Später Eintritt in die nationale Phase des PCT in Indien: Die gesetzliche Lage und die Rechtsprechung

In den meisten PCT-Vertragsstaaten wirft das Versäumen der Frist für den Eintritt in die nationale Phase eine weitere Frage auf:…

In den meisten PCT-Vertragsstaaten wirft das Versäumen der Frist für den Eintritt in die nationale Phase eine weitere Frage auf: Gibt es Rechtsbehelfe? In vielen Rechtsordnungen kann die Wiederherstellung von Rechten auf der Grundlage von Kriterien wie unbeabsichtigter Verzögerung, Einhaltung der gebotenen Sorgfalt oder spezifischen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Einen vergleichenden Überblick bietet unsere Studie. Globale Analyse des späten nationalen Phaseneintritts.

Kurze Antwort
Das indische Patentamt lässt die Wiederherstellung von Rechten gemäß PCT-Regel 49.6 nicht zu. Indien hat sich formell von dieser Bestimmung abgemeldet. Regel 138 der Patentregeln von 2003, zuletzt geändert 2016 und 2024, schließt die Frist für die Einreichung der nationalen Phase gemäß Regel 20(4)(i) ausdrücklich von einer Nachsicht aus. Nach Ablauf von 31 Monaten ab dem frühesten Prioritätsdatum gilt die Anmeldung gemäß Regel 22 als zurückgezogen. Auf Ebene des Patentamts gibt es keinen Rechtsbehelf.
Quellen: PCT Applicant’s Guide – India National Chapter (WIPO, gültig ab 1. Januar 2026); Patents (Amendment) Rules 2024, Rule 138 sub-rule (2).

Dieser Artikel untersucht die indische Position im Detail, einschließlich des gesetzlichen Rahmens, des Anwendungsbereichs und der Grenzen der Regel 138 sowie der Rechtsprechung, die die aktuelle Rechtslage definiert.

Was die 31-monatige Frist nach indischem Patentrecht bedeutet

Gemäß Regel 20(4)(i) der Patentverordnung 2003 muss eine internationale Anmeldung, die Indien als Anmeldeort benennt, innerhalb von 31 Monaten ab dem frühesten Prioritätsdatum in die nationale Phase eintreten. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Anmeldung in Indien nicht in die nationale Phase übergehen. Diese Konsequenz tritt automatisch ein, und in der Praxis erfolgt keine vorherige Benachrichtigung durch das Patentamt.

Die Rechtswirkung einer internationalen Patentanmeldung in Indien ergibt sich aus der Zusammenschau der Paragraphen 7, 54 und 135 des indischen Patentgesetzes von 1970 mit den Regeln 20 bis 23 der indischen Patentverordnung. Titel, Beschreibung, Patentansprüche, Zusammenfassung und Zeichnungen der internationalen Anmeldung gelten als vollständige Patentschrift, und das internationale Anmeldedatum wird als Anmeldedatum in Indien anerkannt. Diese Bestimmungen integrieren die PCT-Anmeldung in das indische Rechtssystem, ändern jedoch nichts an der 31-monatigen Anmeldefrist.

Der praktische Ausgangspunkt für jede Analyse verspäteter Anmeldungen ist die Berechnung des Prioritätsdatums. Die 31-monatige Frist beginnt mit dem frühesten beanspruchten Prioritätsdatum, nicht mit dem internationalen Anmeldetag, es sei denn, es wird kein Prioritätsdatum beansprucht. Eine Fehlberechnung des Prioritätsdatums ist in der Praxis nach wie vor eine häufige Fehlerquelle. vollständige Verfahrensanforderungen für den rechtzeitigen Eintritt in die nationale Phase in Indien werden separat behandelt.

Lässt Indien die Wiedereinsetzung gemäß PCT-Regel 49.6 zu?

Regel 49.6 des PCT sieht einen Mechanismus vor, mit dem ein benanntes Amt die Rechte eines Anmelders wiederherstellen kann, wenn die Frist für den Eintritt in die nationale Phase versäumt wurde. Gemäß den Absätzen (a) bis (e) dieser Regel ist das benannte Amt zur Wiederherstellung der Rechte verpflichtet, wenn es feststellt, dass die Verzögerung unbeabsichtigt war oder, nach Wahl des Amtes, dass der Fehler trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt aufgetreten ist.

