Kurzantwort Gemäß den Design-Änderungsregeln 2021 ist die offizielle Gebührenordnung zweistufig. Natürliche Personen, Startups und kleine Unternehmen zahlen ein Viertel der Gebühr, die großen Unternehmen berechnet wird. Die Anmeldegebühr beträgt 1.000 INR für die erste Gruppe und 4.000 INR für alle anderen. Welche Gebührenstufe für Ihr Unternehmen gilt, hängt von Ihrer Unternehmensform und gegebenenfalls davon ab, ob Sie das Formular 24 beim CGPDTM eingereicht haben.
Wie die Änderung von 2021 die Designregistrierungsgebühren in Indien verändert hat
Die Gebühren für die Designregistrierung in Indien haben sich am 25. Januar 2021 geändert. Die vom DPIIT gemäß Abschnitt 47 des Designgesetzes 2000 erlassenen Designänderungsregeln 2021 ersetzten den ersten Anhang der Designregeln 2001. Die bisherige dreistufige Gebührenstruktur, die natürliche Personen, kleine und große Unternehmen in drei unterschiedliche Gebührenklassen einteilte, wurde auf zwei reduziert.
Startups stellen die bedeutendste Neuerung in der Gebührenstruktur dar. Gemäß den Regeln von 2021 zahlen Startups – unabhängig davon, ob es sich um indische Unternehmen handelt, die von der zuständigen Behörde im Rahmen der Initiative „Startup India“ anerkannt sind, oder um qualifizierte ausländische Unternehmen – dieselben Gebühren wie natürliche Personen und kleine Unternehmen. Für Fachleute, die die vollständige Entstehungsgeschichte der Änderung von 2021, einschließlich der Änderungen der Locarno-Klassifikation, einsehen möchten, sind die entsprechenden Informationen verfügbar. Intepats detaillierte Analyse der Design-Änderungsregeln 2021Die
Jede dreispaltige Gebührentabelle mit getrennten Tarifen für natürliche Personen, kleine und große Unternehmen spiegelt den Stand vor 2021 wider. Seit dem 25. Januar 2021 gilt die geänderte erste Gebührenordnung mit nur zwei Spalten.
Die Verwaltung des Registers obliegt dem Amt des Generalinspekteurs für Patente, Designs und Marken (CGPDTM). Die nachstehende Gebührenordnung entspricht dem aktuellen ersten Gebührenverzeichnis, wie es auf ipindia.gov.in veröffentlicht wurde und dessen Aktualisierung durch das CGPDTM auf den 15. März 2024 bestätigt wurde.
Aktuelle Honorarübersicht für Designleistungen: Was die einzelnen Kategorien zahlen
Organisationen, die vor der Kostenberechnung prüfen, ob ein Design registrierungsfähig ist, sollten die in Interats Leitfaden beschriebenen Zulassungskriterien berücksichtigen. Registrierung von Industriedesigns in Indien. Sobald die Registrierungsfähigkeit bestätigt ist, enthält die folgende Tabelle alle in Indien an das CGPDTM zu entrichtenden Designregistrierungsgebühren. Zwei Spalten zeigen die zwei Gebührenstufen: den ermäßigten Tarif für natürliche Personen, Startups und kleine Unternehmen (zusammenfassend als „Antragsteller mit ermäßigter Gebühr“ bezeichnet) und den Standardtarif für alle anderen Unternehmen.
