Urheberrechtsrecherche in Indien: So finden Sie die Details zu jedem registrierten Werk

Die Urheberrechtsrecherche in Indien ist öffentlich und erfordert keine Anmeldung. Über das Portal des Copyright Office unter copyright.gov.in kann jeder…

Die Urheberrechtsrecherche in Indien ist öffentlich und erfordert keine Anmeldung. Über das Portal des Copyright Office unter copyright.gov.in kann jeder nach registrierten Werken anhand der Aktennummer, der Registrierungsnummer, des Namens des Antragstellers oder des Titels suchen, den Status laufender Anträge überprüfen und monatliche Registrierungslisten herunterladen.

Kurzantwort
• Suchen Sie nach einem registrierten Werk unter copyright.gov.in/SearchRoc.aspx anhand der Tagebuchnummer, der ROC-Nummer, des Namens des Antragstellers oder des Titels.
• Verfolgen Sie den Fortschritt eines Antrags unter „Status des Antrags“ anhand der bei der Einreichung vergebenen Tagebuchnummer.
• Monatliche Anmeldelisten aus dem E-Register durchsuchen oder herunterladen (2017 bis heute).
• Das Ergebnis einer Bildschirmprüfung ist ein Datensatz, kein beglaubigter Auszug; falls Sie einen solchen für einen Vertrag oder eine Gerichtsakte benötigen, stellt das Copyright Office beglaubigte Kopien gemäß Abschnitt 47 des Copyright Act 1957 aus.
• In Indien ist eine Registrierung nicht verpflichtend. Die Nichteintragung in das Register bedeutet nicht, dass ein Werk frei verwendbar ist; sie kann auch bedeuten, dass das Werk unter einem anderen Titel, einem anderen Anmeldernamen registriert ist oder vor Beginn des Suchzeitraums eingereicht wurde.
• Das Register zeigt den Anmelder und den Urheber zum Zeitpunkt der Registrierung an. Spätere Übertragungen, Lizenzen oder Namensänderungen werden bei einer einfachen Suche möglicherweise nicht angezeigt.

Welche Suchmaschine soll ich verwenden?

Wenn Sie habenVerwenden Sie dies
TagebuchnummerStatus der Antragsstellung oder Suche nach registrierten Arbeiten
ROC-NummerSuche nach registrierten Werken
Nur TitelSuche nach registrierten Werken (probiere verschiedene Schreibweisen aus)
Name des Antragstellers oder des UnternehmensSuche nach registrierten Werken (Feld „Antragsteller“)
Monat oder Jahr der RegistrierungE-Register
Kürzlich eingereicht, noch kein ROC (Registry of Certificate) vorliegt.Neuanträge oder monatliche Anträge
Einspruch gegen die ArbeitListe der beanstandeten Anwendungen
Künstlerisches Label oder LogoSuche nach eingetragenen Werken + TM-C-Suche

Was eine Urheberrechtsrecherche in Indien Ihnen zeigen kann (und was nicht)

Das indische Urheberrechtsamt führt das Urheberrechtsregister gemäß § 44 des Urheberrechtsgesetzes von 1957. Jeder kann das Register einsehen und gegen Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr gemäß § 47 und Regel 73 Auszüge erhalten. Für die einfache Online-Suche im Portal ist derzeit keine Zahlung erforderlich; die Gebührenregelung gilt für die Einsichtnahme in das Register und für beglaubigte Auszüge.

Eine Suche zeigt an, ob ein bestimmtes Werk im Register eingetragen ist, inklusive Angaben zum Anmelder und Autor, Werkkategorie, Veröffentlichungsstatus, Urheberrechtsregisternummer (ROC-Nummer) und Registrierungsdatum. Das Register umfasst Werke, die ab 2012 registriert wurden (Stand: Juni 2026). Die Angaben im Portal entsprechen dem Stand der Registrierung; spätere Übertragungen, Lizenzen oder Firmennamensänderungen sind möglicherweise nicht aufgeführt. Betrachten Sie das Ergebnis daher als Ausgangspunkt für Ihre Eigentumsrecherche und nicht als vollständigen Nachweis der Eigentumskette.

