Markengerichtsbarkeit
Das Markengesetz von 1999 ist die derzeit in Indien geltende Gesetzgebung, die den Bereich der Marken in Indien regelt.
Alle Marken wie ein Wort, ein Gerät, eine numerische, ein Etikett oder eine Farbkombination, die grafisch dargestellt wird, um alle Dienstleistungen oder Waren darzustellen, die als registriert werden können Warenzeichen in Indien das Amt in der territorialen Gerichtsbarkeit, dessen Hauptsitz des Antragstellers in Indien liegt.
Wenn es keine Eintragung in das Register des Hauptgeschäfts in Indien des Inhabers gibt, wird der in der Adresse für den Dienst in Indien angegebene Ort als im Register eingetragen Hauptplatzein
Wenn die Inhaber gemeinsam registriert sind, dannDer Hauptort eines solchen Unternehmens in Indien befindet sich am Ort des Geschäftsinhabers, dessen Name zuerst in das Register eingetragen ist. Aber Wenn keiner der Mitinhaber ihren Hauptsitz in Indien hat, dann gilt die Adresse für die Zustellung dieser gemeinsamen Inhaber in Indien als Hauptgeschäftssitz in Indien.
Wenn der eingetragene Inhaber oder weder Mitinhaber der Marke Kein Hauptgeschäftssitz In Indien gibt es keine Adresse für die im Register eingetragene Zustellung in Indien. Der Ort des Handelsregisters, an dem der Antrag auf Registrierung der Marke gestellt wurde, gilt als Hauptgeschäftssitz.
eine Marke, für die eine Anmeldung für Registrierung anhängig gegen das angegebene Datum oder wenn es am oder nach dem angegebenen Datum erfolgt ist, in solchen Fällen das Amt des Handelsmarkenregisters, innerhalb dessen territoriale Begrenzung der in der Bewerbung genannte Hauptgeschäftssitz in Indien oder bei gemeinsamer Bewerbung der Antragsteller einen Antrag gestellt haben, der Hauptort des Antragstellers, dessen Namen wird zuerst in einen solchen Antrag eingetragen, der als Hauptgeschäftssitz bezeichnet wird. Für den Fall, dass weder der Antragsteller noch ein gemeinsamer Antragsteller einen Hauptsitz in Indien hat, gilt der im Antrag als Adresse für die Zustellung in Indien genannte Ort als Geschäftssitz.
Was passiert bei Änderung des Hauptgeschäftssitzes oder der Serviceadresse?
Es wird keine Änderung des Hauptsitzes in Indien oder in der Adresse für den Dienst in Indien geben:
1. eines eingetragenen Inhabers oder eines gemeinsam registrierten Inhabers im Zusammenhang mit einer im Register eingetragenen Marke zum notifizierten Datum, die nachträglich gemacht oder bewirkt wird.
2. eines Antrags oder einer gemeinsamen Registrierung für Marken, für die ein Antrag entweder gegen das angegebene Datum anhängig ist oder an oder nach diesem Datum oder bis zum Datum der Einreichung dieser Anmeldung anhängig ist.
Keine der oben genannten Umstände wirkt sich auf die Zuständigkeit des zuständigen Amtes der Marken Registratur
Eintragung des entsprechenden Büros im Register
jede Marke in der Kasse zum notifizierten Datum oder anschließend registriert, dann stellt der Registrar sicher, dass die Marken Registry wird in das Register eingetragen. Der Registrar kann auch Fehler in solchen Einträgen jederzeit korrigieren.
Büros der Markenregister
Es gibt fünf Büros des Markenregisters mit jeweils Zuständigkeit Über bestimmte Zustände:
| S.Nr. | Büro des Markenregisters | Zuständigkeit |
| 1. | Mumbai (Hauptsitz) | Maharashtra, Madhya Pradesh, Chhattisgarh und Goa |
| 2. | Neu-Delhi | jammu & amp; Kaschmir, Punjab, Haryana, Uttar Pradesh, Himachal Pradesh, Uttarakhand, Delhi und Union Territorien von Chandigarh |
| 3. | Ahmadabad | Gujarat und Rajasthan und Union Territorien von Daman, Diu, Dadra und Nagar Haveli |
| 4. | Kolkata | Arunachal Pradesh, Assam, Bihar, Orissa, Westbengalen, Manipur, Mizoram, Meghalaya, Sikkim, Tripura, Jharkhand und Union Territorien von Nagaland, Andaman & amp; Nikobaren Inseln |
| 5. | Chennai | Andhra Pradesh, Telangana, Kerala, Tamilnadu, Karnataka und Union Territorien von Pondicherry und Lakshadweep Island |
Zusammenfassend ist das geeignete Amt für die Einreichung eines Antrags für ein bestimmtes Unternehmen im Idealfall das Markenregister innerhalb dessen Grenzen das Unternehmen stattfindet. Wenn sich beispielsweise der Geschäftssitz des/der Inhaber in Indien in Mumbai befindet, ist das Amt des Markenregisters in Mumbai zuständig.
Für weitere Details bitte kontaktiere unsein