Gesetzliche Stellung – Indien (PCT-Antragstellerleitfaden, Januar 2026)
„Erlaubt das Amt die Wiederherstellung von Rechten (PCT-Regel 49.6)? Nein.“
Quelle: WIPO PCT Applicant’s Guide – India National Chapter, gültig ab 1. Januar 2026.

Dies spiegelt Indiens Position im Rahmen des PCT-Systems wider. Gemäß Regel 49.6(f) der PCT-Verordnung gelten die Bestimmungen zur Wiederherstellung von Rechten nach Regel 49.6(a) bis (e) nicht für ein benanntes Amt, sofern dieses das Internationale Büro darüber informiert hat und die Bestimmungen mit dem von diesem Amt angewandten nationalen Recht unvereinbar sind. Indien hat von dieser Option Gebrauch gemacht, weshalb die Regelungen zur Wiederherstellung von Rechten nach Regel 49.6 nicht für Anmeldungen gelten, die Indien als Anmelder benennen.

Diese Auffassung wurde vom Obersten Gerichtshof von Delhi im Fall Diebold Self Service Systems gegen Union of India bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass Indien die erforderlichen Schritte gemäß Regel 49.6(f) unternommen hatte und dass daher die Wiederherstellungsbestimmungen gemäß Regel 49.6(a) bis (e) im indischen Kontext nicht anwendbar sind.

Die für Indien geltenden Verfahrensvorschriften sind in der Leitfaden für Antragsteller des WIPO PCT (Nationales Kapitel Indien)Gültig ab dem 1. Januar 2026.

Wie Regel 138 Anwendung findet – und wo sie nicht Anwendung findet.

Die Regelungen gemäß Regel 138 haben sich seit 2011 zweimal geändert, und jede Änderung hat die Möglichkeiten für Antragsteller, die die 31-monatige Frist verpasst haben, wesentlich verändert.

ZeitraumPosition nach Regel 138Auswirkungen auf den Eintritt in die nationale Phase
Vor dem 16. Mai 2016Eine einmonatige Verlängerung ist bei Vorliegen eines ausreichenden Grundes möglich.Der Kontrolleur hatte das Ermessen, verspätete Anmeldungen innerhalb eines weiteren Monats zu akzeptieren (Nokia, 2011; Tryton IPAB, 2015).
16. Mai 2016 bis 14. März 2024Regel 20(4)(i) ist ausdrücklich von Regel 138 ausgenommen.Keine Nachsicht möglich. Verlängerung ausdrücklich ausgeschlossen. Bestätigt in Diebold (2022) und Humanity Life Extension (2023).
15. März 2024 und folgende (Änderung 2024)Regel 138 neu gefasst: Bis zu sechs Monate Verzeihung für die meisten TatenRegel 20(4)(i) bleibt gemäß der neuen Unterregel (2) weiterhin ausgenommen. Die Frist für den Eintritt in die nationale Phase bleibt unverändert.

Vor dem 16. Mai 2016 räumte Regel 138 dem Kontrolleur ein begrenztes Ermessen ein, die in den Regeln festgelegte Frist bei Vorliegen eines ausreichenden Grundes um einen Monat zu verlängern. In der Praxis beriefen sich Antragsteller bei verspätetem Eintritt in die nationale Phase auf Regel 138 und argumentierten, diese gelte unabhängig von Regel 6(5) und dem Wiederherstellungsrahmen gemäß Artikel 48 der PCT-Verordnung.

Die Rechtsprechung war in diesem Zeitraum nicht gänzlich geklärt. Zwar prüften Gerichte und das Patentamt in bestimmten Fällen entsprechende Anträge, doch gab es keine einheitliche oder maßgebliche Rechtsprechung, dass Regel 138 zur Verlängerung der 31-monatigen Frist für den Eintritt in die nationale Phase herangezogen werden könne. Es blieb ein Auslegungskonflikt zwischen der Möglichkeit der nationalen Fristverlängerung gemäß Regel 138 und den PCT-Vorschriften, die die Fristen für den Eintritt in die nationale Phase regeln.

Die Änderung von 2016 stellte die Rechtslage klar, indem sie Regel 20(4)(i) ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Regel 138 ausnahm. Folglich galt die allgemeine Befugnis des Kontrolleurs zur Fristverlängerung nicht für die Frist zum Eintritt in die nationale Phase. Diese Rechtslage wurde in Entscheidungen wie Diebold Self Service Systems gegen Union of India und Humanity Life Extension LLC gegen Union of India, die im folgenden Abschnitt erörtert werden, bestätigt.