Für einen Gründer, der ein Ergebnis liest, sind zwei Einschränkungen relevant. Erstens entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung eines Originalwerks (in § 45 wird das Wort „kann“ verwendet, die Eintragung ist also optional), und ein Werk kann auch dann vollständig geschützt sein, wenn es nicht im Register erscheint. Siehe unseren Leitfaden zu ob Ihr Originalwerk automatisch urheberrechtlich geschützt istDie

Zweitens stellt ein Bildschirmfoto keinen beglaubigten Auszug dar. Gemäß § 48 ist vor allen Gerichten ohne weiteren Nachweis nur eine vom Registerführer beglaubigte und mit dem Siegel des Urheberrechtsamtes versehene Kopie als Beweismittel zulässig. Für interne Prüfungen genügt ein Screenshot; für Verträge oder Rechtsstreitigkeiten ist eine beglaubigte Kopie anzufordern (siehe letzter Abschnitt).

Eine vollständige Beschreibung dessen, was das Urheberrecht schützt und wie lange es gültig ist, finden Sie in unserem Leitfaden unter Urheberrechtsgesetz in IndienDie

Suche nach einem registrierten Werk anhand der Tagebuchnummer, des Registrierungsregisters, des Titels oder des Anmelders

Der Suche nach registrierten Werken Werkzeug bei copyright.gov.in/SearchRoc.aspx ist der Ausgangspunkt für alle, die ein bestimmtes registriertes Urheberrecht in Indien nachschlagen möchten.

So verwenden Sie es. Öffnen Sie die Seite und wählen Sie eines oder mehrere der folgenden Felder aus:

  • Tagebuchnummer: Die Referenznummer, die bei der Einreichung eines Antrags vergeben wird, beispielsweise LD-29755/2026-CO. Wenn Sie die Aktennummer bereits haben, ist dies der direkteste Weg.
  • ROC-Nummer: Die Registrierungsnummer, die nach Eintragung des Urheberrechts in das Register vergeben wird.
  • Antragsteller: Name der Person oder Organisation, die den Antrag gestellt hat.
  • Titel des Werkes: der Titel, wie er im Antrag angegeben ist.

Nach Absenden der Anfrage werden die ROC-Nummer, das ROC-Datum, die Tagebuchnummer, der Werktitel, die Art des Werkes, der Veröffentlichungsstatus, der Name des Antragstellers und der Name des Autors angezeigt. Sie können mehrere Felder gleichzeitig durchsuchen, um die Ergebnisse einzugrenzen.

Lesen des Präfixes der Tagebuchnummer. Wenn Sie nach Titel oder Antragsteller suchen und mehrere Tagebuchnummern angezeigt werden, gibt Ihnen das zweibuchstabige Präfix die Arbeitskategorie an, ohne dass Sie jeden Datensatz öffnen müssen:

PräfixArbeitskategorie
LDLiterarisch oder dramatisch
SWSoftware
SRTonaufnahme
BEIKünstlerisch
CFKinematograph Film

Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Sie prüfen, ob ein Mitbewerber ein Logo (AT), eine Softwareanwendung (SW) oder ein Buch (LD) registriert hat, da jede Kategorie einen unterschiedlichen Schutzumfang aufweist. Detailliertere Informationen zum Schutzumfang spezifischer Werkarten finden Sie in unseren Leitfäden zu [Link/Link einfügen]. musikalische Werke Und FotosDie

Wenn kein Ergebnis angezeigt wird. Ein negatives Ergebnis ist nicht aussagekräftig. Das Werk könnte nicht registriert, unter einem anderen Titel oder Anmeldernamen registriert, vor 2012 eingereicht und außerhalb der durchsuchbaren Datenbank erfasst oder noch nicht bearbeitet sein. Versuchen Sie alternative Schreibweisen und Firmennamen, bevor Sie eine Schlussfolgerung darüber ziehen, ob das Werk frei nutzbar ist.