| Gegenstand | Natürliche Person / Startup / Kleinunternehmen (INR) | Großunternehmen (INR) |
| 1. Anmeldung der Registrierung eines Designs / Anmeldung im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung (z. B. Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft) | 1.000 | 4.000 |
| 2. Antrag auf Zulassung als Antragsteller oder Mitantragsteller | 500 | 2.000 |
| 3. Erneuerung des Designs | 2.000 | 8.000 |
| 4. Wiederherstellung des verfallenen Designs | 1.000 | 4.000 |
| 5. Prüfung eingetragener Designs | 500 | 2.000 |
| 6. Informationsanfrage – angegebene Registrierungsnummer | 500 | 2.000 |
| 7. Informationsanfrage – Registrierungsnummer nicht angegeben | 1.000 | 4.000 |
| 8. Antrag auf Löschung der Designregistrierung | 1.500 | 6.000 |
| 9. Ankündigung der beabsichtigten Ausstellung oder Veröffentlichung eines nicht eingetragenen Designs | 500 | 2.000 |
| 10a. Eintragung eines Dokuments im Register – gemäß Entwurf | 500 | 2.000 |
| 10b. Jeder weitere Entwurf (dasselbe Dokument) | 200 | 800 |
| 11a. Eintragung des Namens des Eigentümers oder Miteigentümers – gemäß Entwurf | 500 | 2.000 |
| 11b. Jede weitere Konstruktion | 200 | 800 |
| 12a. Eintragung der Hypothek oder Lizenz in das Register – gemäß Entwurf | 500 | 2.000 |
| 12b. Jede weitere Konstruktion | 200 | 800 |
| 13a. Eintragung der Mitteilung über ein Dokument – gemäß Entwurf | 500 | 2.000 |
| 13b. Jede weitere Konstruktion | 200 | 800 |
| 14. Antrag auf Berichtigung eines Schreibfehlers | 500 | 1.000 |
| 15. Antrag auf Bescheinigung | 500 | 1.000 |
| 16. Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Kopie eines eingetragenen Designs | 500 | 1.000 |
| 17. Antrag auf Berichtigung des Registers | 500 | 1.000 |
| 18. Fristverlängerung für die Einreichung von Prioritätsunterlagen (pro Monat) | 400 | 800 |
| 19. Widerspruchserklärung | 200 | 400 |
| 20. Mitteilung der Absicht, an der Anhörung teilzunehmen | 500 | 2.000 |
| 21. Vollmacht für Bevollmächtigte | Stempelsteuer | Stempelsteuer |
| 22. Antrag auf Namens- oder Adressänderung | 200 | 800 |
| 23. Antrag auf Eintragung zweier Adressen | 200 | 800 |
| 24. Formular 24: Antrag auf Anerkennung als kleines Unternehmen oder Start-up | DAS | DAS |
Quelle: Erster Anhang, Designregeln 2001 in der Fassung der Designänderungsregeln 2021, GSR 45(E), 25. Januar 2021 | ipindia.gov.in (aktualisiert am 15. März 2024)
Bei der Berechnung der Kosten für die Registrierung von Industriedesigns in Indien für ein Unternehmen sind zwei Zeilen besonders wichtig. Für ein Unternehmen, das 10 Designs registriert, beträgt die Anmeldegebühr allein 10.000 INR zum ermäßigten Tarif, im Vergleich zu 40.000 INR zum Tarif für große Unternehmen – ein Unterschied, der direkt mit der Portfoliogröße skaliert. Die Anmeldegebühr (Zeile 1) beträgt … 1.000 INR für Antragsteller mit ermäßigten Gebühren und 4.000 INR Für große Unternehmen sind dies die Eintrittskosten und der am häufigsten in Budgetgenehmigungen genannte Betrag. Die Verlängerungsgebühr (Zeile 3) beträgt 2.000 INR für Antragsteller mit ermäßigten Gebühren im Vergleich 8.000 INR Bei großen Unternehmen summiert sich dieser Betrag über ein ganzes Portfolio. Ein großes Unternehmen, das 20 Designs erneuert, zahlt 160.000 INR an offiziellen Gebühren; ein Startup zahlt für dieselben 20 Designs nur 40.000 INR. Dieser Unterschied verstärkt sich erheblich, wenn eine Produktdesignstrategie mehrere registrierte Designs über verschiedene Produktgenerationen hinweg umfasst.
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Welche Bewerberkategorie fällt unter Ihre Organisation?
Die Gebühr für die Designregistrierung in Indien richtet sich nach der bei der Anmeldung angegebenen Kategorie des Anmelders. Eine falsche Einstufung der Unternehmensform hat zwei Konsequenzen: Wird das Designrecht später an ein nicht berechtigtes Unternehmen übertragen, ist die Gebührendifferenz sofort fällig. Beinhaltet die Falschdarstellung zudem eine irreführende Behauptung, kann die Registrierung selbst gemäß den Designregeln gefährdet sein. Die vier Kategorien der geänderten Regeln sind nachfolgend aufgeführt.
