Zusatzpatent vs. Teilungsanmeldung in Indien

Ein Zusatzpatent schützt eine Verbesserung einer bereits angemeldeten Erfindung und ist gebührenfrei zu verlängern. Eine Teilanmeldung teilt eine Anmeldung, die…

Ein Zusatzpatent schützt eine Verbesserung einer bereits angemeldeten Erfindung und ist gebührenfrei zu verlängern. Eine Teilanmeldung teilt eine Anmeldung, die mehrere Erfindungen umfasst, in zwei oder mehr Anmeldungen auf. Beide lösen unterschiedliche Probleme. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Anmeldeart für Ihre Situation am besten geeignet ist und wann welche zulässig ist.

Die Frage nach dem Additions- versus Teilungspatent führt oft zu Verwirrung, da beide Wege eine „zweite“ Anmeldung erzeugen, die mit einer ersten verknüpft ist. Beide fallen unter das indische Patentgesetz von 1970, zusammen mit anderen Patentarten. Arten von Patentanmeldungen Da das Angebot in Indien verfügbar ist, beziehen sich alle nachfolgenden Angaben speziell auf Indien. Unterschiede bestehen im Auslöser, den Anspruchsvoraussetzungen, den Kosten und dem Umfang des Schutzes.

Kurze Antwort

  • Verwenden Sie ein Patent der Hinzufügung Wenn Sie eine bereits angemeldete oder patentierte Erfindung verbessert oder modifiziert haben und die Verbesserung eine geringfügige Änderung darstellt, die bei einer separaten Patentanmeldung als naheliegend zurückgewiesen werden könnte, fällt keine separate Verlängerungsgebühr an.
  • Verwenden Sie ein Teilungsantrag Wenn eine einzelne Anmeldung mehrere unterschiedliche Erfindungen umfasst und Sie jede einzelne separat schützen möchten, muss sie vor der Erteilung der Stammanmeldung eingereicht werden. Jede Anmeldung behält das ursprüngliche Anmeldedatum der Stammanmeldung.
  • Ein späterer Wechsel zwischen den Patentarten ist nicht möglich. Die Wahl richtet sich nach den Fakten: Eine Verbesserung deutet auf ein Zusatzpatent hin; zwei unterschiedliche Erfindungen in einer Anmeldung deuten auf ein Teilpatent hin.

Stellen Sie zunächst eine Frage: Entstand die zweite Anmeldung, weil Sie die ursprüngliche Erfindung verbessert haben oder weil die erste Anmeldung bereits mehr als eine Erfindung offenbarte? Die Antwort regelt in der Regel das weitere Vorgehen.

Was ein Additionspatent ist und wann es hilft

A Patent der Hinzufügung Mit dieser Regelung können Sie eine Verbesserung oder Modifikation einer Erfindung schützen lassen, für die Sie bereits ein Patent angemeldet haben oder bereits ein Patent besitzen (Abschnitt 54). Sie ist für den häufigen Fall gedacht, dass Sie im Laufe von Monaten oder Jahren die ursprüngliche Idee verfeinern und diese Verfeinerung zwar real ist, aber wahrscheinlich zu geringfügig, um die Hürde der erfinderischen Tätigkeit als neues, eigenständiges Patent zu überwinden.

Der Anmelder der Ergänzung muss mit dem Anmelder oder Patentinhaber der Haupterfindung identisch sein. Würde die Verbesserung einen neuen Mitinhaber einführen, ist eine Ergänzungsanmeldung nicht zielführend. Die Verbesserung wird als eigenständige Anmeldung eingereicht, die auf das Hauptpatent verweist und angibt, dass es sich um eine Verbesserung oder Modifikation desselben handelt.

