In Indien muss eine Markenregistrierung alle zehn Jahre erneuert werden, um gültig zu bleiben. Die Erneuerung erfolgt durch Einreichung des Formulars TM-R über das E-Filing-Portal von IP India, idealerweise vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. Wird diese Frist versäumt, gilt eine sechsmonatige Nachfrist; danach kann die Marke aus dem Register gelöscht und nur nach Ermessen des Registerführers wiederhergestellt werden.
Erneuerung auf einen Blick
• Laufzeit: 10 Jahre, beliebig oft verlängerbar. Es gibt keine Obergrenze.
• Formular und Einreichungsort: Formular TM-R, online einzureichen unter ipindiaonline.gov.in. Die Einreichung kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.
• Gebühr (elektronische Einreichung, pro Klasse): 9.000 Rupien bei fristgerechter Einreichung; 13.500 Rupien bei verspäteter Verlängerung innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist; 18.000 Rupien für die Wiederherstellung einer gelöschten Marke.
• Falls Sie die Frist verpassen: Sie haben sechs Monate Zeit, die Marke gegen eine Gebühr zu verlängern. Anschließend können Sie innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Marke die Wiederherstellung beantragen. Nach Ablauf eines Jahres ist die Marke erloschen und Sie müssen einen neuen Antrag stellen.
Dieser Leitfaden richtet sich an Gründer und Geschäftsinhaber, die eine eingetragene Marke besitzen und wissen möchten, was zu tun ist, bis wann und mit welchen Kosten. Er behandelt ausschließlich Indien gemäß dem Markengesetz von 1999 und den Markenregeln von 2017.
Markenverlängerungsfrist in Indien: Wie lange ist eine Marke gültig?
Ein registrierter Warenzeichen In Indien ist eine Marke ab dem Datum ihrer Registrierung zehn Jahre lang geschützt. Paragraph 25(1) des indischen Markengesetzes von 1999 legt diese zehnjährige Schutzdauer fest und ermöglicht die Verlängerung des Schutzes. Die Anzahl der Verlängerungen ist nicht begrenzt, sodass eine Marke im Register unbegrenzt eingetragen bleiben kann, solange sie regelmäßig verlängert wird.
Ein Punkt bereitet vielen Fahrzeughaltern Kopfzerbrechen. Die neue zehnjährige Laufzeit beginnt immer mit dem Datum des Ablaufs Ihrer letzten Zulassung, nicht mit dem Tag Ihrer Zahlung. Eine vorzeitige Verlängerung um einige Wochen verkürzt Ihren Versicherungsschutz nicht, und eine verspätete Verlängerung verschafft Ihnen keine zusätzliche Zeit. Die Laufzeit beginnt in jedem Fall wieder mit dem ursprünglichen Ablaufdatum.
Für die Zehnjahresfrist gilt als maßgeblich das Datum Ihrer ursprünglichen Anmeldung, nicht das Ausstellungsdatum der Urkunde. Wenn Ihre Anmeldung also 2016 erfolgte und die Urkunde 2019 ausgestellt wurde, ist Ihre Verlängerung dennoch zehn Jahre nach dem Anmeldedatum 2016 fällig. In Ausnahmefällen kann die Frist abweichen, beispielsweise wenn eine Marke kurz vor oder nach dem Verlängerungsdatum eingetragen wird. Prüfen Sie daher immer das genaue Verlängerungsdatum anhand Ihrer Registrierungsurkunde oder der entsprechenden Dokumente. Markenstatusseite auf dem IP India Portal.
Ein ausgearbeitetes Beispiel. Angenommen, Ihre Marke ist seit dem 15. Juli 2016 gültig. Die erste Verlängerung ist bis zum 15. Juli 2026 fällig und kann ab dem 15. Juli 2025 beantragt werden. Sollten Sie die Frist bis zum 15. Juli 2026 verpassen, haben Sie noch sechs Monate (bis Mitte Januar 2027) Zeit, die Marke gegen eine Gebühr zu verlängern. Anschließend ist eine Wiederherstellung bis zum 15. Juli 2027 möglich, also ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit. Nach dem 15. Juli 2027 sind die regulären Fristen für Verlängerung und Wiederherstellung abgelaufen.