Natürliche Person
Ein einzelner Erfinder, der in eigenem Namen anmeldet, gilt als natürliche Person. Über das Standardformular 1 hinaus sind keine weiteren Erklärungen oder Unterlagen erforderlich. Gemeinschaftsanmeldungen, bei denen alle Anmelder natürliche Personen sind, sind ebenfalls zulässig. Der ermäßigte Steuersatz gilt ab dem Anmeldetag.
Start-up
Für indische Unternehmen ist für den Start-up-Status die Anerkennung durch die zuständige Behörde im Rahmen der Initiative „Startup India“ der indischen Regierung erforderlich. Für ausländische Unternehmen gelten die gleichen Kriterien wie für „Startup India“: Das Unternehmen muss als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft oder Personengesellschaft strukturiert sein; sein Umsatz darf in keinem Geschäftsjahr seit der Gründung 100 Crore INR überschritten haben; und die Gründung oder Registrierung darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
Der Startup-Status muss durch Einreichung eines Antrags beantragt werden. Formular 24 Zum Zeitpunkt der Antragstellung. Formular 24 muss nur einmal pro Antragsnummer eingereicht werden, jedoch zusammen mit oder vor dem ersten Dokument, für das die Gebührenermäßigung beantragt wird. Die Gebührenermäßigung gilt nicht rückwirkend, wenn Formular 24 verspätet eingereicht wird.
Kleinunternehmen
Kleinunternehmen werden gemäß dem Gesetz zur Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen von 2006 und den darin festgelegten Schwellenwerten definiert. Der Anspruch auf den Status eines Kleinunternehmens wird geltend gemacht am Formular 24Diese Unterlagen müssen mindestens einmal unter Angabe der Antragsnummer eingereicht werden, bevor ein Dokument eingereicht werden kann, für das die ermäßigte Gebühr gilt. Die Rechtsabteilung von im MSME-Gesetz registrierten Unternehmen sollte die aktuellen Umsatz- und Investitionsschwellenwerte gemäß dem MSME-Gesetz überprüfen, bevor sie sich auf den Status als kleines Unternehmen berufen, da diese Schwellenwerte regelmäßig durch Regierungsmitteilungen angepasst werden.
Großes Unternehmen
Alle Antragsteller, die nicht als natürliche Person, Startup oder kleines Unternehmen gelten, zahlen den Tarif für große Unternehmen. Dies betrifft Unternehmen, die die Schwellenwerte für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (KKMU) überschreiten, ausländische multinationale Unternehmen, die die Kriterien von Startup India nicht erfüllen, und alle Unternehmen, die kein gültiges Formular 24 eingereicht haben, sofern dies erforderlich war. Es gibt keine separate Erklärung zum Status als großes Unternehmen; die Zahlung der Standardgebühr bei der Einreichung gilt als implizite Einstufung des Antragstellers. Ein Antragsteller, der die ermäßigte Gebühr zahlt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, hat zu wenig bezahlt; stellt die CGPDTM die Unterzahlung fest, kann sie den Antrag bis zum Eingang des fehlenden Betrags als nicht eingereicht betrachten.
Antragstellung und Gebührenzahlung online
Die Designanmeldegebühren in Indien werden zum Zeitpunkt der Einreichung über das E-Filing-Portal des CGPDTM bezahlt. online.ipindia.gov.in/eDesign. Antragsteller, die über eine digitale Signatur für die elektronische Patentanmeldung verfügen, können dieselben Anmeldeinformationen für das Designmodul ohne erneute Registrierung verwenden. Der gesamte Prozess der elektronischen Patentanmeldung wird im Leitfaden von Intepat erläutert. Elektronische Einreichung von Patentanmeldungen in IndienDie
Der Antrag wurde eingereicht am Formular 1 (Antrag auf Registrierung von Designs). Wenn der Antragsteller den Status eines kleinen Unternehmens oder eines Startups beansprucht, Formular 24 Die Anmeldung muss gleichzeitig erfolgen oder bereits unter dieser Anmeldenummer registriert sein. Die Gebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten. Gemäß Regel 24(2) der Designregeln 2001 ist ein gebührenpflichtiges Dokument erst dann wirksam, wenn die Gebühr zum Zeitpunkt der Einreichung vollständig entrichtet wurde; das Dokument gilt bis zur vollständigen Zahlung als nicht eingereicht.