Die am 15. März 2024 in Kraft getretenen Patentänderungsregeln 2024 haben Regel 138 im Wesentlichen ersetzt. Die geänderte Bestimmung räumt dem Patentamt einen erweiterten Ermessensspielraum ein, Fristen zu verlängern oder Verzögerungen von bis zu sechs Monaten zu genehmigen, sofern ein Antrag gemäß Formular 4 gestellt wird. Diese erweiterte Befugnis gilt für die meisten Verfahrensfristen gemäß den Regeln. Absatz (2) der geänderten Regel 138 listet jedoch ausdrücklich die Bestimmungen auf, für die diese Befugnis nicht gilt. Regel 20(4)(i), die die Frist für den Eintritt in die nationale Phase regelt, bleibt weiterhin ausgenommen.

Die Änderung von 2024 sieht daher keine Möglichkeit vor, Verzögerungen beim Eintritt in die nationale Phase zu tolerieren. Die verlängerte Sechsmonatsfrist gilt für Verfahrenshandlungen nach Eintritt, wie den Prüfungsantrag gemäß Regel 24B(1) und die Einreichung der Erklärung gemäß Abschnitt 8 (Formular 3), nicht jedoch für die Eintrittsfrist selbst. Diese Unterscheidung ist für Praktiker, die PCT-Anmeldungen in Indien verwalten, von entscheidender Bedeutung. Verfahrensanforderungen nach der Einreise für PCT-Anträge in Indien Diese Unterscheidung sollte man sorgfältig beachten.

Was indische Gerichte zum verspäteten Eintritt in die nationale Phase gesagt haben

Die Rechtslage bezüglich des späten Eintritts in die nationale Phase in Indien lässt sich in zwei unterschiedliche Zeiträume unterteilen, die durch die Änderung von 2016 voneinander getrennt sind.

Vor 2016: Ermessensspielraum ausgeübt und angefochten

In Nokia Corporation gegen den stellvertretenden Leiter des Patent- und Designamtes (Madras High Court, 24. Januar 2011): Nokias Antrag auf Zulassung zur nationalen Phase wurde aufgrund eines Aktenfehlers etwa 30 Tage nach Ablauf der 31-monatigen Frist eingereicht. Der stellvertretende Leiter der Patentabteilung wies den Antrag zurück. Das Madras High Court entschied, dass der Leiter der Patentabteilung gemäß Regel 138 (vor 2016) befugt war, die Frist bei ausreichendem Grund um einen Monat zu verlängern, und dass diese Befugnis unabhängig von Artikel 48 und Regel 82 des Patent- und Markenrechtsgesetzes (PCT) bestand. Das Gericht hob die Entscheidung auf und verwies die Angelegenheit zur inhaltlichen Prüfung an den Leiter der Patentabteilung zurück.

In Tryton Medical Inc. gegen den Generalinspektor für Patente (IPAB, OA/10/2014/PT DEL; Delhi HC, WP(C) 195/2017) Tryton reichte seinen Antrag für die nationale Phase acht Tage zu spät ein und beantragte eine Fristverlängerung gemäß Regel 138. Das IPAB gewährte die Fristverlängerung mit Beschluss vom 24. März 2015 unter Berufung auf den Präzedenzfall Nokia. Der Controller kam der Anweisung des IPAB nicht nach. Das IPAB erließ am 7. März 2016 einen zweiten Beschluss, in dem es die Nichtbeachtung als vorsätzlichen Verstoß gegen die richterliche Disziplin rügte. Der Controller kam der Anweisung weiterhin nicht nach, und Tryton musste sich an den Obersten Gerichtshof von Delhi wenden, um die Umsetzung zu erwirken. Das Gericht erließ einen Mandamus-Befehl, der den Controller anwies, den Anordnungen des IPAB Geltung zu verschaffen. Sowohl die Entscheidung im Fall Nokia als auch im Fall Tryton basierten auf der Fassung von Regel 138 vor 2016. Diese Fassung der Regel ist nicht mehr gültig.