Gut zu wissen: Eine frühzeitige Antragstellung verkürzt Ihren Versicherungsschutz nicht. Die verlängerten zehn Jahre beginnen weiterhin mit dem vorherigen Ablaufdatum, nicht mit dem Datum Ihrer Zahlung.
Zeitplan für die Markenverlängerung: Wichtige Termine
Die Verlängerung ist keine einmalige Frist. Es handelt sich um mehrere Zeitfenster mit jeweils unterschiedlichen Kosten und Risiken. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, was Sie wann tun können, ausgehend vom Ablaufdatum Ihrer aktuellen Registrierung.
| Bis zu 1 Jahr vor Ablaufdatum | Reichen Sie den Verlängerungsantrag frühzeitig ein (Formular TM-R). | Standard-Verlängerungsgebühr |
| Innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf | Das Register sendet Ihnen eine Erinnerungsmitteilung (Formular RG-3) an Ihre hinterlegte Adresse. | Standard-Verlängerungsgebühr |
| Am oder vor dem Ablaufdatum | Normal erneuern | Standard-Verlängerungsgebühr |
| Bis zu 6 Monate nach Ablaufdatum | Erneuerung gegen Aufpreis; der Stempel wird in diesem Fenster nicht entfernt | Verlängerungsgebühr zuzüglich Zuschlag |
| Nach 6 Monaten, bis zu 1 Jahr nach Ablaufdatum | Antrag auf Wiederherstellung und Verlängerung (nach Ermessen) | Verlängerungsgebühr zuzüglich höherer Wiederherstellungszuschlag |
| Mehr als 1 Jahr nach Ablaufdatum | Keine Erneuerung oder Wiederherstellung; die Marke ist aus dem Register gelöscht. | Sie müssen einen neuen Antrag stellen. |
Zwei wichtige Hinweise: Erstens erlaubt Regel 57 der Markenverordnung 2017 die Einreichung der Anmeldung bis zu einem Jahr vor Ablauf der Schutzfrist. Es gibt also keinen Grund, zu lange zu warten. Zweitens: Verlassen Sie sich nicht auf die RG-3-Erinnerung als Terminkalender. Die Verordnung schreibt zwar vor, dass das Markenamt vor der Löschung eine Benachrichtigung versendet, diese geht jedoch an die hinterlegte Zustelladresse. Ist diese Adresse veraltet oder die Benachrichtigung nicht zugestellt, kann wertvolle Zeit verloren gehen. Beachten Sie daher Ihre eigenen Fristen.
Gebühren für die Markenverlängerung in Indien
Die Verlängerungsgebühren werden pro Warenklasse erhoben. Ist Ihre Marke in drei Warenklassen eingetragen, zahlen Sie die Verlängerungsgebühr dreimal. Die unten aufgeführten Beträge sind die offiziellen staatlichen Gebühren gemäß Anhang 1 der Markenverordnung 2017 und beinhalten keine Anwalts- oder Beratungskosten. Die elektronische Einreichung ist günstiger als die Einreichung in Papierform und der übliche Weg.
| Verlängerung am oder vor Ablaufdatum | TM-R | 9.000 Rupien | 10.000 Rupien |
| Verspätete Verlängerung mit Aufpreis (innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf) | TM-R | 13.500 Rupien | 15.000 Rupien |
| Wiederherstellung und Erneuerung (6 Monate bis 1 Jahr nach Ablauf) | TM-R | 18.000 Rupien | 20.000 Rupien |
Die staatlichen Gebühren wurden mit Stand Juni 2026 gegenüber IP India überprüft. Formulare und offizielle Gebühren Gebührenordnung. Die Gebühren werden in den Statuten festgelegt und können durch Änderungen angepasst werden.
Das Prinzip ist einfach: Je länger man wartet, desto teurer wird es. Die Gebühr für die verspätete Verlängerung beinhaltet einen Zuschlag zur Grundgebühr, und die Wiederherstellung ist mit einem höheren Aufschlag verbunden. Lässt man eine Mehrklassenmarke in die Wiederherstellungsphase geraten, kann aus einer routinemäßigen Verlängerung eine Rechnung im vier- oder fünfstelligen Bereich pro Klasse werden. Genau deshalb ist eine frühzeitige Anmeldung ratsam.