Was die Gebührenübertragungsregeln bei einem Eigentümerwechsel bedeuten
Gemäß Regel 5(e) der Designregeln 2001, in der Fassung der Änderungsregeln von 2021, besteht bei bestimmten Übertragungen von Designrechten eine Gebührenrückerstattungspflicht. Wird eine von einer natürlichen Person, einem Start-up oder einem kleinen Unternehmen eingereichte Anmeldung ganz oder teilweise an eine Person übertragen, die keiner dieser drei Kategorien angehört, so hat der Erwerber die Differenz zwischen der bereits gezahlten reduzierten Gebühr und der für große Unternehmen geltenden Gebühr für denselben Sachverhalt zu entrichten.
Für IP-Manager, die Portfolioübernahmen oder Umstrukturierungen der Eigentumsverhältnisse nach einer Investition betreuen, hat diese Bestimmung zwei praktische Konsequenzen. Erstens muss die Gebührendifferenz in die Transaktionskosten für den Erwerb von Designrechten von einem Startup oder einer Einzelperson einkalkuliert werden. Zweitens entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Differenz erst mit der Beantragung der Übertragung und nicht bereits mit der ursprünglichen Anmeldung, sodass die Haftung prospektiv und berechenbar ist.
Es gibt eine spezielle Ausnahme: Regel 5(e) findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Status als Start-up verliert, weil sein Anerkennungszeitraum abgelaufen ist oder sein Umsatz nach Einreichung des Antrags die Umsatzschwelle überschritten hat. In diesen Fällen fällt bei Fortführung des Antrags durch dasselbe Unternehmen keine Gebührendifferenz an. Die Differenzpflicht entsteht speziell bei einer Übertragung an ein nicht qualifiziertes Unternehmen.
Gebührenplanung im Vorfeld der geplanten Änderungen des indischen Designgesetzes
Die Gebühren für die Designregistrierung in Indien sind nach geltendem Recht stabil und seit der Änderung von 2021 unverändert. IP-Manager, die mehrjährige Anmeldeprogramme planen, sollten beachten, dass Gesetzesvorschläge, die das Designgesetz von 2000 wesentlich beeinflussen könnten, derzeit geprüft werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren finden Sie bei Intepat. vorgeschlagene Änderungen des Designs Act 2000 bis 2026 vor der endgültigen Festlegung mehrjähriger Portfolio-Einreichungspläne.
Gesetzgebungshinweis Die oben genannte Gebührenstruktur entspricht den Designregeln 2001 in der Fassung vom 25. Januar 2021. Entwürfe zur Änderung des Designgesetzes 2000 werden voraussichtlich Anfang 2026 geprüft. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurden keine Änderungen der Gebührenordnung bekannt gegeben. Antragsteller sollten die aktuelle Gebührenordnung vor der Einreichung auf ipindia.gov.in überprüfen.
Häufig gestellte Fragen
- Wir sind ein ausländisches Unternehmen mit Niederlassungen in Indien. Welche Gebührenstufe gilt für uns bei der Designregistrierung?
Ein ausländisches Unternehmen, das die Kriterien von Startup India für ausländische Unternehmen nicht erfüllt, wird als Großunternehmen eingestuft und muss den entsprechenden Tarif für Großunternehmen entrichten. Die Gebührenermäßigung gilt nur, wenn das ausländische Unternehmen die Kriterien für ein Startup gemäß Regel 2(eb) der geänderten Designregeln von 2001 erfüllt: Es muss als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft oder Personengesellschaft strukturiert sein; sein Umsatz darf 100 Crore INR nicht übersteigen; und es darf nicht älter als zehn Jahre sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, muss Formular 24 eingereicht werden, um die Gebührenermäßigung zu beantragen. Allein die bloße Geschäftstätigkeit in Indien oder eine eingetragene indische Tochtergesellschaft berechtigt das ausländische Mutterunternehmen nicht automatisch zur Gebührenermäßigung.