Zwei Merkmale machen es attraktiv. Erstens muss es keine erfinderische Tätigkeit gegenüber der Haupterfindung beinhalten, sodass auch eine inkrementelle Änderung, die ein normaler Patentprüfer wegen Offensichtlichkeit ablehnen würde, geschützt werden kann. Zweitens fallen keine separaten Verlängerungsgebühren an, solange es sich um ein Zusatzpatent handelt (Abschnitt 55), sodass keine zwei Gebühren anfallen. Der Nachteil liegt im Zeitpunkt: Es kann nicht vor der Erteilung des Hauptpatents erteilt werden und erlischt mit dessen Ablauf, unabhängig von der verbleibenden Laufzeit.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Vorteile. Sie haben ein Patent für eine Vorrichtung angemeldet und ein Jahr später eine Komponente so überarbeitet, dass sie besser funktioniert. Diese Überarbeitung ist möglicherweise zu offensichtlich, um als eigenständiges Patent zu gelten, kann aber als Zusatzpatent, das mit der ursprünglichen Anmeldung verknüpft ist, geschützt werden. Wichtig: Keine Verlängerungsgebühr bedeutet nicht, dass keine Kosten anfallen. Sie zahlen weiterhin die Anmeldegebühr für die Zusatzpatentanmeldung. Die Ersparnis ergibt sich also aus den jährlichen Verlängerungsgebühren, nicht aus der Anmeldegebühr selbst. Diese Anmeldegebühr ist jedoch reduziert: Für eine Zusatzpatentanmeldung erhalten Sie eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die amtlichen Anmelde- und Beschreibungsgebühren im Vergleich zu einer regulären Anmeldung. Die Prüfungs- und späteren Prüfungsgebühren werden jedoch zu den üblichen Sätzen berechnet.

Ein Punkt wird oft missverstanden. Die Befreiung von der erfinderischen Tätigkeit erstreckt sich nicht auf die Neuheit. Die Verbesserung muss weiterhin tatsächlich neu sein; zur Überprüfung darf der Prüfer sie mit der Beschreibung der Haupterfindung vergleichen. Ein Zusatzpatent verzeiht also die erfinderische Tätigkeit gegenüber der Stammerfindung, nicht aber einen Mangel an Neuheit.

Was eine Teilrechtsanmeldung ist und wann man sie einreichen kann

A Teilungsantrag wird verwendet, wenn eine Anmeldung mehrere Erfindungen umfasst. Anstatt alles in einer einzigen Anmeldung zusammenzufassen, „teilt“ man die Anmeldung auf und gliedert eine Erfindung in eine separate Anmeldung aus, die das ursprüngliche Anmeldedatum der Stammanmeldung beibehält (Abschnitt 16Der klassische Auslöser ist ein Einwand wegen „Einheit der Erfindung“, bei dem der Prüfer behauptet, Ihre Ansprüche umfassten mehr als eine Erfindung und fordert Sie auf, diese aufzuteilen.

Die beiden Bedingungen für die Zulässigkeit einer Anmeldung sind der Zeitpunkt und die Anzahl der Erfindungen. Hinsichtlich des Zeitpunkts muss eine Teilanmeldung vor der Erteilung der Stammanmeldung eingereicht werden; sobald die Stammanmeldung erteilt ist, schließt sich die Frist. Hinsichtlich der Anzahl der Erfindungen muss die Stammanmeldung mehr als eine Erfindung umfassen, und die Teilanmeldung darf keine neuen Sachverhalte einführen, die nicht bereits in der Stammanmeldung offenbart wurden. Jede Anmeldung muss zudem unterschiedliche Gegenstände beanspruchen; dies verhindert, dass eine Teilanmeldung einen Gegenstand zur Erfindungserfindung erhebt. Doppelpatentierung Problem.

Jahrelang war unklar, ob die „mehr als eine Erfindung“ in den Patentansprüchen der Muttergesellschaft aufgeführt werden musste oder ob eine Offenlegung an irgendeiner Stelle in der Beschreibung ausreichte. Der Oberste Gerichtshof von Delhi klärte diese Frage im Jahr 2016. Syngenta Ltd gegen den Leiter des Patent- und Designamts (Oktober 2023): Die Vielzahl der Erfindungen kann aus der Offenbarung in der vorläufigen oder vollständigen Patentschrift abgeleitet werden und muss nicht ausschließlich in den Stammansprüchen enthalten sein. Diese Entscheidung ging über eine frühere, strengere Auslegung hinaus. Boehringer Ingelheim Fall.