So verlängern Sie eine Marke online mit dem Formular TM-R
Die Verlängerung wird über dieselbe offizielle Plattform eingereicht, die auch für die Registrierung verwendet wird: das IP India e-Filing-Portal unter ipindiaonline.gov.in. Der Antrag wird auf Formular TM-R gestellt, dem einzigen Formular, das nunmehr die Verlängerung, die verspätete Verlängerung mit Zuschlag und die Wiederherstellung abdeckt. Die älteren Formulare (TM-12, TM-13), die in einigen Leitfäden noch erwähnt werden, wurden mit den Regelungen von 2017 außer Kraft gesetzt und sind nicht mehr gültig.
Die Verlängerung kann vom eingetragenen Inhaber oder einem Bevollmächtigten bzw. Anwalt in dessen Namen beantragt werden. Für die Online-Einreichung ist ein registriertes Portalkonto und, zum Signieren, eine digitale Signatur der Klasse 3 erforderlich. Die Schritte sind: Melden Sie sich im Portal an, suchen Sie die eingetragene Marke anhand ihrer Anmelde- oder Registrierungsnummer, wählen Sie die Verlängerungsoption, füllen Sie das Formular TM-R aus und bezahlen Sie die Gebühr pro Klasse online. Der Vorgang entspricht der Online-Einreichung der ursprünglichen Marke. Markenanmeldung auf Formular TM-ADie
Nach der Einreichung können Sie den Antrag im Portal verfolgen, bis er vom Register bearbeitet wurde. Bei Verlängerungen können gelegentlich Anfragen auftreten, die eine zeitnahe Antwort erfordern. Daher lohnt es sich, den Status regelmäßig zu überprüfen. Antragsstatus Bis die Verlängerung vermerkt ist. Nach der Verlängerung wird diese im Register eingetragen und im Markenblatt als öffentliche Urkunde veröffentlicht.
Für die Markenerneuerung benötigte Informationen
Für die Beantragung einer Verlängerung benötigen Sie in der Regel nur wenige Dinge:
- Die Markenanmeldungs- oder Registrierungsnummer.
- Name und aktuelle Kontaktdaten des Inhabers.
- Die Warenklasse oder Warenklassen, in denen die Marke eingetragen ist (davon hängt die Gebühr ab).
- Vollmacht für Ihren Bevollmächtigten oder Anwalt (Formular TM-M), falls jemand in Ihrem Namen die Unterlagen einreicht.
- Die korrekte Verlängerungsgebühr für jeden Kurs.
Wenn die Marke seit der Registrierung den Besitzer gewechselt hat, ist es sauberer, die Abtretung Die Eintragung erfolgte vor oder gleichzeitig mit der Erneuerung, sodass im Register der richtige Eigentümer ausgewiesen ist.
Fristversäumnis: Nachfrist und Wiederherstellung
Das Verpassen des Verfallsdatums ist nicht sofort fatal, aber jeder weitere Schritt ist kostspieliger und birgt größere Risiken.
Die sechsmonatige Schonfrist. Gemäß der Ausnahme in Abschnitt 25(3) wird das Markenregister Ihre Marke nicht löschen, wenn Sie das Formular TM-R zusammen mit der Verlängerungsgebühr und dem Zuschlag innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer einreichen. In diesem Zeitraum bleibt die Marke im Register eingetragen; Sie verlängern sie lediglich verspätet und zahlen dafür eine Strafe. Dies ist die kostengünstigste Möglichkeit, eine versäumte Frist auszugleichen.
Entfernung und Wiederherstellung. Wenn Sie innerhalb dieser sechs Monate nichts unternehmen, kann der Registerführer die Marke aus dem Register löschen und die Löschung im Markenblatt bekanntgeben. Nach der Löschung ist die einzige Möglichkeit zur Wiedereintragung die Wiederherstellung gemäß § 25 Abs. 4. Sie können die Wiederherstellung und Verlängerung der Marke nach sechs Monaten und innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeitsdauer mit dem Formular TM-R beantragen. Die Wiederherstellung erfolgt nicht automatisch. Der Registerführer stellt die Marke nur dann wieder her, wenn er dies für gerechtfertigt hält. Gemäß Regel 60 muss der Registerführer dabei die Interessen aller Betroffenen berücksichtigen, beispielsweise von Personen, die inzwischen eine ähnliche Marke angemeldet haben. Die Verlängerung und Wiederherstellung werden anschließend im Markenblatt bekanntgegeben.