Nach 2016: obligatorisches Berufsverbot bestätigt

In Diebold Self Service Systems gegen die Union von Indien und andere (Oberstes Gericht von Delhi, 22. Dezember 2022, Aktenzeichen: 2022/DHC/005743) Der Beschwerdeführer focht die Ablehnung eines nationalen Patentantrags durch das Patentamt an, der etwa fünf Monate nach Ablauf der 31-monatigen Frist eingereicht worden war. Er argumentierte, Regel 22 der Patentverordnung sei mit dem Patentgesetz und Indiens Verpflichtungen aus dem PCT gemäß Artikel 48(2)(b) unvereinbar und das Wort „muss“ in Regel 22 müsse durch „kann“ ersetzt werden, um mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Das Oberste Gericht von Delhi wies alle Einwände zurück. Es entschied, dass Regel 22 mit dem Patentgesetz und dem PCT im Einklang stehe. Es bestätigte, dass Indien die Vorbehaltsklausel gemäß Regel 49.6(f) geltend gemacht habe und die Wiedereinsetzungsbestimmungen in Regel 49.6(a) bis (e) daher keine Anwendung fänden. Hinsichtlich der zwingenden Frist stellte das Gericht fest, dass das Gesetz und die Verordnungen zeitgebundene Schritte erforderten und eine Fristverlängerung nur dann möglich sei, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sei. Das Wort „muss“ in Regel 22 sei nicht als „kann“ auszulegen. Die Klage wurde abgewiesen.

In Humanity Life Extension LLC gegen die Union von Indien (Oberstes Gericht von Delhi, 20. Juli 2023): Der indische Anwalt des Antragstellers hatte es trotz rechtzeitiger Anweisung versäumt, den Antrag für die nationale Phase innerhalb von 31 Monaten einzureichen. Nach Ablauf der Frist versuchte ein zweiter Vertreter, den Antrag einzureichen, der jedoch vom Leiter der Behörde nicht zur Kenntnis genommen wurde. Der Antragsteller argumentierte, die Änderung von Regel 138 aus dem Jahr 2016 überschreite die Regelungsbefugnis der Zentralregierung und sei mit PCT-Regel 49.6 unvereinbar. Das Gericht bezog sich auf das Urteil im Fall Diebold und bestätigte es. Es entschied, dass die Fristen gemäß der geänderten Regel 138 strikt einzuhalten seien und keine Möglichkeit zur Nachsicht bei Verspätung bei der Einreichung eines Antrags für die nationale Phase bestünden. Die Klage wurde abgewiesen.

Die Frage der Zuständigkeit im Rahmen des Writ-Verfahrens

Eine separate Reihe von Entscheidungen des Obersten Gerichts von Delhi hat Verzögerungen bei anderen zwingenden Patentfristen durch Ausübung der Befugnisse gemäß Artikel 226 und 227 der Verfassung gebilligt. Diese Fälle werden mitunter als mögliche Wege für einen späten Eintritt in die nationale Phase angeführt. Die Unterscheidung ist wichtig.

In Die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gegen die Union von Indien (Delhi High Court, 2022, Neutral Citation: 2022:DHC:2301) erlaubte das Gericht die Einreichung einer Antwort auf den Ersten Prüfungsbericht nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Der Patentanwalt hatte den Anmelder nicht über die Zustellung des Ersten Prüfungsberichts informiert. Das Gericht entschied, dass die Zuständigkeit für die Erteilung einer einstweiligen Verfügung in seltenen Fällen ausgeübt werden kann, wenn: der Anmelder nicht die Absicht hatte, die Anmeldung zurückzuziehen; die Verzögerung ausschließlich auf Fahrlässigkeit des Patentanwalts ohne Mitverschulden des Anmelders zurückzuführen ist; und der Anmelder nach Kenntnisnahme des Sachverhalts unverzüglich Maßnahmen ergriffen hat. Erster Prüfungsbericht und seine Verfahrensanforderungen unterliegen einem anderen gesetzlichen Mechanismus als bei der nationalen Phase des Eintritts.

Das gleiche Prinzip wurde angewendet in Bry-Air Prokon Sagl & Ors v Union of India & Anr (Delhi HC, 17. Oktober 2022, Neutral Citation: 2022/DHC/004439) für FER-Antwort- und Verlängerungsgebührenfristen, und in Saurav Chaudhary gegen Union of India (Delhi HC, 4. Juli 2024, Neutral Citation: 2024:DHC:4946) wegen eines versäumten Antrags auf Fristverlängerung für die Prüfung.

