Nichtnutzung einer eingetragenen Marke und ihre Folgen

Marke und deren Registrierung Eine Marke ist, einfach ausgedrückt, ein Design oder Logo, das auf Handelswaren verwendet wird, um deren…

Marke und deren Registrierung

Eine Marke ist, einfach ausgedrückt, ein Design oder Logo, das auf Handelswaren verwendet wird, um deren Produkte von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Kurz gesagt, es handelt sich um ein Zeichen, das geeignet ist, das Produkt einer Einzelperson oder einer Organisation unverwechselbar zu kennzeichnen.

„Gemäß Abschnitt 2(zb) von Markengesetz1999 waren die wesentlichen Elemente einer gültigen Marke: 

Markierung, die zur grafischen Darstellung fähig ist
Welches ist in der Lage, Waren oder Dienstleistungen von anderen zu unterscheiden?
Kann die Form der Waren, deren Verpackung und die Farbkombination umfassen.“

Gemäß dem Markengesetz von 1999 kann eine Marke registriert werden oder nicht registriert. Kapitel III des Gesetzes, das die Paragraphen 18 bis 26 umfasst, enthält verschiedene Bestimmungen zum Verfahren und zur Dauer der Registrierung. Warenzeichen Eine eingetragene Marke muss erneuert werden, andernfalls erlischt sie. Darüber hinaus kann eine Marke auch bei Nichterfüllung der Registrierungspflicht gelöscht werden. verwenden der eingetragenen Marke durch den eingetragenen Inhaber.

Abschnitt 47 – Löschung aus dem Register und Verhängung von Beschränkungen wegen Nichtbenutzung der Marke:

in Übereinstimmung mit Abschnitt 47 Nach dem Markengesetz kann eine einmal eingetragene Marke auf Antrag bei der zuständigen Behörde aus dem Register gelöscht werden, und zwar aus einem der folgenden Gründe:

Es bestand keine gültige Absicht zur Nutzung der Marke:

Ein Antrag auf Löschung einer Marke kann von jeder Person gestellt werden, wenn die Marke vom Inhaber ohne die Absicht, diese Marke in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, registriert wurde.

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sollte es keine gutgläubige Nutzung der Marke in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen geben, da drei Monate vor dem Datum dieses Antrags unter diesem Abschnitt.

Oder

Die Nutzung der Marke durch den Inhaber ist für 5 Jahre oder länger ab dem Zeitpunkt der Registrierung untersagt:

Eine eingetragene Marke kann aus dem Register gelöscht werden, wenn sie vom Inhaber nicht genutzt wurde. eine ununterbrochene Beziehung von fünf Jahren oder mehr für diese Waren oder Dienstleistungen.

Gemäß diesen Bestimmungen Die Fünfjahresfrist beginnt mit dem Datum der tatsächlichen Eintragung der Marke in das Register.Die

Es besteht jedoch eine Ausnahme von dieser Regel, wenn der Eigentümer besondere Gründe nachgewiesen hat. Nicht verwenden von Markenrechten, wie z. B. gesetzlich auferlegten Beschränkungen, ohne dass die Absicht besteht, die Marke nicht zu verwenden, dann Warenzeichen wird nicht aus dem Register entfernt.

Grundsatzurteil zu Paragraph 47

Der ehrenwerte Oberste Gerichtshof im Kabushiki Kaisha Toshiba gegen TOSIBA Appliances (2008) vertrat die Auffassung, dass „Die Absicht, eine zur Eintragung angemeldete Marke zu verwenden, muss echt und real sein.Das Richterkollegium erklärte weiter, dassDie Eintragung einer Marke verleiht ein wertvolles Recht. Sie dient dazu, die Waren eines Herstellers von denen anderer Hersteller zu unterscheiden. Daher wird von jemandem, der keine ernsthafte Absicht zur Nutzung der Marke hat, nicht erwartet, dass er sein Produkt eintragen lässt, um andere an deren Verwendung zu hindern.

Im Sinne dieses Abschnitts kann bloße Werbung ohne tatsächliche Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen nicht als echte Nutzung der Marke gelten.

Unter bestimmten Umständen kann die Verwendung einer eingetragenen Marke im Internet oder auf einer Website als rechtmäßige Nutzung gelten. Ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen im Internet ist jedoch nur dann gültig, wenn gleichzeitig die Möglichkeit besteht, diese Waren oder Dienstleistungen in Indien zu liefern.

Abschluss

Somit ein eingetragene Marke „muss werden in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen verwendet„für die es registriert wurde, um seine Löschung aus dem Register gemäß Abschnitt 47 des Markengesetzes zu verhindern.“Die

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Über die Autorin / den Autor
Intepat Team
Das Intepat-Team besteht aus zugelassenen Patentanwälten, Markenanwälten und IP-Spezialisten von Intepat IP in Bangalore und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Patentanmeldung und -vertretung sowie strategische Beratung zu Patenten, Marken, eingetragenen Designs und internationalen Schutzrechtsanmeldungen an. Rechtliche Prüfung: Senthil Kumar, Managing Partner bei Intepat IP, zugelassener indischer Patentanwalt (IN/PA-1545) und Markenanwalt.

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