Nach einem Jahr werden die Strecken geschlossen. Wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Marke keine Verlängerung oder Wiederherstellung beantragt, sind die regulären Wege zur Verlängerung und Wiederherstellung versperrt. In der Praxis müssen Sie dann in der Regel einen neuen Antrag stellen und von vorn beginnen, ohne Garantie, dass die Marke noch verfügbar ist. (Die Löschung hängt davon ab, ob das Markenamt das Benachrichtigungsverfahren einhält. In Ausnahmefällen kann es daher Gründe geben, eine Löschung anzufechten; dies ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.) Gemäß § 26 besteht eine begrenzte Übergangsfrist: Ein Jahr nach der Löschung kann Ihre alte Marke bei der Prüfung eines späteren, kollidierenden Antrags durch eine andere Person weiterhin als eingetragen gelten, es sei denn, die Ausnahmen des § 26 greifen. Dies kann einen opportunistischen Angreifer kurzfristig abschrecken, stellt aber lediglich eine Übergangsfrist für die Beurteilung von Konflikten dar; Ihre Eintragung wird dadurch nicht wiederhergestellt.
Markenerneuerung vs. Wiederherstellung
Die beiden können leicht verwechselt werden, daher hier die praktische Abgrenzung zwischen ihnen.
| Wenn es zutrifft | Pünktlich oder innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf (gegen Aufpreis) | Nach Ablauf der sechsmonatigen Nachfrist, bis zu einem Jahr nach Ablauf |
| Marks Status | Noch im Register | Entfernt oder zur Entfernung verpflichtet |
| Haltung des Registers | Routine; selbstverständlich erlaubt. | Ermessensentscheidung gemäß Abschnitt 25(4); berücksichtigt andere betroffene Personen |
| Formular und Kosten | TM-R, niedrigere Gebühr | TM-R, höherer Zuschlag |
Was Sie verlieren, wenn die Note verfällt
Eine eingetragene Marke gewährt Ihnen Rechte, die eine nicht eingetragene Marke nicht hat. Wird die Marke gelöscht und nicht wiederhergestellt, gehen diese gesetzlichen Vorteile verloren. (Während der sechsmonatigen Schonfrist bleibt die Marke im Register eingetragen; der Verlust tritt also erst dann ein, wenn die Löschung rechtskräftig ist und eine Wiederherstellung gescheitert ist.) Der wichtigste Vorteil ist das ausschließliche Recht, die Marke für Ihre Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und bei Markenverletzungen aufgrund der Eintragung selbst zu klagen. Verliert man diese, bleibt einem nur noch die Möglichkeit, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen. Dies ist schwieriger und kostspieliger, da man seinen Ruf jedes Mal von Grund auf neu aufbauen muss.
Eine Live-Registrierung ist auch ein kommerzieller Vorteil. Sie ermöglicht Ihnen zuordnen die Marke, das heißt, verkaufen Sie sie, oder Lizenz Es wird anderen gegen Lizenzgebühren übertragen. Eine erloschene Marke hat kaum noch Wert, und jede darauf basierende Lizenz oder Übertragung verliert mit ihr an Bedeutung. Für die meisten Marken ist die Verlängerungsgebühr gering im Vergleich zu dem, was die Registrierung schützt.
Bleiben Sie Ihrem nächsten Verlängerungsdatum einen Schritt voraus.
Am hilfreichsten ist es, das Ablaufdatum Ihrer Marke sofort nach der Registrierung zu notieren und sich selbst eine Erinnerung für mindestens einige Monate im Voraus einzurichten, anstatt auf die RG-3-Mitteilung zu warten. Überprüfen Sie das genaue Datum anhand Ihrer Urkunde oder des indischen Patentregisters, da die zehnjährige Frist mit dem ursprünglichen Anmeldedatum und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Urkunde beginnt.
Wenn Ihre Marke mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen umfasst, bedenken Sie, dass sich die Gebühr pro Klasse erhöht. Planen Sie Ihr Budget entsprechend. Falls Sie bereits mehrere Marken mit unterschiedlichen Ablaufdaten besitzen, empfiehlt sich ein zentraler Zeitplan, damit keine Marke in die Nachfrist fällt oder gar gelöscht wird. Eine frühzeitige Anmeldung kostet genauso viel wie eine fristgerechte Anmeldung und beseitigt das Risiko vollständig.
