz bietet einen verbesserten Schutz für Bekannte Marken. Eine bekannte Marke genießt Schutz in allen Klassen (Nizza-Klassifikation), unabhängig von ihrer Eintragung in einer bestimmten Klasse.. (Daimler Benz Aktiegesellschaft & Anr. v. Hybo Hindustan)
2. Neue und innovative Werbemethoden erreichen tendenziell eine größere Anzahl potenzieller Nutzer. Online-Werbung und Werbung in sozialen Medien haben zudem zu einem schnellen Markenaufbau von Unternehmen beigetragen.
3. Der grenzüberschreitende Ruf von Marken oder WarenzeichenDie Marken werden aufgrund der Globalisierung von Konsumenten oder Kunden weltweit erkannt.. (NR Dongre gegen Whirlpool Corporation)
4. Die Möglichkeit, dass Marken ihr Geschäft zukünftig ausweiten und dadurch einen größeren Kundenkreis erreichen, führt dazu, dass die Einrede, das Produkt oder die Dienstleistung unterscheide sich von dem Produkt oder der Dienstleistung, für die die Marke bereits verwendet wird, an Bedeutung verliert, da der frühere Markeninhaber sein Geschäft zukünftig erweitern könnte.

Abschluss

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anmelder oder der Beklagte, wenn er nach Erhalt eines Widerspruchs wegen Ähnlichkeit eine redliche gleichzeitige Benutzung geltend macht, stichhaltige Beweise für die umfassende, redliche und gleichzeitige Benutzung der Marke vorlegen sollte.. Die umfangreiche, ehrliche und gleichzeitige Verwendung der strittigen Marke schließt die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung seitens der Verbraucher aufgrund der konzeptionellen Ähnlichkeit der Marken zwar nicht aus, mindert sie aber. Das Hauptziel einer Marke ist die Herkunftskennzeichnung; wenn zwei identische oder ähnliche Marken ohne Verwechslungsgefahr für die Öffentlichkeit existieren können, kann die Marke vorbehaltlich des subjektiven Ermessens des Registerführers eingetragen werden.

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Über die Autorin / den Autor
Intepat Team
Das Intepat-Team besteht aus zugelassenen Patentanwälten, Markenanwälten und IP-Spezialisten von Intepat IP in Bangalore und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Patentanmeldung und -vertretung sowie strategische Beratung zu Patenten, Marken, eingetragenen Designs und internationalen Schutzrechtsanmeldungen an. Rechtliche Prüfung: Senthil Kumar, Managing Partner bei Intepat IP, zugelassener indischer Patentanwalt (IN/PA-1545) und Markenanwalt.

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