Prüfen Sie den Status eines laufenden Antrags anhand der Tagebuchnummer

Wenn Sie oder Ihr Team einen Antrag eingereicht haben und diesen verfolgen möchten, oder wenn Sie wissen möchten, wie der Status eines veröffentlichten Antrags einer anderen Person aussieht, bietet das Portal hierfür verschiedene Möglichkeiten.

Status der Anwendung. Wählen Sie im Navigationsmenü des Portals auf der linken Seite unter „Online-Dienste“ die Option „Status des Antrags“. Geben Sie die Vorgangsnummer ein, um den aktuellen Bearbeitungsstand eines Antrags anzuzeigen.

Neue Bewerbungen. Die Seite „Neue Bewerbungen“ unter copyright.gov.in/Fresh_Applications.aspx Diese Liste enthält alle kürzlich eingereichten Anmeldungen in umgekehrt chronologischer Reihenfolge mit Aktenzeichen, Eingangsdatum, Titel, Name des Anmelders und Arbeitskategorie. Sie ist öffentlich einsehbar und wird bei Eingang neuer Anmeldungen aktualisiert.

Monatliche Anwendungen. Die Seite „Monatliche Anwendungen“ unter copyright.gov.in/New_Applications.aspx Die gleichen Informationen werden in herunterladbaren PDF-Dokumenten zusammengefasst, eines pro Monat, sortiert nach dem ersten Tag des Monats. Jedes PDF enthält die Aktennummer, das Einreichungsdatum, den Titel, die Arbeitskategorie und den Antragsteller für jeden im jeweiligen Monat eingereichten Antrag.

Hinweis für den Therapeuten Sobald ein Urheberrechtsantrag eingereicht ist, benachrichtigt das Urheberrechtsregister alle Dritten, die möglicherweise Einwände erheben. Gemäß Regel 70(10) der Urheberrechtsverordnung 2013 werden die Angaben in das Urheberrechtsregister eingetragen, wenn innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Antrags beim Register keine Einwände eingehen und das Register die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Über die Optionen „Neue Anträge“ und „Monatliche Anträge“ können Sie die in diesem Zeitraum eingereichten Anträge einsehen.

Auffinden von beanstandeten, gelöschten oder berichtigten Datensätzen

Das Portal bietet neben der Basissuche noch weitere nützliche Tools, insbesondere wenn der Status eines Werkes umstritten oder angefochten wird.

Anträge auf Einspruch werden geprüft. Diese Liste enthält Anträge, die sich aktuell innerhalb der 30-tägigen Frist befinden und noch nicht registriert wurden. Verfügbar unter copyright.gov.in/WaitingApplicationsForObjection.aspx.

Liste der beanstandeten Anwendungen. Diese Liste enthält Anträge, gegen die Einspruch erhoben wurde und deren Angelegenheit noch verhandelt oder entschieden werden muss. Verfügbar unter copyright.gov.in/ObjectedApplication.aspx.

Gelöschter ROC. Die Seite „Gelöschte Handelsregistereinträge“ unter copyright.gov.in/ExpungedROC.aspx listet Einträge auf, die aus dem Register entfernt wurden, entweder aufgrund einer Berichtigung nach § 50 des Gesetzes oder nach einer gerichtlichen Anordnung. Falls eine Handelsregisternummer, die bei einer früheren Suche angezeigt wurde, nicht mehr zu einem aktiven Eintrag führt, finden Sie auf dieser Seite die Erklärung dafür.