Die fehlgeschlagenen Verlängerungen scheitern in der Regel aus denselben wenigen Gründen:
- Sich ausschließlich auf die RG-3-Mitteilung zu verlassen, anstatt ein eigenes Tagebuch zu führen.
- Zur Ermittlung des Fälligkeitsdatums der Verlängerung wird das Ausstellungsdatum des Zertifikats anstelle des ursprünglichen Einreichungsdatums herangezogen.
- Dabei wird vergessen, dass sich die Gebühr für jede Warenklasse, in der die Marke eingetragen ist, vervielfacht.
- Die Zustelladresse wird nicht mehr aktualisiert, sodass die Mahnungen nie ankommen.
- Die Annahme, dass die Wiederherstellung automatisch erfolgt, sobald die Markierung entfernt ist, ist falsch.
Häufig gestellte Fragen
Eine Markenregistrierung in Indien gilt zehn Jahre ab dem Datum der Registrierung und kann gemäß Abschnitt 25 des Markengesetzes von 1999 unbegrenzt um weitere zehn Jahre verlängert werden. Jede Verlängerung gewährt zusätzlichen Schutz für weitere zehn Jahre ab dem vorherigen Ablaufdatum.
Die offizielle Gebühr für die elektronische Einreichung beträgt 9.000 Rupien pro Klasse für eine fristgerechte Verlängerung gemäß den Markenregeln 2017. Eine verspätete Verlängerung innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist kostet 13.500 Rupien pro Klasse, und die Wiedereinführung einer gelöschten Marke kostet 18.000 Rupien pro Klasse. Die Einreichung in Papierform ist etwas teurer.
Die Verlängerung erfolgt online durch Einreichung des Formulars TM-R über das E-Filing-Portal von IP India unter ipindiaonline.gov.in. Melden Sie sich an, suchen Sie Ihre eingetragene Marke anhand ihrer Nummer, wählen Sie „Verlängerung“, füllen Sie das Formular TM-R aus und bezahlen Sie die Gebühr pro Warenklasse. Der Inhaber oder ein Bevollmächtigter kann die Einreichung mit einer digitalen Signatur der Klasse 3 vornehmen.
Wenn Sie die Ablauffrist verpassen, haben Sie sechs Monate Zeit, die Marke gegen eine Gebühr zu verlängern, während sie im Register eingetragen bleibt. Danach kann der Registerführer die Marke löschen. Sie haben dann bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Zeit, die Wiedereintragung zu beantragen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Registerführers.
Ja. Gemäß Regel 57 der Markenverordnung 2017 kann das Formular TM-R bis zu einem Jahr vor Ablauf der letzten Registrierung eingereicht werden. Die frühzeitige Einreichung ist gebührenfrei und vermeidet das Risiko, die Frist zu verpassen.
Ja. In Indien werden Gebühren für die Markenverlängerung für jede Waren- und Dienstleistungsklasse erhoben, in der die Marke eingetragen ist. Eine Eintragung, die drei Klassen umfasst, erfordert daher drei Verlängerungsgebühren – eine pro Klasse –, unabhängig davon, ob die Einreichung fristgerecht, verspätet mit Zuschlag oder im Rahmen einer Wiederherstellung erfolgt.
Ja. Gemäß § 25 Abs. 4 des Markengesetzes von 1999 kann eine gelöschte Marke mit dem Formular TM-R, das sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit und innerhalb eines Jahres einzureichen ist, wiederhergestellt und verlängert werden. Die Wiederherstellung liegt im Ermessen des Registerführers; dieser muss vor der Genehmigung die Interessen aller anderen Betroffenen berücksichtigen.
Dieser Artikel erläutert die Gesetzeslage zur Markenerneuerung in Indien (Stand: Juni 2026) und dient lediglich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Gebühren der Behörden und die Praxis des Markenamts können sich ändern, und insbesondere die Wiederherstellung hängt von den Umständen des Einzelfalls und dem Ermessen des Markenamts ab. Für eine Beratung zu einer konkreten Marke wenden Sie sich bitte an einen Markenanwalt.