Diese Fälle gelten nicht für den Eintritt in die nationale Phase. Grundlage für die Gewährung von Fristverlängerungen (FER und RFE) ist § 21 Abs. 1 des Patentgesetzes, der die fiktive Aufgabe einer Anmeldung bei Nichterfüllung der Prüfungsanforderungen vorsieht. Gerichte haben dies als einen Fall behandelt, in dem in Ausnahmefällen gerichtliche Anordnungen (Writ Jurisdiction) eingreifen können. Regel 20 Abs. 4 Buchst. i) und Regel 22 verfahren anders: Eine nicht konforme internationale Anmeldung gilt als zurückgezogen, nicht als aufgegeben, und seit der Änderung von 2016 hat bisher kein Gericht eine gerichtliche Anordnung (Writ Jurisdiction) wegen einer versäumten Frist in der nationalen Phase erlassen. Die Rechtsprechung der EU-Kommission betrifft einen anderen Sachverhalt und eine andere gesetzliche Bestimmung.

Was zu beachten ist, wenn die Frist naht oder bereits abgelaufen ist

Solange die 31-monatige Frist noch nicht abgelaufen ist, stehen noch mehrere Schritte zur Verfügung. Die Einreichung der nationalen Phaseanmeldung so früh wie möglich vor Ablauf der Frist beseitigt das Risiko vollständig. Anmelder, die eine frühere Prüfung wünschen, können einen Antrag auf beschleunigte Prüfung gemäß Abschnitt 11B stellen. Für qualifizierte Anmelder, die Indien als internationalen Prüfungsort (ISA) oder internationalen Prüfungsort (IPEA) benannt haben, kann gegebenenfalls ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt werden. Falls die internationale Phase eine negative schriftliche Stellungnahme ergeben hat, Einreichung eines Antrags nach Kapitel II gemäß Artikel 31 des PCT Vor Eintritt in die nationale Phase besteht die Möglichkeit, den vorläufigen Bericht zu ändern und einen günstigeren zu erhalten, was die Strafverfolgung in Indien und anderen designierten Staaten unterstützen kann.

Wenn die 31-monatige Frist offenbar abgelaufen ist, sollte die Berechnung des Prioritätsdatums überprüft werden, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden. Rechenfehler sind nicht ungewöhnlich. Die Frist beginnt mit dem frühesten gültigen Prioritätsdatum, nicht mit dem internationalen Anmeldetag, an dem die Priorität beansprucht wurde. Wurde in der internationalen Anmeldung keine Priorität beansprucht, beginnt die Frist mit dem internationalen Anmeldetag. Es sollte auch geprüft werden, ob beanspruchte Prioritätsdaten während der internationalen Phase zurückgezogen wurden. Fällt der Fristablauf auf einen arbeitsfreien Tag in Indien, gilt gegebenenfalls der nächste Werktag.

Wenn die 31-monatige Frist tatsächlich abgelaufen ist und diese Prüfungen keine Änderung des Ergebnisses bewirken, besteht auf Ebene des Kontrolleurs kein Rechtsbehelf. Der Antrag, der Indien benannt hat, gilt gemäß Regel 22 als zurückgezogen – ein Rückzug nach Regel 22, der länderspezifisch ist: Die Nichtanmeldung in Indien beeinträchtigt nicht die Rechte der nationalen Phase in anderen benannten Staaten, in denen die Anmeldung fristgerecht erfolgte. Entscheidungen über das weitere Vorgehen sollten auf einer auf die jeweiligen Umstände zugeschnittenen Beratung beruhen. Häufige Verfahrensfehler bei PCT-Anmeldungen mit Bezug zu Indien die häufigsten Fehler bei der Fristberechnung abdecken.

Haftungsausschluss

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum indischen Patentrecht und -verfahren. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Bestimmungen und Rechtsprechung können sich ändern. Leser sollten sich in ihren individuellen Fällen von einem zugelassenen Patentanwalt oder Patentanwältin beraten lassen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Sobald 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum verstrichen sind – selbst wenn es nur ein Tag ist –, gilt die Anmeldung gemäß Regel 22 der Patentregeln 2003 als zurückgezogen. Das indische Patentamt ist nicht befugt, eine verspätete nationale Phase-Anmeldung anzunehmen. Indien hat sich gegen die Anwendung des Wiedereinsetzungsmechanismus gemäß PCT-Regel 49.6 entschieden, und Regel 138 schließt die Frist nach Regel 20(4)(i) ausdrücklich von der Nachsicht aus.