Mitteilungen über Anträge auf Aufhebung/Berichtigung und einstweilige Verfügungen der Gerichte. Das Portal führt unter copyright.gov.in/Cancellation_Petition_Notices.aspx eine separate Liste der von Gerichten erlassenen Löschungsanträge und einstweiligen Verfügungen. Diese ist hilfreich für alle, die vor der Erteilung einer Lizenz oder der Übertragung eines Werkes Genehmigungen einholen müssen.

Wenn Sie nach der Ermittlung eines Eigentümers im Register eine Lizenz oder Abtretung in Erwägung ziehen, lesen Sie bitte unseren Artikel dazu. Urheberrechtsübertragungsvereinbarungen legt fest, was solche Dokumente umfassen sollten.

Durchsuchen Sie das E-Register und laden Sie die monatlichen Anmeldelisten herunter.

Das E-Register ist ein herunterladbares Verzeichnis aller ausgestellten Urheberrechtsregistrierungen (ROC), das monatlich veröffentlicht wird. Jede PDF-Datei enthält die Tagebuchnummer, die ROC-Nummer, das Datum, den Titel, die Werkkategorie und den Namen des Anmelders für jedes in diesem Monat registrierte Urheberrecht.

Wo man es finden kann. Das elektronische Register ist unter copyright.gov.in/ERegister.aspx abrufbar. Das Portal veröffentlicht für jedes Jahr von 2017 bis heute eine separate Seite (Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels wurde 2016 als Startjahr angegeben; das früheste Jahr auf dem Portal ist 2017). Stand Juni 2026 sind folgende Monate verfügbar:

JahrStatus
2017–2025Ganzes Jahr, jeder Monat verfügbar
2026Veröffentlichungen von Januar bis Mai

Die monatlichen PDFs können direkt heruntergeladen werden, ohne dass eine Anmeldung oder Zahlung erforderlich ist.

Wann man es verwendet. Das E-Register ist besonders nützlich, wenn Sie alle Registrierungen in einem bestimmten Zeitraum überblicken möchten, anstatt nach einem bestimmten Werk zu suchen. Ein Markeninhaber, der prüft, ob ein Wettbewerber kürzlich verwandte Werke registriert hat, oder ein Unternehmen, das seine IP-Assets in einer Branche prüft, würde es typischerweise zusammen mit dem Tool „Registrierte Werke suchen“ verwenden.

Verwandeln Sie ein Suchergebnis in ein verlässliches Dokument

Ein Ergebnis der Seite „Registrierte Werke suchen“ oder eine PDF-Datei aus dem E-Register ist zwar für Ihre eigene Recherche nützlich, stellt aber kein rechtsgültiges Dokument dar.

Abschnitt 48 des Urheberrechtsgesetzes Das Urheberrechtsregister gilt zwar als erster Anschein für die darin eingetragenen Angaben, jedoch ist vor allen Gerichten nur eine vom Registerführer beglaubigte und mit dem Siegel des Urheberrechtsamtes versehene Abschrift als Beweismittel zulässig, ohne dass weitere Beweise oder die Vorlage des Originals erforderlich sind. Ein Screenshot oder eine vom Portal heruntergeladene PDF-Datei genügen dieser Anforderung nicht.

Wie man einen zertifizierten Extrakt erhält. Gemäß Regel 74(2) der Urheberrechtsverordnung 2013 stellt der Registerführer auf Antrag und gegen Gebühr beglaubigte Kopien von Registereinträgen aus. Benötigen Sie für einen Vertrag, eine Lizenz oder ein Gerichtsverfahren eine beglaubigte Kopie einer Urheberrechtsregistrierung in Indien, stellen Sie einen Antrag gemäß Regel 74(2) beim Registerführer und entrichten Sie die vorgeschriebene Gebühr. Die Gebühr für eine beglaubigte Kopie eines Auszugs aus dem Register oder den Indizes beträgt derzeit 500 Rupien pro Kopie (Zweiter Anhang der Urheberrechtsverordnung 2013, Punkt 17, Stand Juni 2026).