Die Regelungen von 2024 bekräftigten diese Position. Bereits § 16 erlaubte die freiwillige Aufteilung einer Patentanmeldung, und die Patentänderungsverordnung 2024 (in Kraft getreten am 15. März 2024) gestattet nun ausdrücklich eine oder mehrere weitere Anmeldungen, auch für eine Erfindung, die in der vorläufigen oder vollständigen Beschreibung offenbart wurde, oder basierend auf einer früheren Teilanmeldung. Sie müssen also nicht mehr auf einen Einspruch warten und können eine Teilanmeldung einer Teilanmeldung einreichen, sofern die Offenbarung dies zulässt.

Ein gängiges Beispiel verdeutlicht dies. Angenommen, eine Anmeldung beansprucht sowohl ein neues Produkt als auch ein separates Herstellungsverfahren, und der Prüfer behandelt diese als zwei separate Erfindungen. Sie reichen eine Teilanmeldung ein, sodass das Produkt in der Stammanmeldung verbleibt und das Verfahren in die Teilanmeldung übergeht, wobei jeweils das ursprüngliche Anmeldedatum erhalten bleibt. Die Teilanmeldung wird dann eigenständig bearbeitet, was einen separaten Prüfungsantrag und eigene Gebühren erfordert. Dies sind die praktischen Kosten dieses Vorgehens: Eine Teilanmeldung ist eine vollständige zweite Anmeldung, die bis zur Erteilung bearbeitet werden muss, keine geringfügige Ergänzung.

Additions- vs. Divisionspatent: Die entscheidenden Unterschiede

Die beiden Wege beantworten unterschiedliche Fragen. Ein Zusatzpatent beantwortet die Frage: Wie schütze ich eine Verbesserung meiner früheren Erfindung, ohne erneut Verlängerungsgebühren zahlen zu müssen? Ein Teilpatent beantwortet die Frage: Ich habe mehrere Erfindungen in einer einzigen Anmeldung – wie schütze ich jede einzelne davon? Die folgende Tabelle stellt die Unterschiede übersichtlich gegenüber. Die Gesetzesverweise dienen Ihrem Patentanwalt als Orientierung; Sie benötigen sie nicht für Ihre Entscheidung.

FragePatent der HinzufügungTeilungsantrag
Was löst es aus?Sie verbessern oder modifizieren eine Erfindung, die Sie bereits angemeldet oder in Besitz genommen haben.Eine Anmeldung umfasst mehr als eine unterschiedliche Erfindung
RegelungAbschnitte 54 bis 56Abschnitt 16 (mit Regel 13(2A))
Erfindungsgabe erforderlichEs ist keine erfinderische Leistung gegenüber der Haupterfindung erforderlich; die Verbesserung muss dennoch neu sein.Ja, jede Erfindung wird nach den üblichen Patentierbarkeitsstandards beurteilt.
Muss es neu sein?Ja, die Neuheit wird weiterhin anhand der Haupterfindung geprüft.Ja, nach normalen Maßstäben
EinreichungsdatumGleich oder später als die HauptanwendungGleiches gilt für das übergeordnete Element (Prioritätsdatum bleibt erhalten)
VerlängerungsgebührenKeine, solange es ein Patent der Hinzufügung bleibt.Es fallen, wie bei jeder anderen Anwendung auch, eigene Verlängerungsgebühren an.
PrüfungDie Anmeldung wird als separate Anmeldung geprüft, kann aber nicht vor Erteilung des Hauptpatents erteilt werden.Benötigt einen eigenen Antrag auf Prüfung, anschließend eine vollständige Prüfung.
BegriffEndet mit dem Ende des Hauptpatents.Zwanzig Jahre ab dem Anmeldedatum des Elternteils
Wann Sie einreichen könnenKann nicht vor Erteilung des Hauptpatents erteilt werden.Bevor die Elternschaft gewährt wird

Ein Zusatzpatent bietet zudem eine nützliche Ausstiegsklausel. Wird das Hauptpatent später widerrufen, können Sie beim Leiter des Patentamts beantragen, das Zusatzpatent für die verbleibende Laufzeit in ein eigenständiges Patent umzuwandeln. Danach gelten die regulären Verlängerungsgebühren (Abschnitt 55). Auch die umgekehrte Umwandlung ist möglich: Eine ursprünglich eigenständige patentierte Verbesserung kann auf Antrag in ein Zusatzpatent zum Hauptpatent umgewandelt werden (Abschnitt 54).