- Unser Startup hat die DPIIT-Anerkennung verloren, nachdem wir die Unterlagen zum reduzierten Preis eingereicht hatten. Müssen wir die Gebührendifferenz nachzahlen?
Nein. Regel 5(e) der Designregeln 2001 in der geänderten Fassung schließt die Gebührendifferenzpflicht ausdrücklich aus, wenn das Unternehmen seinen Status als Start-up verliert, weil der Anerkennungszeitraum abgelaufen ist oder die Umsatzschwelle überschritten wurde. Das Unternehmen hat die Anmeldung zum Zeitpunkt der Anmeldung rechtmäßig zum ermäßigten Satz eingereicht, und der Verlust des Anerkennungsstatus ändert die bei Fortführung derselben Anmeldung zu entrichtende Gebühr nicht rückwirkend. Die Gebührendifferenzpflicht gilt nur bei Übertragung der Rechte an ein nicht qualifiziertes Unternehmen, nicht jedoch bei einer Statusänderung des ursprünglichen Anmelders.
- Kann dieselbe digitale Signatur, die wir für die elektronische Patentanmeldung verwenden, auch für die Einreichung einer Designanmeldung genutzt werden?
Ja. Die E-Filing-Infrastruktur des CGPDTM verwendet eine einzige digitale Signaturregistrierung für Patent- und Designanmeldungen. Ein Anmelder oder Vertreter, dessen digitale Signatur bereits für die elektronische Patentanmeldung unter online.ipindia.gov.in registriert ist, kann dieselben Anmeldeinformationen verwenden, um ohne erneute Registrierung auf das Modul für die elektronische Designanmeldung unter online.ipindia.gov.in/eDesign zuzugreifen.
- Wir haben das Formular 24 einmal eingereicht. Müssen wir es für jedes weitere Dokument im selben Antrag erneut einreichen?
Nein. Formular 24 muss mindestens einmal unter der jeweiligen Anmeldenummer eingereicht werden, jedoch nicht jedem weiteren Dokument beigefügt werden, für das im Rahmen dieser Anmeldung eine Gebühr anfällt. Sobald Formular 24 unter der jeweiligen Anmeldenummer hinterlegt ist, kann für alle weiteren Dokumente, die im Rahmen dieser Anmeldung eingereicht werden, die reduzierte Gebühr ohne erneutes Ausfüllen von Formular 24 geltend gemacht werden. Wird jedoch eine neue Anmeldung für ein anderes Design eingereicht, ist ein neues Formular 24 erforderlich, da jede Anmeldung separat behandelt wird.
- Die Verlängerungsgebühr für ein großes Unternehmen beträgt 8.000 INR. Gilt diese Gebühr pro Klasse oder pro Design?
Die Verlängerungsgebühr gilt pro eingetragenem Design, nicht pro Locarno-Klasse. Jedes Design erhält eine separate Registrierungsnummer gemäß dem Designgesetz 2000, und die Verlängerung nach Abschnitt 11 bezieht sich auf diese einzelne Registrierung. Eine Organisation mit 15 eingetragenen Designs verlängert jedes Design einzeln und zahlt 8.000 INR pro Design zum Tarif für große Unternehmen (oder 2.000 INR pro Design zum ermäßigten Tarif). Portfoliomanager sollten außerdem beachten, dass die Erstregistrierung das Urheberrecht am Design für zehn Jahre ab dem Registrierungsdatum gemäß Abschnitt 11 des Designgesetzes 2000 gewährt. Eine Verlängerung um fünf Jahre ist auf Antrag in der vorgeschriebenen Weise vor Ablauf der ersten zehn Jahre möglich. Startups, die die Anerkennungsvoraussetzungen des DPIIT für die Gebührenermäßigung erfüllen müssen, sollten ebenfalls Folgendes beachten: Startup India IP-Förderprogramm, wodurch zusätzliche Kostenunterstützung über die Reduzierung der Designgebühr hinaus bereitgestellt wird.