Suchen Sie in TM-C nach künstlerischen Werken, die mit Waren oder Dienstleistungen in Verbindung stehen. Gemäß der Ausnahmebestimmung in Abschnitt 45 des Urheberrechtsgesetzes muss einem Antrag auf Registrierung eines künstlerischen Werks, das im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen verwendet wird oder verwendet werden kann, eine Bescheinigung des Markenregisters beigefügt werden, die bestätigt, dass keine identische oder verwechslungsähnliche Marke von einer anderen Person registriert wurde. Das Portal bietet unter copyright.gov.in/TM_NOC.aspx eine spezielle TM-C-Suche an, mit der Sie prüfen können, ob diese Bescheinigung für ein bestimmtes künstlerisches Werk ausgestellt wurde. Diese Prüfung ist nur für die Urheberrechtsregistrierung relevant; sie ersetzt keine vollständige Markenrecherche in den entsprechenden Klassen.

Wenn Sie sich in der Phase befinden, in der Sie Ihre eigenen Werke registrieren, anstatt nach den Werken anderer zu suchen, finden Sie in unseren Leitfäden dazu hilfreiche Informationen. Urheberrechtsregistrierungsverfahren in Indien Und Kosten der Urheberrechtsregistrierung in Indien Der Antragsprozess und die Gebühren werden detailliert beschrieben. Fragen zur Verwendung fremder Werke, sobald der Urheber ermittelt wurde, beantwortet unser Artikel zu diesem Thema. Ausnahmen vom fairen Gebrauch und vom Urheberrecht legt fest, was ohne Lizenz erlaubt ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Urheberrechtsrecherche in Indien?

Eine Urheberrechtsrecherche in Indien erfolgt über das Portal des indischen Urheberrechtsamtes (copyright.gov.in). Die grundlegende Online-Suche ist derzeit ohne Anmeldung und Zahlung möglich. Beglaubigte Kopien und Auszüge sind gebührenpflichtig. Die Suche kann anhand der Aktennummer, der Registrierungsnummer, des Namens des Antragstellers oder des Titels erfolgen.

Wo kann ich den Status von Urheberrechtsanmeldungen in Indien überprüfen?

Den Status von Urheberrechtsanmeldungen in Indien können Sie über den Link „Status der Anmeldung“ auf dem Portal des indischen Urheberrechtsamtes unter copyright.gov.in einsehen. Sie benötigen dafür die Aktennummer, die Ihnen bei der Einreichung der Anmeldung zugeteilt wurde. Auf den Seiten „Neue Anmeldungen“ und „Monatliche Anmeldungen“ werden außerdem kürzlich eingereichte und veröffentlichte Anmeldungen angezeigt.

Was ist eine Urheberrechtsregisternummer?

Die Urheberrechtsregisternummer ist die eindeutige Referenznummer, die einem Antrag bei Eingang beim Urheberrechtsamt zugewiesen wird. Sie folgt dem Format Präfix-Nummer/Jahr-CO (z. B. LD-29755/2026-CO). Das zweistellige Präfix gibt die Werkkategorie an: LD (Literarisch/Dramatisch), SW (Software), SR (Tonaufnahme), AT (Künstlerisch), CF (Film).

Wie finde ich den Inhaber eines eingetragenen Urheberrechts in Indien?

Der Antragsteller und Urheber eines eingetragenen Urheberrechts ist zu finden unter copyright.gov.in/SearchRoc.aspx Die Suche erfolgt anhand des Titels oder des Namens des Antragstellers. Das Ergebnis zeigt Name, Handelsregisternummer und Registrierungsdatum an. Spätere Zuweisungen oder Namensänderungen werden möglicherweise nicht angezeigt; betrachten Sie dies als Ausgangspunkt, nicht als Nachweis des aktuellen Eigentums.