Die Wahl zwischen einem Additions- und einem Teilungspatent

In der Praxis handelt es sich selten um eine freie Wahl zwischen zwei Optionen; die Fakten sprechen in der Regel für eine bestimmte Richtung.

Wenn Sie ein erteiltes oder angemeldetes Patent besitzen und dieselbe Erfindung seither weiterentwickelt haben, ist ein Zusatzpatent in der Regel die bessere Wahl. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Weiterentwicklung inkrementell ist und Sie das Risiko der Erfindungsschwere sowie die zusätzlichen Kosten für die Erneuerung eines neuen Patents vermeiden möchten. Dadurch bleibt Ihr Patentschutz kostengünstig und die Hürde der erfinderischen Tätigkeit für die Verbesserung wird beseitigt. Der Nachteil besteht darin, dass die Gültigkeit des Zusatzpatents an die Gültigkeit des Hauptpatents gebunden ist.

Enthält Ihre Einzelanmeldung tatsächlich zwei oder mehr unterschiedliche Erfindungen – unabhängig davon, ob Sie dies selbst bemerkt haben oder der Prüfer darauf hingewiesen hat –, ist eine Teilanmeldung der richtige Weg. Durch deren Einreichung bleibt das Prioritätsdatum der Stammanmeldung für die ausgegliederte Erfindung erhalten, und jede Erfindung kann separat geprüft, erteilt und durchgesetzt werden. Da die Frist für die Teilanmeldung mit der Erteilung des Prioritätsdatums der Stammanmeldung endet, ist es ratsam, nicht zu warten: Wenn Sie wissen, dass Ihre Anmeldung mehr als eine Erfindung umfasst, sollten Sie die Teilanmeldung vor der Prüfung einreichen, anstatt zu riskieren, dass die Stammanmeldung zuerst erteilt wird.

Die beiden Patentarten sind nicht austauschbar und lassen sich in der Regel nicht nachträglich ineinander umwandeln. Ein Teilpatent schützt keine spätere Verbesserung, und ein Zusatzpatent trennt keine Erfindungen, die in einer einzigen Anmeldung zusammengefasst wurden. Wenn es um die Frage der Patentfähigkeit geht, ist es ratsam, die Ansprüche und die Beschreibung vor der endgültigen Anmeldung von einem zugelassenen Patentanwalt prüfen zu lassen, da die Kriterien für die Patentfähigkeit genau auf den Angaben in der ursprünglichen Anmeldung basieren.

Einige Fehler sollten vermieden werden. Bei einer Teilanmeldung dürfen keine weiteren Gegenstände hinzugefügt werden, die über den Inhalt der Stammanmeldung hinausgehen. Bei einer Ergänzungsanmeldung gilt eine andere Regel: Ihr Zweck besteht darin, neue Erfindungen zu schützen. Daher ist Vorsicht geboten, diesen Weg nicht für eine nicht verwandte Erfindung zu nutzen, da die neue Offenbarung eine Verbesserung oder Modifikation der Haupterfindung darstellen muss. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Anmeldefenster für eine Teilanmeldung weiterhin geöffnet bleibt, denn sobald die Stammanmeldung erteilt ist, ist die Möglichkeit zur Einreichung endgültig verstrichen. Melden Sie außerdem keine Ergänzungsanmeldung an, wenn die Inhaberschaft nicht übereinstimmt; der Anmelder muss mit dem Inhaber der Haupterfindung übereinstimmen. All dies sind häufige Gründe, warum ein ansonsten sinnvoller Anmeldeweg schwierig wird.