Nein. Die Patentverordnung (Änderung) 2024 änderte Regel 138 und ermöglichte eine Fristverlängerung von bis zu sechs Monaten für die meisten Verfahrenshandlungen. Die neue Unterregel (2) der geänderten Regel 138 schließt jedoch Regel 20(4)(i) – die Frist für die Anmeldung zur nationalen Phase – ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Fristverlängerung aus. Die Änderung von 2024 änderte die Regelungen für viele andere Fristen, jedoch nicht für den Eintritt in die nationale Phase.

Die internationale Anmeldung mit Benennung Indiens gilt gemäß Regel 22 der Patentverordnung 2003 als zurückgezogen. Es findet keine Prüfung statt, und aus dieser Anmeldung entstehen in Indien keine nationalen Phasenrechte. Der Rechteverlust betrifft ausschließlich Indien – er hat keine Auswirkungen auf nationale Phasenanmeldungen, die in anderen benannten Staaten fristgerecht abgeschlossen wurden.

Vor der Änderung von Regel 138 im Jahr 2016 gestatteten Gerichte und das IPAB in begrenzten Fällen eine verspätete Einreichung, da Regel 138 dem Patentamt eine einmonatige Ermessensverlängerung einräumte. Der Oberste Gerichtshof von Madras tat dies im Fall Nokia Corporation gegen den stellvertretenden Leiter des Patentamts (2011), und das IPAB tat es im Fall Tryton Medical Inc. gegen den Generalinspektor des Patentamts (2015). Seit der Änderung von 2016, die Regel 20(4)(i) aus dem Anwendungsbereich von Regel 138 ausschloss, hat kein Gericht mehr eine Fristverlängerung für die versäumte nationale Phase gewährt. Der Oberste Gerichtshof von Delhi bestätigte das zwingende Verbot in den Fällen Diebold (2022) und Humanity Life Extension (2023).

Nein. Die meisten wichtigen PCT-Staaten – darunter die Vereinigten Staaten, die Mitgliedstaaten des EPA, Japan und das Vereinigte Königreich – bieten nach dem Versäumen einer nationalen Phase einen Korrekturmechanismus an, sei es durch eine Nachfrist, einen Antrag auf Wiedereinsetzung wegen unbeabsichtigter Verzögerung oder die Weiterbearbeitung des Verfahrens. Indien hingegen nicht. Es gehört zu einer kleineren Gruppe von Staaten, die sich formell gegen die Anwendung der Wiedereinsetzungsregelung gemäß PCT-Regel 49.6 entschieden haben und die Frist für den Eintritt in die nationale Phase als absolutes Ausschlusskriterium anwenden.

Auf Ebene des Kontrolleurs nein. Die gesetzliche Frist gilt unabhängig vom Grund der Verzögerung. Indische Gerichte haben Verzögerungen bei FER-Antworten und Prüfungsanträgen im Wege der gerichtlichen Anordnung in Fällen von Fahrlässigkeit eines Vertreters ohne Verschulden des Antragstellers gebilligt , jedoch hat kein Gericht diesen Grundsatz seit der Änderung von 2016 auf die Frist für den Eintritt in die nationale Phase angewendet. Die Rechtssache Europäische Union gegen Union von Indien (2022:DHC:2301) und ähnliche Fälle betreffen eine gesonderte gesetzliche Bestimmung. Die Frist gilt unabhängig vom Grund. Es empfiehlt sich, sich zu den konkreten Umständen des Falles beraten zu lassen.

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Über die Autorin / den Autor
Intepat Team
Das Intepat-Team besteht aus zugelassenen Patentanwälten, Markenanwälten und IP-Spezialisten von Intepat IP in Bangalore und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Patentanmeldung und -vertretung sowie strategische Beratung zu Patenten, Marken, eingetragenen Designs und internationalen Schutzrechtsanmeldungen an. Rechtliche Prüfung: Senthil Kumar, Managing Partner bei Intepat IP, zugelassener indischer Patentanwalt (IN/PA-1545) und Markenanwalt.

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