Ist ein Suchergebnis aus dem Urheberrechtsportal vor Gericht zulässig?

Nein. Gemäß § 48 des Urheberrechtsgesetzes von 1957 ist nur eine vom Urheberrechtsregisterführer beglaubigte und mit dem Siegel des Urheberrechtsamtes versehene Abschrift ohne weiteren Nachweis als Beweismittel zulässig. Ein Portal-Ergebnis erfüllt diese Anforderung nicht. Beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift gemäß Regel 74(2) zum Preis von 500 Rupien pro Exemplar (Zweiter Anhang, Punkt 17, Stand Juni 2026).

Muss ein Werk registriert werden, damit ein Urheberrecht besteht?

Nein. Das Urheberrecht in Indien entsteht automatisch mit der Schaffung eines Originalwerks. Die Registrierung gemäß § 45 des Urheberrechtsgesetzes von 1957 ist optional. Ein Werk, das nicht im Register eingetragen ist, kann dennoch vollumfänglich geschützt sein; die fehlende Eintragung ist kein Beweis dafür, dass das Werk frei nutzbar ist.

Was ist das E-Register auf dem Portal des Urheberrechtsamtes?

Das E-Register besteht aus herunterladbaren PDFs, die jeweils die im jeweiligen Monat erteilten Urheberrechtsregistrierungen auflisten. Das Portal enthält PDFs von 2017 bis Mai 2026 (geprüft im Juni 2026). Jede PDF-Datei enthält die Tagebuchnummer, die Registrierungsnummer, das Datum, den Titel, die Werkkategorie und den Namen des Anmelders. Zum Herunterladen ist weder eine Anmeldung noch eine Zahlung erforderlich.

Kann ich in Indien nach Urheberrechten anhand des Firmennamens suchen?

Ja. Verwenden Sie das Feld „Antragsteller“ im Tool „Registrierte Arbeit suchen“ unter copyright.gov.in/SearchRoc.aspx. Geben Sie den Firmennamen oder einen Teil davon ein. Versuchen Sie auch Varianten wie ältere Namen, Abkürzungen und Namen von verbundenen Unternehmen, da das Register den Namen des Antragstellers genau so erfasst, wie er im Antragsformular angegeben wurde.

Was soll ich tun, wenn die Urheberrechtsrecherche kein Ergebnis liefert?

Behandeln Sie das Ergebnis als nicht eindeutig, nicht als Freigabe. Das Werk kann nicht registriert sein, unter einem anderen Titel oder Namen registriert, vor 2012 eingereicht oder noch nicht bearbeitet worden sein. Versuchen Sie alternative Schreibweisen und Namensvarianten. Auch nicht registrierte Werke können urheberrechtlich geschützt sein; ein negatives Ergebnis bedeutet nicht, dass das Werk frei verwendet werden darf.

Dieser Artikel erläutert das indische Urheberrechtsgesetz von 1957 und die Urheberrechtsverordnung von 2013 (Stand: Juni 2026) auf Grundlage des Gesetzestextes und der Informationen auf dem Portal des Urheberrechtsamtes (Stand: Juni 2026). Er dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Portalseiten, Gebühren und Verfahren können sich ändern; bitte informieren Sie sich vorab unter copyright.gov.in über die aktuellen Details. Für eine Beratung zu Ihrem konkreten Projekt oder Streitfall wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt für geistiges Eigentum.

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Über die Autorin / den Autor
Intepat Team
Das Intepat-Team besteht aus zugelassenen Patentanwälten, Markenanwälten und IP-Spezialisten von Intepat IP in Bangalore und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Patentanmeldung und -vertretung sowie strategische Beratung zu Patenten, Marken, eingetragenen Designs und internationalen Schutzrechtsanmeldungen an. Rechtliche Prüfung: Senthil Kumar, Managing Partner bei Intepat IP, zugelassener indischer Patentanwalt (IN/PA-1545) und Markenanwalt.

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