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Lassen Sie Ihre Patentansprüche von einem Patentanwalt prüfen, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden oder die Patentanmeldung einreichen.
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Häufig gestellte Fragen

Ein Zusatzpatent ist in der Regel günstiger zu unterhalten, da keine separate Verlängerungsgebühr anfällt, solange es sich um ein Zusatzpatent handelt (Abschnitt 55). Eine Teilanmeldung hingegen ist eine vollständig eigenständige Anmeldung mit eigenen Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie eigenen Verlängerungsgebühren, weshalb die Bearbeitung und Aufrechterhaltung des Patents mit höheren Kosten verbunden ist.

Ja. Nach Regel 13(2A) der Patentregeln, die seit dem 15. März 2024 gelten, kann ein Anmelder freiwillig eine oder mehrere Teilanmeldungen für eine Erfindung einreichen, die in der vorläufigen oder vollständigen Beschreibung offenbart wurde, oder sogar auf der Grundlage einer früheren Teilanmeldung, vorausgesetzt, die Stammanmeldung wurde noch nicht erteilt.

Nein. Ein Zusatzpatent kann nicht allein deshalb verweigert oder widerrufen werden, weil die Verbesserung gegenüber der Haupterfindung keine erfinderische Tätigkeit aufweist (Abschnitt 56). Die Verbesserung muss jedoch neu sein, und ihre Neuheit wird anhand der Beschreibung der Haupterfindung geprüft. Daher wird eine mangelnde erfinderische Tätigkeit toleriert, ein Mangel an Neuheit jedoch nicht.

Wird das Hauptpatent widerrufen, erlischt das Zusatzpatent nicht automatisch. Der Patentinhaber kann beim Patentamt beantragen, es für die verbleibende Laufzeit als eigenständiges Patent zu kennzeichnen (Abschnitt 55). Ab diesem Zeitpunkt sind die üblichen Verlängerungsgebühren zu entrichten, wie bei jedem eigenständigen Patent.

Ja. Eine Teilanmeldung wird so behandelt, als sei sie am selben Tag wie die Stammanmeldung eingereicht worden, sodass das Prioritätsdatum erhalten bleibt (Abschnitt 16). Sie darf jedoch keine Informationen enthalten, die nicht bereits in der Stammanmeldung offenbart wurden, und keine der beiden Anmeldungen darf die Ansprüche der anderen beanspruchen.

Ja. Sie können ein Zusatzpatent anmelden, sobald Sie das Hauptpatent angemeldet haben oder bereits besitzen, sofern die neue Anmeldung eine Verbesserung oder Modifikation der Haupterfindung darstellt. Es kann jedoch nicht erteilt werden, bevor das Hauptpatent selbst erteilt wurde.

Nein. Eine Teilanmeldung muss vor der Erteilung der Stammanmeldung eingereicht werden (Abschnitt 16). Sobald die Stammanmeldung erteilt ist, schließt sich die Frist. Wenn Ihre Anmeldung also mehr als eine Erfindung umfasst, ist es ratsam, die Teilanmeldung vor Abschluss des Prüfungsverfahrens einzureichen.

Ja. Seit dem 15. März 2024 erlaubt Regel 13(2A) eine weitere Anmeldung auf der Grundlage einer früheren Anmeldung nach Abschnitt 16, sodass eine Teilanmeldung einer Teilanmeldung möglich ist, vorausgesetzt, die Offenlegung unterstützt dies und die betreffende Stammanmeldung wurde noch nicht erteilt.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum indischen Patentrecht und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob eine Ergänzungs- oder Teilanmeldung für Sie geeignet ist, hängt von den konkreten Patentansprüchen und der Offenlegung in Ihrer Anmeldung sowie der aktuellen Praxis des Patentamts ab. Für eine Beratung in Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Patentanwalt.

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Über die Autorin / den Autor
Intepat Team
Das Intepat-Team besteht aus zugelassenen Patentanwälten, Markenanwälten und IP-Spezialisten von Intepat IP in Bangalore und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Patentanmeldung und -vertretung sowie strategische Beratung zu Patenten, Marken, eingetragenen Designs und internationalen Schutzrechtsanmeldungen an. Rechtliche Prüfung: Senthil Kumar, Managing Partner bei Intepat IP, zugelassener indischer Patentanwalt (IN/PA-1545) und Markenanwalt.

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